Schleswig- Holstein Aufstand der Nackedeis
Mit nassem Sand gegen bekleidete Strandsegler H. W., Husum
Es war im Juli vergangenen Jahres. Am Strand für Freikörperkultur, in St, Peter Ordiug stürmten damals zehn Hüllenlose auf einen Strandsegler los, der sich in ihr Reservat gewagt hatte, und bewarfen die Insassen mit nassem Sand. Dieses kleine Ereignis, scheinbar nur eine heitere Story, hatte jetzt ein ernstes Nachspiel vor dem Husumer Schöffengericht. Es endete damit, daß ein Kameramann aus Hamburg und ein Prüfer aus Wolfsburg zu 200 und, 100 Mark Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt wurden. Ein Urteil, von dem sie — sie waren vom Erscheinen entbunden — in einem Brief an das Gericht erklärten, sie fühlten sich zwar unschuldig, aber sie würden es annehmen. Aus ihren verlesenen Aussagen und denen einiger Zeugen wurde auch das Vorspiel dieser Schlacht auf der Sandbank von St. Peter Ording bekannt. Es begann eigentlich damit, daß sich einige Anhänger der Freikörperkultur an dem für sie reservierten Strandabschnitt in ihrerBewegungsfreiheit beobachtet fühlten. Sie stießen sich daran, daß hin und wieder Bekleidete die Grenzen ihres Reservats überschritten und keck und munter durch die Reihen der Unbekleideten wanderten, ohne den hier herrschenden Sitten und Gebräuchen ihren Tribut zu zollen.
Besonders gestört aber fühlten sich die hüllenlosen Sonnenanbeter durch einen Strandsegler, der fast täglich mit kleinen und großen Fahrgästen an ihrem Reservat vorüberrollte — auf vorgeschriebener Bahn zur Südspitze der Sandbank, alldieweil es keinen ändern Weg für das Gefährt gab. Und sie meinten, von da aus hätten sich besonders häufig die Kameras und Ferngläser auf sie gerichtet. Als denn am 26. Juli 1959, einem strahlenden Sonnentag, der Segler wiederum seine Bahn zog, wurden die nichtsahnenden Passagiere plötzlich von zehn nackten Männern aufgeschreckt, die mit Indianergeheul — so berichtete eine Arztfrau aus Berlin — auf den Wagen losstürmten und die Insassen mit feuchtem Sand bombardierten. Der Sand landete in den Gesichtern der verdutzten Insassen, die sich auf der Rückfahrt von der Südspitze der Sandbank einem neuen Angriff ausgesetzt sahen. Eine Diskussion zwischen Angreifern und Angegriffenen endete, mit beiderseitigem Mißverstehen. Die Attackierten alarmierten daraufhin Kurverwaltung und Polizei. Mit Polizeibeamten und dem Kurdirektor an Bord startete der Strandsegler zu seiher dritten Fahrt. Diesmal sah er sich jedoch nur zwei Angreifern gegenüber, die zielbewußt eine volle Ladung Dreck auf den Kurdirektor abschössen. Die übrigen Kämpfer hatten sich in ihre Strandburgen zurückgezogen.
Dazu meinte der Staatsanwalt nun: Meinungsverschiedenheiten über das Nacktbaden könne man nicht auf diese Weise austragen. Der Strandsegler sei überdies mit Leuten besetzt gewesen, die die Fahrt nicht aus Sensationslust unternommen hätH. W, Husum ten. Es handele sich hier um eine völlig humorlose Angelegenheit von erwachsenen Leuten. Er konzidierte allerdings, daß es nicht schön sei, wenn Bekleidete durch das Freikörpergebiet gingen, ohne sich den dortigen Gebräuchen anzupassen. Der Vorsitzende ließ mildernde Umstände gelten. Allerdings erkannte auch er auf Körperverletzung und Beleidigung. Körperverletzung, so dozierte er, habe vorgelegen, da die Insassen des Strandseglers in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt worden seien. Und, wenn jemand von einem anderen mit Sand beworfen werde, so sei das eine Herabwürdigung seiner Persönlichkeit, also Beleidigung.
- Datum 30.09.1960 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 30.9.1960 Nr. 40
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