Verletzte Spielregeln
Wenn ein Beamter, Lehrer oder Briefträger seine Aufgaben nicht kennt, wird er zur Ordnung gerufen oder seines Amtes entsetzt – wenn ein Abgeordneter des Bundestages zu erkennen gibt, daß er keine Ahnung hat, was seine Kompetenzen eigentlich sind, so geschieht gar nichts. Ja, man wundert sich nicht einmal.
Die CDU/CSU-Abgeordneten Strauß und Solleder haben dem Bundeskanzler erklärt, daß sie sich durch seine bisherigen Vorverhandlungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag „in keiner Weise gebunden fühlen“. Natürlich nicht, und sie dürfen sich auch gar nicht gebunden fühlen. Das ist ja gerade der Sinn der klassischen Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Jurisdiktion, daß man die Kompetenzen aufgespalten hat, um die Gefahren der Machtkonzentration in einer Hand zu vermindern. In der Kompetenz des Kanzlers als Exekutive steht es daher, zu verhandeln und Verträge abzuschließen, während es Aufgabe des Parlaments, also der Legislative ist, diese Verträge eingehend zu diskutieren und sie dann entweder zu ratifizieren, also ihnen Gültigkeit zu verleihen, oder sie abzulehnen.
Wenn der Abgeordnete der Föderalistischen Union, Dr. Etzel, die Befürchtung äußerte, das Volk müsse den Eindruck gewinnen, daß die Abgeordneten zum Schweigen verurteilt seien, so liegt der Gedanke nahe, daß es offensichtlich die Schuld der Abgeordneten ist, wenn das Volk eine ganz falsche Vorstellung von ihren Funktionen und dem Zustandekommen eines Vertrages hat. Natürlich ist es die Aufgabe des Parlaments, zu reden und nicht zu schweigen. Aber mit der Rollenverteilung bei der Gewaltentrennung ist auch der Zeitpunkt festgelegt worden, an dem die Abgeordneten zu sprechen haben, und das ist nicht vor, sondern nach den Verhandlungen der Regierung. Ihr Einfluß ist dadurch keineswegs geringer, denn niemand hindert sie daran, gegen den Vertrag zu stimmen und sein Zustandekommen zu verhindern. – Der SPD-Abgeordnete Nölting schließlich warf dem Bundeskanzler vor, er habe über die Lebensfrage des deutschen Verteidigungsbeitrags „nur mit den alliierten Generalen verhandelt, nicht aber mit dem deutschen Volk“. Welche Verwirrung aller Begriffe!
Der Versuch der Legislative, der Exekutive ins Handwerk zu pfuschen, ist heute sehr verbreitet. Der Sturz der Regierung Pleven war ein typisches Beispiel für die Gefahren, die dieser interne Kompetenzstreit mit sich bringt. Pleven hatte innerhalb seiner administrativen Befugnisse eine Reorganisation des Eisenbahnsystems und eine Reform der Sozialversicherung vornehmen wollen, aber das Parlament verlangte, zuvor gehört zu werden, sprach ihm das Mißtrauen aus, und stürzte ihn. – In Amerika häufen sich in den letzten Jahren die Übergriffe der Legislative sowohl in dem Bereich der Jurisdiktion durch Einsetzung immer neuer Untersuchungsausschüsse des Kongresses – die nach Aussagen der Amerikaner eine wahre Pest geworden sind – wie auch die Übergriffe direkt in die Exekutive. Soeben haben beispielsweise 17 Senatoren von Truman eine „eingehende Aufklärung“ über seine Gespräche mit Churchill verlangt. Wenn diese Resolution durchkommt, muß Truman dem Senatskomitee für ausländische Angelegenheiten und dieses dann dem Senat alle Einzelheiten seiner Verhandlungen mitteilen. Daß dabei genau wie seinerzeit bei den hearings zur MacArthur-Krise nur diejenigen profitieren, denen es darum zu tun ist, Staatsgeheimnisse zu erfahren und auszuwerten, sei nur am Rande vermerkt.
Wenn die Exekutive in dieser Weise geschwächt wird, ist die Regierung genötigt, ständig um die Zustimmung des Parlaments zu werben, und dadurch verliert sie notwendig an Verantwortungsbereitschaft und Initiative. Die Schweden und Norweger behaupten, daß bei ihnen die Regierung nur so viel Befugnisse habe wie ein Unterausschuß des Parlaments. In der Tat kann dort das Parlament durch Interpellationen in allen, auch noch so unwichtigen Fragen in die Exekutive eingreifen. Kein Wunder, wenn ein Parlament, das sich nicht mehr auf die großen Fragen konzentriert, sondern allmählich zu einer Art kommunalem Verwaltungsorgan wird, schließlich an Ansehen verliert. Die Gesetzgebung selbst wird auf diese Weise ebenfalls entwertet. Die Gesetze bilden nämlich schließlich nicht mehr den Rahmen innerhalb dessen der Bürger sein Leben einrichtet, sondern sie werden ein Mittel, um dieses Leben in bestimmte Bahnen zu lenken.
Die Gefahren dieser Entwicklung liegen auf der Hand. Wenn sich dennoch heute niemand gebührende Sorgen darum macht, so liegt das einfach daran, daß immer die Gefahren von gestern das Augenmerk von heute in Anspruch nehmen. So, wie die meisten Menschen seinerzeit über die Hitlersche Finanzpolitik ganz beruhigt waren, weil ihre Inflationserfahrung nur das Schema Preis-Steigerung durch Notendruck kannte und sie nicht bemerkten, daß Preis-Stopp bei gleichzeitiger Geldvermehrung zum Ausverkauf der Volkswirtschaft, also ebenfalls zu einem Mißverhältnis zwischen Geld und Ware führen mußte, genau so wacht man heute wie gebannt darüber, daß die Regierungen nicht zuviel Macht an sich reißen, ohne zu bemerken, daß das demokratische Gleichgewicht auch durch Machtübergriffe des Parlaments gestört werden kann.
Die saubere Trennung der Machtbefugnisse jener drei Säulen des Staates: Legislative, Exekutive und Jurisdiktion, ist in der modernen Demokratie aber von ganz besonderer Wichtigkeit, weil es keine andere Gewähr für ihr Funktionieren gibt. Denn im Unterschied zur klassischen Gewaltenteilung der Montesquieuschen Zeit, in der der Herrscher, der Repräsentant der Exekutive, von Gottes Gnaden also ebenso metaphysisch legitimiert war wie das Recht, kennt der moderne Staat nur die rein faktisch-materiellen Machtquellen. Die Regierung, die der Volksvertretung gegenübersteht, ist nicht mehr von Gottes Gnaden, sondern vom Volk gewählt und das Recht, das seinen sakralen Charakter verloren hat, existiert nur noch als Funktion der Macht. Mit anderen Worten, wir haben es nicht mehr mit verschiedenen Machtsphären zu tun, die sich untereinander im Gleichgewicht falten, sondern mit verschiedenen Erscheinungsformen ein und derselben Machtquelle der Souveränität des Volkes. Das Volk wählt ein Parlament und dieses die Regierung, und dann beginnt in dem auf solch synthetische Weise gewonnenen Staat, der bar ist aller metaphysischen Verbindlichkeit, der Krieg aller gegen alle: der Staat gegen den Bürger, das Individuum gegen den Staat, das Parlament gegen die Regierung und so fort.



