Ein Köder für die Länder
Bonn lenkt im Fernsehsfreit ein — Bund verzichtet auf 3. Programm
T~ er Bundeskanzler und sein ebenso kämpfes- froher Innenminister haben im Fernsehstreit mit den Ländern einen bedeutsamen Erfolg errungen. Die Einheitsfront der Länder ist auseinandergebrochen. Die von der CDUCSU beherrschten Landesregierungen haben sich bereit erklärt, dem Bund das zweite Fernsehen zu überlassen. Damit haben sie in einer grundsätzlichen Frage nachgegeben: Bisher waren sie einhellig der Meinung, das Fernsehen falle unter die „Kulturhoheit" der Länder, und deshalb seien auch ausschließlich die Länder dafür zuständig. Die von der SPD regierten Länder freilich halten ihre beiden Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht aufrecht: die Klage des Landes Hamburg, der sich Niedersachsen und Bremen angeschlossen haben, und die des Landes Hessen. Daß durch den Entschluß der von der CDU regierten Länder die Rechtsposition der Kläger in Karlruhe nicht gerade gestärkt wurde, versteht sich.
Aber auch der Bundeskanzler mußte Wasser in seinen Wein gießen. In einem Brief, den er von Cadenabbia in seiner Eigenschaft als Parteichef schrieb, beharrte er noch auf der Meinung — die er, sein Innenminister und die beamteten Sprecher der Bundesregierung schon seit zwei Monaten kompromißlos vertreten hatten —, daß der Anspruch der Länder auf das dritte Fernsehen für den Bund unannehmbar sei. Diesen Standpunkt hat der Kanzler nun überraschend aufgegeben. In einem Brief an Ministerpräsident Ehard erklärte er sich ausdrücklich ber eit, den Ländern die Kompetenz für das dritte Fernsehen zuzugestehen. Unter diesen Bedingungen hatte er freilich wohl schon früher eine Vereinbarung — vielleicht sogar mit sämtlichen Ländern — haben können. Aber damals glaubte der Bundesinnenminister noch, seinem Regierungschef zur Unnachgiebigkeit auch in diesem Punkte raten zu sollen.
Inzwischen scheinen Informationen aus Karlsruhe nach Bonn gekommen zu sein, die doch einige Zweifel im Palais Schaumburg aufkommen ließen, ob die Klage der Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht wirklich so aussichtslos sei, wie dies der Bundesinnenminister angenommen hatte. Man gewann offenbar in Bonn den Eindruck, das Bundesverfassungsgericht könnte feststellen, daß in der Frage des Fernsehens Bund und Länder zusammenarbeiten müßten, weil keine der beiden Instanzen für sich allein die Zuständigkeit habe. Dazu kam, daß inzwischen Staatssekretär Globke aus seinem Urlaub in Bad Gastein zurückgekehrt war und den Kompromißvorschlag der Länder vom 22. Juli, den er jetzt vorfand, nicht für so abwegig hielt. Er und der Fraktionsvorsitzende der CDUCSU, Dr. Krone, sahen die Zuspitzung des Streits zwischen Bund und Ländern, zumal mit den von der CDUCSU regierten Ländern, mit Besorgnis. Dr. Globke gab dem Kanzler anscheinend zu erwägen, ob nicht eine gütliche Einigung vorzuziehen wäre, einmal, weil die Lage in Karlsruhe nicht ganz klar sei, und zum ändern, weil der Bund das zweite Fernsehen ja auch durch den von Ministerpräsident Ehard nun angebotenen Kompromißvorschlag bekommen könne. Eine solche Regelung bot sich um so mehr an, als durch sie auch die Gebührenhoheit des Bundes anerkannt und diesem ein ausreichender Anteil am Gesamtaufkommen der Fernsehgebühren zugesichert wird. Dieser klug abgewogene Rat verfehlte seine Wirkung auf den Bundeskanzler nicht. Robert Strobel
- Datum 30.09.1960 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 30.9.1960 Nr. 40
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