Im Zusammenhang mit den Erörterungen um die Reform der Sozialversicherung ist wieder die alte Frage aufgeworfen worden, ob es richtig ist, daß der Angestellte ein Arbeitsentgelt erhält, das im Durchschnitt höher ist als das des Arbeiters, daß er einen günstigeren Kündigungsschutz genießt, längeren Urlaub hat, während einer Krankheit für längere Zeit von Gesetzes wegen sein Gehalt bekommt und eine besondere Rentenversicherung besitzt.