Frei von Tageseinflüssen

Die Diskussion über die zukünftige Stellung der Bundesbank (Art. 88 Grundgesetz) gewinnt an Umfang. Das ist zu begrüßen, denn ehe auf diesem Gebiete etwas geschieht, ist es wohl notwendig, die Problematik nach allen Seiten so zu ergründen, daß eine spätere Gesetzgebung nur die natürliche Konsequenz einer im Theoretischen bereits abgeschlossenen Klärung ist. Nichts wäre gefährlicher, als die Behandlung dieser Fragen, an deren Lösung unsere zukünftige Entwicklung hängt, schon jetzt auf die politische Ebene zu verlegen, was geschehen müßte, wenn man von irgendeiner interessierten Seite mit mehr oder minder durchdachten Gesetzesentwürfen herauskommen würde. Es ist aber beruhigend, daß auch in der Verwaltung für Finanzen die Dinge noch lange nicht soweit gediehen sind; auch dort scheint man sich der Tatsache nicht zu verschließen, daß unsere D-Mark immer noch eine manipulierte Währung ist, deren einzige Deckung nicht das Prestige der Regierung, sondern das der Bank Deutscher Länder und ihres Präsidenten ist. Es wäre töricht, diese Tatsache zu ignorieren. Daß es im übrigen wünschenswert erscheint, dem Wirtschaftsminister und also nicht dem Finanzminister die Kompetenz für die Währungs- und Kreditpolitik zu übergeben, ist an dieser Stelle ja schon oft genug gesagt worden

Man sollte ohnehin die Tatsache der Bildung eines neuen deutschen Staates nicht gleich dazu benutzen, aus dem falsch verstandenen Ehrgeiz einer Tabula-rasa^-Politik alle Entwicklungen wieder einmal mit deutscher Gründlichkeit über den Haufen zu werfen. Die Bewährung des bisherigen Zentralbanksystems ist so offensichtlich, daß man in wohlverstandenem deutschem Interesse die Finger von allen Experimenten lassen sollte. – Dies gilt um so mehr, als die Forderung nach einer Änderung weniger aus Grundsatz, denn aus zweckbedingten Hintergründen herrührt. Volkmar Muthesius hat in der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“, Nr. 7, diese Hintergründe klar dargestellt. Es geht darum, in welchem Umfang der Staat als Kreditnehmer der Zentralbank auftreten kann und darf. Die Stellung des Fiskus zur Notenbank in einer marktwirtschaftlichen Ordnung kann daher kaum eine andere sein als diejenige jeden anderen Wirtschaftssubjekts. Daraus ergibt sich die Konsequenz, daß auch für den Staatskredit das „selfliquidating“-Prinzip anzuwenden ist, denn auch die gesündeste Währung müßte an einer defizitären Haushaltpolitik zugrunde gehen,

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jedes Notenbank-Gesetz muß folglich eine Begrenzung des Staatskredits vorsehen, Wenn die alte englische Geldverfassung hierzu die parlamentarische Kontrolle benutzte, so mag das bei der Erfahrung und der Selbstdisziplin des englischen Parlaments ausreichend gewesen sein. Sie in Deutschland jetzt anzuwenden, hieße vielleicht den Bock zum Gärtner machen, denn das ausgabenfreudige Bundeshaus hat schon jetzt Gesetzesentschließungen eingebracht, die sich auf 5,5 Md. DM Mehrausgaben belaufen deren steuerliche Deckung sehr zweifelhaft ist, Kann also eine wirksame Kontrolle weder vom Parlament noch von der Regierung, die Selbstinteressent ist, erwartet werden, so liegt die Möglichkeit nur in der Unabhängigkeit der Notenbank selbst und in dem Vertrauen, das ihre verantwortlichen Männer genießen.

Daraus zu folgern, daß diese Unabhängigkeit eine Zweigleisigkeit in der Wirtschaftspolitik zur Folge haben würde (oder wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ anführt, „den Notenbankleiter praktisch zum Leiter der Gesamtpolitik macht“), hieße alle historischen Erfahrungen verkennen: Zwischen Zentralbank und Staat hat es ohne Rücksicht auf gesetzliche Bestimmungen immer eine Zusammenarbeit gegeben, die nicht auf einer Rechtsgrundlage, sondern auf dem Verantwortungsgefühl der politischen und wirtschaftlichen Spitzen beruhte. Nicht die „Unabhängigkeit“ war der Ausnahmefall, sondern gerade die „Unterordnung“. Sie ist ein typisches Zeichen einer bestimmten politischen Entwicklung, angefangen mit der Bank von Neuseeland nach dem sozialistischen Wahlsieg 1936, über die Reichsbank 1939, Australien 1945, England 1946 bis zur Lawine in Osteuropa in jüngster Zeit. Das Anwachsen der öffentlichen Schuld – als Folge sozialistischer Experimente und der Politik des billigen Geldes – bedingte zwangsläufig das fiskalische Interesse an einem niedrigen Zinsfuß, der nur über eine beeinflußte Zentralbank zu erreichen war.

Auf der gleichen Linie liegt die Empfehlung des Finanzausschusses der Ministerpräsidentenkonferenz, die Verantwortung für die konjunkturpolitische Manipulation des Geldvolumens als Regierungsaufgabe anzusehen. Das ist nur die letzte Konsequenz, die der dafür verantwortliche Generalsekretär Dr. Weisser unter (richtiger?) Nutzanwendung Keynesscher Ideen gezogen hat.

Es wäre paradox, wollte man nun in der umgekehrten Entwicklung, nämlich wieder zur liberalisierten Weltwirtschaft und baldmöglichst zu einer internationalen Konvertierbarkeit der Währungen, gerade jetzt in Deutschland eine Institution schaffen, von der man in der übrigen Welt mehr oder weniger abrückt.

Die Unabhängigkeit ist durch das gegenwärtige Zentralbanksystem gewahrt. Man scheint auch weder im Kabinett noch im Bundesfinanzministerium die Absicht zu haben, diese Unabhängigkeit grundsätzlich anzutasten. Ebensowenig denkt man an ein plein pouvoir in der staatlichen Kreditnahme. Worum es geht, ist eine Ausweitung der Kreditmöglichkeiten über den als zu eng empfundenen Rahmen des Währungsurnstellungsgesetzes hinaus. Dem stimmen auch die Alliierten zu, und die Bank Deutscher Länder dürfte in der jetzt dekretierten Größenordnung von einer Md. DM wenig Bedenken haben, solange das Prinzip des „self-liquidating“ gewahrt bleibt.

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