Automobile aus EWG und EFTA
Die Preisrelationen werden sich stark verändern — wenn kein „Brückenschlag" erfolgt
Die Preisentwicklung der aus dem Ausland eingeführten Automobile hängt natürlich in erster Linie von der Preispolitik der Herstellerfirmen und der Händler ab. Daneben beeinflussen jedoch auch die Zölle, mit denen die importierten Wagen belastet werden, die Verkaufspreise. Geringfügige Änderungen der Zollsätze spielen zwar insofern keine große Rolle, als die Produzenten oder Händler sie nicht immer auf die Käufer überwälzen bzw an die Käufer weitergeben. Eine EWG (und teils in der EFTA) vorgesehen ist, wird dagegen beträchtliche Folgen liaben. Die Zollabschaffung verläuft in der EWG bekanntlich in Stufen; etwas vereinfachend kann man sagen, daß die Zölle auf die Einfuhren aus der Ausgangsbelastung reduziert und bis ungefähr 1970 ganz aufgehoben sein werden. Dem Abbau im Innern des Gemeinsamen, Marktes entspricht der Aufbau eines gemeinsamen äußeren Zolltarifs, dem die nationalen Zollsätze der sechs EWG Länder ebenfalls stufenweise anzunähern sind. Für die Preise der Automobile hat das schon in nächster Zukunft Folgen, deren ungefähres Ausmaß an einem Beispiel berechnet werden soll, wobei wir uns teils auf Angaben der Dresdner Bank und der Londoner Studiengruppe PEP stützen. Wir legen den Fall eines Wagens im Wert von men an, daß dessen Preis sich in den kommenden Jahren nur aus zollpolitischen Gründen ändern wird. In der Bundesrepublik wurde dieser Wagen bisher mit einem Durchschnittszollsatz von 14 5 vH belastet; er kostet daher 11 450 DM. Das wird sich ab Anfang des nächsten Jahres ändern; es wird dann auf Pkw Importe aus den ändern EWGLändern nur noch ein Durchschnittszoll von 13 3 vH erhoben werden, so daß derselbe Wagen — wenn er z. B aus Frankreich oder Italien eingeführt wird — 11330 DM kosten wird. Die Einsparung, die der Käufer dem Gemeinsamen Markt verdankt, beträgt also ab 1. Januar 1961 zunächst 120 DM.
Anders verhält es sich, wenn der Käufer einen englischen oder schwedischen Pkw, also ein Auto aus dem EFTA Raum kaufen will. Die Bundesrepublik muß nämlich ab Januar ihre Tarife für Importe aus dritten (nicht EWG ) Ländern dem künftigen gemeinsamen Außentarif annähern, und zwar um 30 vH der Differenz zwischen dem deutschen und dem zukünftigen EWG Tarif. Dasselbe Auto wird dann, wenn es aus der EFTA oder den Vereinigten Staaten eingeführt wird, mit 19 8 vH belastet werden und somit 11 980 DM oder 530 DM mehr kosten als bisher. Nach Abschluß des Zollabbaus, in 10 bis 12 Jahren spätestens also, wird unser Prototyp zollden können und also nur noch 10 000 DM kosten, so daß der Käufer gegenüber heute 1450 DM einsparen wird. Nach dem ursprünglichen Konzept des Gemeinsamen Marktes soll dagegen auf die Pkw aus der übrigen Welt, ein Zoll von 29 v H erhoben werden, so daß ein britischer Wagen im Jahre 1970 dann 12900 DM statt 11450 DM kosten würde. Da jedoch im vergangenen Frühjahr beschlossen worden ist, der gemeinsame Außentarif der EWG sei um 20 vH zu reduzieren, würde sich die Belastung auf rd. 23 vH oder gegenüber heute um 850 DM verteuern würde. Das alles gilt allerdings unter der Bedingung, daß es zu keinerlei Vereinbarungen zwischen EWG (oder einen „Brückenschlag") kommen sollte. Insofern sind unsere Zahlen allzu pessimistisch; es ist anzunehmen, daß sich die beiden Gruppen auf die Dauer entweder einige Präferenzen einräumen oder aber ihre Außenzölle allgemein senken wer en.
Die EFTA Länder werden im Gegensatz zur EWG — nach, ihren gegenwärtigen Absichten — auf Importe aus der Außenwelt und damit auch aus der EWG weiterhin ihre nationalen Zölle anwenden. Die Automobilzölle betrugen beispielsweise in Skandinavien 12 vH, in Großbritannien 30 vH und in der Schweiz 14 bis 25 vH. Im gegenseitigen Handel der EFTA Länder unter sich sollen grundsätzlichalle Zölle mit Ausnahme von hoben werden. Die deutsche Automobilindustne; befürchtet daher, einen Teil des Absatzmarktes im EFTA Raum zu verlieren. Dazu ist jedoch einschränkend festzustellen, daß einigeMitgliedländer der EFTA ihre Automobilhaben; in diesem Fall wird also entweder kein oder nur ein beschränkter Zollabbau stattfinden ind werden die EFTA Prcduzenten gegenüber den deutschen Herstellern keine oder nur eine geringe Zoll Präferenz genießen Gar keinen Zollabbau werden bei Pkw Einfuhreil Norwegen und Portusatzes zum Fiskalzoll erklärt und wird daher die Autozölle gegenüber der EFTA nur um 40 vH abbauen (eine 20 vH Senkung ist bereits vorgenommen worden). Die Auswirkungen der EFTA werden durch diese Einschränkungen gemildert — allerdings unter der Voraussetzung, daß keine Sanktionen in Form von Zollerhöhungen gegenüber der EWG ergriffen werden.
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- Datum 30.09.1960 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 30.9.1960 Nr. 40
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