Der Leser schreibt...
Umsatzsteuer...
Die deutsche Umsatzsteuer wird bekanntlich auf jeder Stufe des Wirtschaftsablaufs erhoben; sie ist als Mehrphasenumsatzsteuer sowohl vom Erzeuger als auch vom Grofjhandel und Einzelhandel zu zahlen. Dadurch wird die „Wettbewerbs Neufralifäf" verletzt; denn wer den Grofjhandel ausschalten kann, spart damit 1 vH Umsatzsteuer. Das kleinere Ladengeschäft kann diese Einsparung nicht erzielen, weil es ihm am nöfigen Eigenkapital fehlt, um Großabnehmer zu werden. Aus diesem Grunde muß der Ladeninhaber teurer verkaufen als das große Filialgeschäft oder das Warenhaus.
Die Umsatzsteuer verstößt somit gegen den Grundsatz der Wettbewerbsgleichheif. Sie benachteiligt den kleinen und mittleren selbständigen Betrieb zugunsten der großen Betriebe. Daher fressen sich z. B ausländische Großkonzerne, die sich das bundesrepublikanische Steuersystem zunutze machen, wie ein Flächenbrand in unsere Städte ein. Solange die Umsatzsteuer in ihrer gegenwärtigen Form erhalten bleibt, ist unsere Finanz- und Wirtschaftspolitik mittelstandsfeindlich.
Die Umsatzsteuer wird dort noch ungerechter, wo der Großkonzern sowohl als Erzeuger wie als Verkäufer fungiert, weil dann diese Steuer nicht nur für den Großhandel, sondern auch vom Erzeuger zum Verkäufer eingespart wird. Die Mehrphasensteuer erzwingt also geradezu die vertikale Betriebs Konzentration, d h die Zusammenfassung mehrerer Wirfschaftssfufen in einem einzigen Unternehmen. Wenn z. B eine Tabakfabrik sich eine Papierfabrik angliedert, dann unterliegen nach dem Grundsatz von der Einheit des Unternehmens die Lieferungen der Papierfabrik an die Tabakfabrik nicht mehr der Umsatzsteuer. Mit der sogenannten „Organschaft" kann die gleiche Wirkung erzielt werden. Wenn ein Versandkonzern eine Rundfunkgeräte Fabrik durch Kapitalbeteiligung so beherrscht, daß diese zu eigener Willensbildung nicht mehr fähig ist, dann unierliegt die Lieferung der Fabrik an den Versandkonzern ebenfalls nicht der Umsatzsteuer. Beim Verkauf eines so gelieferten Rundfunkgerätes vom Versandgeschäfl fällt also nur eine 4prozenfige Umsatzsteuer an. Wie ist es aber, wenn ein Einzelhandelsgeschäft beim Großhandel ein Rundfunkgerät kauft und dann weiterverkauft? Dann ergeben sich folgende Umsatzsfeuerzahlen: Radiofabrik an Großhandel = 4 vH + Großhandel an Ladengeschäft = 1 vH + Ladengeschäft an Kunde = 4 vH, insgesamt also 9 vH Umsatzsfeuer; Es stehen sich also 4 vH und 9 vH Umsatzsteuer gegenüber. Wenn ein Fernsehgerät im Werte von 700 DM von einem Versandgeschäft mit angegliederter Fernsehgerätefabrik dem Kunden ins Haus geliefert wird, liegen 28 DM Umsatzsteuer darauf, während der Kunde für das gleiche Gerät, das er sich beim Einzelhändler, kauft, weit mehr Umsatzsfeuer zu zahlen hätte.
Unter Annahme folgender Verkaufspreise — näm. lieh von 500 DM von der. Fabrik an den Großhändler, von 600 DM von diesem an das Ladengeschäft und von 700 DM an den Kunden — würden sich folgende Umsafzsteuerbefräge ergeben: 4 vH von 500 DM = 20 DM 1 vH von 600 DM = 6 DM 4 vH von 700 DM = 28 DM Das ist eine Gesamtumsatzsfeuer von 54 DM, die also um rund 75 vH höhe ist als im erstgenannten Fall! Kurt Riechers, Braunschweig
- Datum 30.09.1960 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 30.9.1960 Nr. 40
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:



