Gespräche am Bankschalter: Eigentumswohnungen als Vermögensanlage
Einige Milliarden hat der deutsche Steuerzahler seit der Währungsreform für den Wohnungsbau aufbringen müssen. Dem Steuerzahler ist Jahr für Jahr also viel Geld abgenommen worden, das über den Umweg des Staates – kräftig vermindert durch die Verwaltungskosten – an jene Steuerzahler zurückgeflossen ist, die bereit und in der Lage waren, Häuser und Wohnungen zu bauen. Nutznießer dieser „Geldumlage“ waren die vielen Wohnungsuchenden, die ohne diese Aktion erst sehr viel später (und zu sehr viel höheren Mieten) ein Unterkommen gefunden hätten. Das angewandte System staatlicher Lenkung in der Wohnungsbaufinanzierung führte zwangsläufig zu einer Vermögensbildung (auf Kosten des Steuerzahlers) bei den Bau-„Trägern“, also bei den Wohnungsbaugesellschaften und ähnlichen Einrichtungen sowie bei einer leider viel zu kleinen Zahl von Privatpersonen. Als man daranging, die Wohnungsnot zu beseitigen, war kaum ein anderer Weg als der begangene denkbar; aber im Laufe der Jahre erkannte man das Fragwürdige im staatlich geförderten Wohnungsbau, nämlich die Kapitalkonzentration in den Händen weniger. Deshalb jetzt die verstärkte und auch erfolgreiche Förderung des Eigenheimbaues und der Eigentumswohnung.
Wer in der Vergangenheit ein bißchen Initiative und etwas Eigenkapital besaß, könne unschwer mit Hilfe staatlicher Wohnungsbauzuschüsse (und 7c-Gelder) ein Mietshaus errichten. Sehr oft waren die Mieter sogar bereit, „verlorene Baukostenzuschüsse“ zu zahlen. Diese Zuschüsse erschienen in der Rechnung des Bauherrn dann als „Eigenkapital“, das ihm die Aufnahme von teurem Fremdkapital wenigstens zu einem Teil ersparte oder sie erleichterte. Für den Mieter hatte der Baukostenzuschuß oftmals nur eine – für ihn allerdings nicht sichtbar werdende – mietverbilligende Wirkung. Praktisch war das Geld jedoch als „Kapital“ verloren, denn niemand garantiert dafür, daß sich die Wohnung durch den Mieter stets zum annähernd gleichen Preis verkaufen läßt – abgesehen von den dabei entstehenden Rechtsschwierigkeiten.
Anders sieht es dagegen bei der sogenannten Eigentumswohnung aus. Hier erwirbt der Mieter tatsächlich Eigentum an der Wohnung, deren Bau unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls durch billige Staatsdarlehen (oder Lastenausgleichsmittel) gefördert wird. Der Besitzer einer Eigentumswohnung kann seine Wohnung verkaufen oder auch beleihen; sie ist also ein echter Vermögensgegenstand.
Ist sie aber eine gute Vermögensanlage Generell läßt sich diese Frage im Augenblick wohl weder mit ja noch mit nein beantworten, denn ausreichende Erfahrungen liegen bislang nicht vor. Es gibt noch keinen „Markt“ für Eigentumswohnungen. Wenn augenblicklich die Nachfrage noch relativ groß ist, dann liegt es vor allem an der noch nicht völlig überwundenen Wohnungsknappheit. Ob nach ihrer Beseitigung die Eigentumswohnung weiterhin so hoch im Kurs steht, wie vergleichsweise Eigenheime und Grundstücke, wird die Zukunft lehren. Nach meiner Ansicht wird das sehr davon abhängen, ob es gelingt, Eigentumswohnungen leicht handelbar zu machen. Je mehr bürokratische Hindernisse aufgebaut werden (durch Sonderverträge usw.), desto mehr verliert eine Eigentumswohnung an Handelswert und damit als Vermögensanlage. Darauf sollten Sie, meine verehrten Leser, achten, falls Sie sich für eine Eigentumswohnung interessieren. Alle vertraglichen Abmachungen müssen so einfach wie möglich gehalten sein. Jede Sonderbestimmung schränkt die Zahl der späteren Interessenten ein – und eine geringere Nachfrage bedeutet ein Sinken des Verkaufpreises!
Dieses Argument fällt weniger ins Gewicht, wenn Ihre Eigentumswohnung zur Alterssicherung dienen soll, wenn Sie also Ihren Lebensabend in Ihren „eigenen vier Wänden“ verbringen wollen, die Sie finanziell dann weniger belasten als eine vergleichbare Mietwohnung.
Nun zur Praxis. Wie erwirbt man eine Eigentumswohnung? Im allgemeinen gibt es zwei Wege. Eine Wohnungsbaugesellschaft teilt mit, daß sie Eigentumswohnungen von dieser oder jener Größe errichten will. Sie sucht Interessenten, die das geforderte Eigengeld einzahlen, mit dessen Hilfe die Gesellschaft dann das Grundstück erwirbt und um staatliche Darlehen nachsucht. Nachteil dieser Methode: Der Interessent weiß nicht, wann mit der Baufertigstellung zu rechnen ist, denn die Staatsgelder kommen nur sehr zögernd; außerdem sieht sich eine Wohnung für den Laien auf der Bauzeichnung häufig anders an als in Wirklichkeit. Hinzu kommt das finanzielle Risiko. Bei längerer Wartezeit pflegen sich die Baukosten zu erhöhen, so daß später nachgezahlt werden muß, was recht bitter für den zukünftigen Wohnungseigentümer sein kann.
Der andere Weg sieht so aus: Die Wohnungsbaugesellschaft verkauft Eigentumswohnungen nach ihrer Fertigstellung. Bis dahin hat sie also allein das Risiko getragen. Sie ist dann auf eine relativ teure Zwischenfinanzierung angewiesen gewesen, die sich natürlich in den Preisen für die Wohnung niederschlagen muß. Niemand kann etwas verschenken. Übrigens wird Ihnen jeder Fachmann bestätigen, daß die Baukosten für eine Eigentumswohnung höher sind als bei einer Mietwohnung. Das ist ganz natürlich, denn da die Eigentumswohnung sozusagen das „Eigenheim auf der Etage“ sein soll, sind hier großzügige Planungen, erforderlich, die Ausstattung ist besser und normalerweise wird auch solider gebaut, denn der Eigentümer will ja selbst darin wohnen. Für ihn ist die Wohnung nicht nur ein Gegenstand, mit dem man Geld verdienen will.



