Die Träger der Macht
Je weniger aber der Großeigentümer, der Besitzer eines Mehrheitspakets, der Verwalter einer Aktienmehrheit noch die Aktiengesellschaft als „sein" Eigentum, sein privates Eigentum ansehen kann, mit dem sich nach Belieben schalten und walten, das sich gebrauchen und mißbrauchen läßt, um so dringlicher wird die Frage, wer dann eigentlich in den Mammutunternehmungen die Macht in Händen hat und wer die Träger der Macht bestellt. Hier liegt nun wirklich die Domäne der Manager, und wenn man schon von ihrer „Herrschaft" sprechen will, so ist zu sagen, daß sie sich in der Führung des Unternehmens nur in dem durch den objektiv gewordenen Charakter beschränkten Rahmen äußern kann, daß sie aber stark zur Geltung kommt in der Auswahl und Bestellung der Vorstände. Im Unternehmen selbst hat der leitende Unternehmer Manager — also der Vorsitzende des Vorstandes oder der Delegierte des Verwaltungsrats — zumeist nur die Stellung des primus inter pares im Unternehmungsstab, wenn nicht eine überragende Persönlichkeit durch ihre Dynamik den Stab und das Unternehmen konstitutionelllutoritativ bestimmt.
Durch die Aufsichtsrat- und Kreditverfleehtunjen aber zwischen den Großunternehmungen der Industrie und der Banken entstehen echte Machtpositionen, die kein Aktienrecht vorgesehen hat and kein Aktienrecht verhindern kann. Denn selbst wenn man die Zahl der Aufsichtsratsmandate beschränkt und selbst wenn man im sichtbaren Geschäftsverkehr keine Einflußnahme zuläßt und selbst wenn man das Stimmrecht der Banken aus Depotaktien begrenzt, dann können in einer Zeit des Telephons und der Diners mündliche Abreden nicht verhindert werden.
Und sie sollen es auch gar nicht! Ich habe, um die neue Herrschaftsform zu kennzeichnen, seinerzeit von einer Faszinierung des Aktienwesens gesprochen —, ich halte diese Bezeichnung aufrecht und füge zur Begründung zweierlei hinzu: Erstens ist gegenüber weltfremden Formalisten zu unterstreichen, daß irgendeine Form der Regierung notwendig ist, gleichviel ob es sich um ein kapitalistisches oder ein kommunistisches, ein staatliches oder ein wirtschaftliches Gebilde handelt, und daß es gar nicht sehr viele Formen gibt. Ober die sechs Grundformen hinaus, die Platon und Aristoteles normativ aufgestellt und philosophisch begründet haben, gibt es keine andere Möglichkeit, wenn auch diese Formen sich in den verschiedensten Gestaltungen verwirklichen.
Genauso wie die klassische Demokratie nur im kleinen politischen Raum lebensfähig ist, genauso ist das klassische Aktienrecht an die kleine und mittlere Unternehmung gebunden und "verliert in der Großunternehmung, verliert im Konzern seinen Boden. Der sogenannte Faszismus der Manager ist die adaequate Herrschaftsform des Spätkapitalismus.
Zweitens und noch bedeutsamer ist die Einsicht, daß hierin das einzige wirksame Gegengewicht gefen die Allmacht der Bürokratie liegt. Eine Büro " ratie, die sich eingelebt hat und entsprechend verknöchert ist, bringt bekanntlich den Radfahrer an die Spitze, der nach unten tritt und nach oben katzbuckelt, oder den pflichttreuen Beamten, der sich nichts zu schulden kommen läßt und sich den Aufstieg ersitzt. Niemand kann die Garantie übernehmen, daß die Wahl eines von außen kommenden Leiters immer den richtigen Mann an den richtigen Platz bringt. Aber so und nur so besteht noch eine Chance der freien Wirtschaft, wirklich den Tüchtigsten auS der Zahl der möglichen Anwärter herauszufinden und den bürokratischen Apparat von Zeit zu Zeit mit frischem Leben zu erfüllen. So und nur so hat die freie Wirtschaft eine Chance, etwas Besseres zu leisten als die Gebilde der ApparatSchicks.
Schließlich ist in unserem Zusammenhang noch zu sprechen von der bisher übergangenen großen Gruppe der kleinen Aktionäre. Hier ist zu unterbauen, was schon früher gestreift wurde: das volksdemokratische Experiment der Streuung des Aktienbesitzes, die bundesrepublikanische „Erziehung zum Sparen in Aktien" und alle ähnlichen Maßnahmen sind schon darum zum Scheitern verurteilt, weil bei den Politikern eine Täuschung über den Tatbestand und bei, den Ökonomen über die Beständigkeit der Eigentumskategorie und des Eigentumswillens vorliegt.
Der Tatbestand hat sich durch die Bildung der Riesengesellschaften grundlegend geändert. Die Aktiengesellschaft war einstmals eine wirklich demokratische Einrichtung. Aber so wie wir sagten, daß die Form der klassischen Demokratie nur im überschaubaren Raum, in der Stadt und in kleinen Staaten wie der Schweiz Bestand hat, während sie im mittleren Großstaat sich auf den periodischen Kampf um die politische Führung reduziert, so ist mit Nachdruck darauf zu weisen, daß die klassische Funktion der Aktiengesellschaft gebunden ist an die Überschaubarkeit der Aktionärzahl und an die entsprechende wirkliche Kraft des Stimmrechts der Aktionäre.
- Datum 30.09.1960 - 07:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 30.9.1960 Nr. 40
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