Zu Gast in Leipzig

Chruschtschows Ziel: DDR ohne Anführungsstriche

Wie lange werden es die Russen noch zulassen, daß der Westen „Pankow“ sagt, wenn er vom Ulbricht-Regime spricht? Chruschtschow scheint entschlossen, die zweite Halbzeit seines Berlin-Ultimatums zu nutzen, um die Anführungszeichen vor und nach dem bisher zweifelhaften Begriff „Deutsche Demokratische Republik“ endgültig zu beseitigen.

Bei allem Interesse des sowjetischen Parteichefs für wirtschaftliche Fragen, würde er die Leipziger Messe allein wohl doch nicht einer Reise für wert halten. Chruschtschow bezweckt mehr und anderes mit seinem vierten Deutschlandbesuch.

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In seiner Aktentasche befindet sich zwar vermutlich noch kein fertiger Friedensvertrag mit der „Arbeiter- und Bauernmacht“ im östlichen Teile Deutschlands. Aber der Vertragstext könnte durchaus noch vor dem 27. Mai, dem letzten Tage des Berlin-Ultimatums, fixiert und unterschrieben werden. Keine der bisher vorgebrachten westlichen Theorien könnte dann noch für eine Lösung der Berlin-Krise taugen.

Schon in der Moskauer Rede Chruschtschows vom 10. November, mit der er den Berlin-Vorstoß einleitete, hörte man den Satz: „Mögen die USA, Frankreich, Großbritannien selbst ihre Beziehungen mit der DDR regeln, wenn irgendwelche Berlin betreffenden Fragen sie interessieren.“

Alles spricht dafür, daß der sowjetische Partei- und Regierungschef in diesen Tagen, in Leipzig und Warschau, genau auf diesem Wege weiter vordringen wird. Der separate Friedensvertrag mit Dstberlin soll ihm die staatsrechtliche Handhabe bieten. Als Präzedenzfall wurde in Moskau schon der ohne die Sowjets abgeschlossene Friedensvertrag zwischen den Vereinigten Staaten und Japan genannt.

Nach dem Drei-Phasen-Plan des amerikanischen Außenministers hätte die UNO bei der Wahrung der Rechte der Westmächte in Berlin eine wichtige Rolle zu spielen. Gerade die UNO aber würde es nach Abschluß eines Teilfriedensvertrages sehr viel schwerer haben als jetzt, irgend jemandem behilflich zu sein, wenn es darum geht, die staatsrechtliche Zuständigkeit der DDR zu bestreiten oder zu umgehen. Denn die Hoheitsrechte, die sich zur Zeit noch die Sowjets vorbehalten, würden dann auf Grund des Friedensvertrages von der Ulbricht-Regierung ausgeübt werden.

Es ist eine komplizierte Frage des Völkerrechts, ob die Berufung auf den Vier-Mächte-Status von Berlin und auf seine etwas vage Entstehungsgeschichte in den letzten Kriegsjahren und in den Jahren der Besatzungszeit juristisch ausreichen würde, den Streit um den ungehinderten Zutritt nach Berlin vor einem internationalen Gerichtshof im Sinne der Westmächte zu schlichten.

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