Der Sinn der Souveränität
Die Bundesrepublik Deutschland ist souverän“, sagte der Bundeskanzler in seiner Proklamation zum 5. Mai, und so steht es auch im Pariser Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes. Sie hat „die volle Macht eines souveränen Staate^ über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten“. Die Opposition ist mit dieser Feststellung nicht einverstanden. Sie spricht von einer Scheinsouveränität. Die politische Bewegungsfreiheit sei schwerwiegend eingeschränkt, so durch den Beitritt zur NATO und den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik. Von der Souveränität Deutschlands könne erst nach der Wiedervereinigung gesprochen werden.
Offenbar herrscht hier eine erhebliche Sprach- und Begriffsverwirrung. Über eine absolute Souveränität haben in unseren Tagen nur Hitler und Stalin verfügt, insofern nämlich, als sie unbedenklich jeden Vertrag brachen. In der Tat schränkt ja ein völkerrechtlicher Vertrag die Souveränität jedes beteiligten Staates hinsichtlich der Materie ein, über den er geschlossen wird. Wenn Amerika und Großbritannien ein Bündnis haben, kann keiner der beiden Staaten souverän über Fragen entscheiden, die den Bündnisvertrag berühren. Doch ändert das nichts daran, daß beide Staaten souverän sind.
Nicht anders steht es um die Bundesrepublik. Die gefährliche Bedrohung Europas durch die Sowjetunion zwingt uns, umfassende Bündnisse zu schließen und fremden Mächten zu gestatten, Truppen innerhalb unserer Grenzen zu stationieren. Dies wurde festgelegt durch einen vom Bundestag und Bundesrat frei gefaßten Beschluß. Die Verträge können also unsere Souveränität – die es uns ja gerade möglich macht, Bündnisse zu schließen – nicht beeinträchtigen.
Was nun endlich die von der Opposition im Bundestag zitierte Wiedervereinigung angeht, so hat sie gewiß mit der heute akuten Frage, ob die Bundesrepublik jetzt souverän sei oder nicht, gar nichts zu tun. Und wir wollen bei dieser Gelegenheit einmal sagen: dies ständige Sprechen über die Wiedervereinigung bei allen Parteien, das in den allermeisten Fällen leeres Geschwätz ist, höhlt diesen Begriff, der uns teuer sein sollte, völlig aus und erweckt dadurch im Volke steigende Skepsis.
Worin aber besteht nun die neugewonnene Souveränität der Bundesrepublik? Darin, daß wir selber über uns verfügen und nicht mehr über uns verfügt wird. Um sich dies deutlich zu machen, braucht man nur an die Viermächte-Konferenzen über Deutschland zu denken, die zwei Pariser(1946), die von Moskau (1947), und die von London (1947), auf denen man über uns verhandelte, ohne uns vorher überhaupt zu fragen. Noch auf der Berliner Konferenz (1954) bestand die Möglichkeit, daß eine Entspannung auf unsere Kosten gefunden wurde. Die souveräne Bundesrepublik jedoch braucht das Resultat künftiger Ost-West-Verhandlungen nicht mehr zu akzeptieren.
In den vergangenen Jahren verlangte die Opposition ständig, wir sollten handeln, als ob wir souverän wären. Mit anderen Worten, wir sollten den westlichen Alliierten Vorschriften machen, wie sie ihre Deutschlandpolitik zu führen hätten. Dies war aber ganz unmöglich, denn unsere Politik mußte ja erst einmal darauf ausgehen, für die Bundesrepublik die Souveränität zu erlangen, ein schwieriges Unterfangen, da ja normalerweise Politik erst aus der Souveränität heraus betrieben werden kann. Die SPD verwechselte die sich mit den Jahren steigernde Zurückhaltung der Besatzungsmächte mit einer echten Souveränität der Bundesrepublik und kam dadurch zu jener „Als-ob-Politik“, die sie in eine sterile Opposition trieb. Sie konnte sich diese Politik nur leisten, weil sie im Innersten überzeugt war, es werde Adenauer gelingen, von den festmachten die Souveränität zu erlangen. Daß sie heute die gewonnene Souveränität als eine Scheinsouveränität darstellen will, ist wohl nicht aus Mangel an politischer Einsicht, sondern aus einer Enttäuschung über die Mißerfolge der eigenen Parteipolitik zu erklären.
Eines jedenfalls steht fest. Seit dem 5. Mai, der uns die Souveränität brachte, kommt die Frage auf uns zu: Wie soll unsere künftige Außenpolitik aussehen? Bisher hatten alle Verhandlungen ein einziges Ziel: für die Bundesrepublik die Souveränität zu erlangen. Das ist nun durch die Pariser Verträge erreicht, was wir der Zähigkeit des Bundeskanzlers zu verdanken haben und dem Ansehen, dessen er sich in der freien Welt erfreut. Wir müssen also jetzt zum erstenmal die Ziele unserer Außenpolitik überdenken.



