Der Vatikan bleibt dabei

Polnische Weihbischöfe in Ostpreußen und Schlesien A dF, Rom, Mitte Dezember

Der Vatikan hat seine Politik hinsichtlich der deutschen Ostgebiete, die seit 1945 unter polnischer Verwaltung stehen, nicht geändert. Die Nervosität, die in der vergangenen Woche im Bonner Auswärtigen Amt entstanden war und zu dringenden Rückfragen in Rom führte, war größtenteils unbegründet.

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Was ist geschehen? Der Primas von Polen, Kardinal Wyszynski, hat fünf polnische Weihbischöfe als Generalvikare in Breslau, Oppeln, Landsberg (Warthe), Danzig und Allenstein ernannt. Sie sollen den östlich der Oder und Neiße liegenden Teil des Erzbistums Breslau, einschließlich des dazugehörigen Ermland, ferner die Prälatur Schneidemühl und das Bistum Danzig verwalten und vor allem die dorthin verpflanzten polnischen und die wenigen verbliebenen deutschen Katholiken seelsorgerisch betreuen. Die deutsche Hierarchie wurde 1944/45 mit der Mehrzahl der eingesessenen Bevölkerung vertrieben. Die neuen Kirchenmänner lösen die kommunistisch infizierten „fortschrittlichen" und „patriotischen" Geistlichen ab, die im Auftrage des Warschauer Regimes vor Gomulka amtierten, ohne das Vertrauen des polnischen Episkopats und Roms zu besitzen.

Die Einsetzung von Generalvikaren im Rang von Weihbischöfen war schon im April 1951 bei dem letzten Besuch von Kardinal Wyszynski in Rom vom Papst gebilligt worden. Zwei Punkte sind dabei wichtig: erstens, Weihbischöfe dürfen wohl nrmen und Kirchen konsekrieren, haben jedoch keine kirchliche Jurisdiktionsgewalt. Zweitens, die von polnischer Seite gewünschte Zuteilung der deutschen Diözesen wurde vom Heiligen Stuhl abgelehnt. Damals wie heute hält Rom an der Regel fest, daß dies erst nach einem zwischen Deutschland und Polen frei vereinbarten Frieden erwogen werden kann, zumal zwischen der katholischen Kirche und Deutschland ein Konkordat besteht.

Das vor fünfeinhalb Jahren zwischen dem Kardinalpnmas und dem Vatikan vereinbarte Provisorium konnte erst jetzt verwirklicht werden, weil die bis vor kurzem in Polen herrschenden Stalinisten scharf gegen die Kirche vorgingen. Ihr Hauptargument dabei lautete, das polnische Episkopat habe die nationalen Interessen verraten und sich in Rom nicht genügend für die Anerkennung der polnischen Westgrenze eingesetzt. Die Befürchtung, daß die Maßnahme Kardinal Wyszynskis eine Schwenkung der vatikanischen Politik bedeute und die. endgültige Festlegung der deutsch-polnischen Grenze präjudiziere, ist also falsch. Die römische Kurie ist vom Warschauer Ordinariat auch erst nach Vollzug der Maßnahme verständigt worden.

Die Stärkung der Position des erst vor kurzem aus der Haft entlassenen Kardinals Wyszynski und des polnischen Episkopats ist sehr zu begrüßen. Das Ende vergangener Woche in Warschau bekanntgegebene Abkommen zwischen Staat und Kirche in Polen stellt einen großen Erfolg dar: die kommunistische Regierung hat der Kirche die „volle Freiheit des religiösen Lebens" zugesichert, und die katholische Kirche sagte der Regierung ihre Unterstützung zu. Im Rahmen dieses Abkommens ist auch die Zusicherung gegeben worden, daß der Religionsunterricht in den polnischen Schulen wieder eingeführt wird.

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  • Datum 24.7.2008 - 02:00 Uhr
  • Quelle DIE ZEIT, 13.12.1956 Nr. 50
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