Menschen- und Bürgerrechte

"Die Verfassunggebende französische Nationalversammlung arbeitet eine Erklärung der Menschenrechte aus. Nach Zeiten der Unterdrückung hat man sich schon oft darauf besonnen, daß es ein gewisses Maß von Rechten gibt, das unantastbar bleiben seilte — zunächst aus Gründen der Religion, die in jedem Menschcnantlitz den Bruder erkennt, später aus den Vorstellungen des Naturrechts heraus, daß dem Menschen Rechte angeboren sind, die kein Staat beschränken dürfe, und schließ lieh nach den bürgerlichen Begriffen von der Würde der Menschen, die leidet, wenn gewisse Freiheiten verletzt werden. Schon einmal hatte eine französische Nationalversammlung eine Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte ausgearbeitet. Es war zu Beginn der Französischen Revolution. Diese Proklarnation der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 ist immer als eine große geistige Tat empfunden worden, nicht nur in Frankreich, sondern weit über dessen Grenzen hinaus. Wenn in Deutschland weite Kreise eines erwachenden Bürgertums von der Französischen Revolution begeisteit wurden, wenn Schiller an den Beginn einer neuen besseren Zeit glaubte, wenn Kant mit freudiger UngedulJ die neuen Zeitungen mit den Berichten aus Paria erwartete, so war es zu einem erheblichen Teil deshalb, weil es bei den Ereignissen m Frankreich un eben diese Menschenrechte ging — oder, vorsichtiger ausgedrückt, weil die Zuschauer des gewaltigen 0>rens in Paris glaubten, daß es um sie ginge.

Die Franzosen waren nicht cle ersten, die unveräußerliche Rechte der Mensa~n und Bürger proklamiert hatten; es war in der englischen Bill of Rights nach der Vertreibung Jacobs II und in den Verfassungen einzelner nordamerikanischer Staaten wie Virginias vmd Pennsylvaniens und in der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten schon geschehen; aber sie waren immestolz auf diese geschichtliche Tat. Und noch heute ist der H. Juli, der Tag des Sturms auf die Bastille, ein Fest- und Freudentag für Paris, und noch immer wird an diesem Tag auf den Straßen getanzt. Diese historischen Erinnerungen mögen daran mitwirken, daß die französische Nationalversammlung jetzt wieder viel Gewicht auf eine neue Ausarbeitung der Menschenrechte legt und darüber andere Prägen in den Hintergrund treten läßt; darunter Auch diejenige, die manchem Franzosen als die wichtigste erscheint, nämlich ein neues Verhältnis der Minister zum Parlament, damit die vielen RcMerungskrisen — Frankreich hatte von 1933 bis 39 14 Regierungen — vermieden werden.

Anzeige

Die von dem Verfassunggebenden Ausschuß der Kationalversammlung aufgestellte Erklärung der Menschenrechte geht von der Übeizeugung aus, daß Anerkennung und Sicheiung der giundlegenden Rechte das Wesen der Demokratie und die oberste Aufgabe der vierten Republik darstellen. Das französische Volk erklärt, daß jedes menschliche Wesen geheiligt ist und Rechte besitzt, die durch keinerlei Gesetze einer kommenden Regierung geschmälert werden dürfen, ja, daß es sogar ein unveräußerliches Recht jedes Franzosen ist, jedem Angriff auf diese Rechte Widerstand entgegenzusetzen. Aus manchen Formulierungen erkennt man deutlich, daß sie die Reaktion auf Erfahrungen sind, die Italien und Deutschland haben machen müssen. In den Artikeln, die von "der persönlichen Freiheit handeln, heißt es: „Keine Sondergesetzgebung darf die folgenden Rechte und Freiheiten beschränken: Freizügigkeit, Unantastbarkeit des Heims, Gedankenund Redefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Zulassung zu allen Berufen und öffentlichen Ämtern, Einspruchsrecht, freie Gerichtsbarkeit, Recht des Widerstandes gegen Unterdrückung, Briefgeheimnis Noch deutlicher kommt die Reaktion auf die Ereignisse in den Nachbarländern Frankreichs in einem Artikel zum Ausdruck, der Konzentrationslager Methoden ausschließt und alle, die sich daran beteiligen sollten, unter Strafe stellt, so daß die Berufung auf Befehl von vornherein ausgeschlossen ist. Es heißt in dem betreffenden Artikel: „Niemand darf länger als 48 Stunden in Haft gehalten werden, ohne vor Gericht gestellt zu werden. Die Anwendung jeglichen Druckes oder Zwanges, sofern sie nicht zur Erhaltung des Lebens des Inhaftierten notwendig sind, als auch moralische Einwirkungen oder körperliche Mißhandlungen zum Zwecke der Erpressung von Aussagen sind verboten. Wer sich in irgendeiner Form, sei es direkt oder indirekt, der Verletzung dieser Bestimmung schuldig macht, wird zur Verantwortung gezogen. Niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Ansichten, seiner religiösen oder philosophischen Überzeugung verfolgt werden, sofern deren Betätigung nicht die durch diese Verfassung garantierten Rechte verletzt " Ist auch die Pressefreiheit ein Grundrecht? Die Kommunisten und Sozialisten stimmten dagegen. Mit 2C gegen 16 Stimmen wurde die Aufnahme der Pressefrei 1 eit in die Menschenrechte abgelehnt. Man befürchtet im Lager der Kommunisten und Sozialisten, ein? unbegrenzte Pressefreiheit könne Kollaborationisten und Vichy Anhängern zugute kommen. Außerdem begründeten diese beiden Linksparteien ihre Ablehuang mit dem Hinweis, daß bei völliger Freiheit die Zeitungen von überlegenen Geldmächten mißbraucht werden könnten. Eine andere interessante Streitfrage war das Eigentumsrecht. Das Eigentum wurde nur als Frucht der Arbeit und der Sparsamkeit garantiert. Die Linkskatholiken hatten auch, den Schutz des ererbten Eigentums verlangt, aber die Sozialisten und Kommunisten hatten nicht so weit gehen wollen, das Erbrecht in die Menschen- und Bürgerrechte aufzunehmen.

 
Service