Die Kohle hält still

Dem „Schwarzen Dienstag“ vom 1. Oktober 1957 ist ein anderer Kohle-Dienstag gefolgt. Zwar waren die Beteiligten nur zum Teil die gleichen, und auch der Verhandlungsort war diesmal nicht Essen, sondern Bonn. Aber es stand das gleiche Thema zur Debatten der Kohlenpreis.

Die Hohe Behörde hat sich mit dem Bundeswirtschafts- und mit dem Bundesfinanzminister darüber geeinigt, daß der seit zwei Jahren gezahlte Bundeszuschuß zum Arbeitgeberanteil der Knappschaftsversicherung in Höhe von 2,11 DM je Tonne Kohle vom 1. April dieses Jahres an wieder, von den Zechen selbst übernommen werden soll. Die zu dem Gespräch geladenen Direktoren der drei Ruhrkohleverkaufsgesellschaften haben dabei erklärt, sie wollten ihren Einfluß darauf verwenden, daß diese Kostenverteuerung nicht über den Kohlenpreis weitergegeben werde. So war es vorher mit dem für die Preispolitik bei der Kohle zuständigen Unternehmensverband Ruhrbergbau abgesprochen worden, der auf ausdrücklichen Wunsch der Hohen Behörde nicht an den Besprechungen teilnehmen durfte.

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Der Hauptgrund für diesen zunächst befremdenden Wunsch aus Luxemburg war nicht einmal die damals noch bestehende „atmosphärische Störung“ zwischen Bonn und Essen, sondern die Tatsache, daß nicht von Kostenrechnungen gesprochen werden sollte. Auf dem Konferenztisch sollte weder die an chronischer Unterdeckung leidende Durchschnittskostenrechnung der Ruhr, noch die sogenannte „dynamische Gegenrechnung“ der Hohen Behörde erscheinen; in dieser hatten die Luxemburger Rechenkünstler auf Grund noch sehr ungewisser zukünftiger Ereignisse ermittelt, daß in der letzten Ruhrkohlenpreiserhöhung vom Oktober 1957 ein Betrag von 1,50 DM je t Kohlenabsatz zuviel enthalten sei. Der Streit um die Kostenrechnungen der Ruhrzechen zwischen Bonn, Essen und Luxemburg geht trotzdem weiter; dieser Streit wird aber dadurch, daß so oder so daraus keine unmittelbaren Folgerungen für den Kohlenpreis gezogen werden, mehr und mehr zu einem akademischen Gespräch, das für die Öffentlichkeit keine große Bedeutung hat. Das hat seine Vorteile.

Es ist neu, in der Kohlepreispolitik das Kostenelement auszuklammern. Der Unternehmensverband will sich zwar an das Stillhalteabkommen nicht gebunden fühlen, wenn von der Lohnseite her ein neuer Angriff auf das Kostengebäude der Zechengesellschaften erfolgen sollte. Dieser Vorbehalt dürfte z. Z. aber nur als eine reservatio mentalis anzusehen sein. Maßgebend für das Zustandekommen dieser für den Verbraucher durchaus begrüßenswerten vorläufigen Absprache ist neben politischen Rücksichten vor allem die veränderte Marktlage. Nach einer Zeit mit zum Teil erheblich überhöhter Nachfrage muß sich die Ruhrkohle jetzt wieder in einem Käufermarkt zurechtfinden. Das Kohlengeschäft ist nun nicht nur strukturell, sondern auch konjunkturell rückläufig. Bei den Zechen selbst liegen bereits fast 3/4 Mill. t Koks – das sind mehr als sechs Tagesproduktionen – und 350 000 t Kohle auf Halde. Das sind zwar noch keine besorgniserregenden Mengen, wenn man sie mit der Absatzflaute von Anfang 1954 vergleicht, als Haldenbestände von 305 000 t Kohle und fast vier Mill. t Koks an der Ruhr zu Feierschichten zwangen. Aber auch heute haben die Zechenbestände ansteigende Tendenz. Der Kohlenhandel sitzt ebenfalls auf vollen Lagern und hofft auf eine ihm günstige Prognose der Meteorologen. Im norddeutschen Raum macht jetzt wieder die Überseekohle das Rennen: Erscheinungen wie der sogenannte „Bremer Koks“ – der dieser Tage erheblich unter Ruhrpreisen angeboten wird –, sind typisch für die gegenwärtige Situation auf dem westdeutschen Kohlenmarkt.

Der Bergbau trifft also eine marktgerechte Entscheidung, wenn er trotz der neuen Kostenbelastungen den Kohlenpreis unverändert läßt. Marktgerechte Entscheidungen sind allerdings in den letzten Jahren bei der Kohle selten geworden. Sonst würde heute gar nicht zur Debatte stehen, ob die Zechen die strittigen 2,11 DM je Tonne Kohlenabsatz ohne Preisaufschlag übernehmen können oder nicht. Die Entlastung des Bergbaues von diesem Betrag war eine Erfindung der Bundesregierung. Damit sollte die Kohlenpreiserhöhung von Anfang 1956 in Grenzen gehalten werden. Zu jenem Zeitpunkt aber hätte der Markt auch einen höheren Kohlenpreis aufgenommen (und die Wahlen standen ebenfalls noch in weiter Ferne). Daß der Bergbau, damals auf diesen Vorschlag eingegangen ist, kostet ihn heute etwa 190 Mill. DM im Jahr: denn jetzt ist die Möglichkeit der Weitergabe im Kohlenpreis vom Markt her nicht mehr gegeben.

Ob der heutige Preis ausreicht, um die Kosten zu decken – und vor allem die Mittel für Neuaufschlüsse bereitzustellen – bleibt vorerst noch offen, zumal auch die kurzfristigen Absichten der IG Bergbau noch ungeklärt sind. Eine Fortführung des bisherigen Bonner Interventionismus würde zwar die derzeitigen Verbraucherinteressen wahrnehmen, wäre aber dennoch kurzsichtig. Eine amtliche Kohlenpolitik hat auch die Aufgabe, die Kohlenkapazitäten von morgen sicherzustellen. Ingrid Neumann

 
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