Oldenburger Kirchenstreit
Die Synode der Oldenburgischen Kirchen (siehe „Die Zeit" vom 15. Januar 1953) hat mit 39 gegen 20 Stimmen den drei Oberkirchenräten Kloppenburg, Dr. Hans Schmidt und Dr. Richard Schmidt die Mißbilligung und Oberkirchenrat Kloppenburg das besondere Mißtrauen ausgesprochen, weil er, nachdem er nicht zum Bischof gewählt war, in seiner Amtsführung als Vertreter des Bischofs die gebotene Zurückhaltung vermissen ließ.
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