Strandgut der Großstadt

Mit dem „Sonntagsriehter" im Düsseldorfer Amtsgericht H. /., Düsseldorf

Es ist Sonntag früh neun Uhr. Um diese Stunde, da den meisten Bürgern nichts ferner liegt als der Gedanke an Arbeit, verläßt der Richter vom Dienst am Düsseldorfer Amtsgericht seine Wohnung in der Gewißheit, einen anstrengenden Tag vor "sich zu haben. Dem Sonntagsrichter obliegt die Aufgäbe, über jene Menschen zu Gericht zu sitzen, die am Vortage in Polizeigewahrsam genommen worden sind. Das Gesetz schreibt vor, daß der Richter spätestens am Tage nach der Festnahme zu entscheiden hat, ob gegen den Delinquenten Haftbefehl erlassen oder ob er wieder auf freien Fuß gesetzt wird.

In einem kleinen, nüchternen Raum wird verhandelt: Drei Stühle voreinem Tisch, dahinter der Richter nebst seiner Schreibkraft. Im Vorzimmer sorgt der diensttuende Polizeibeamte lautstark für Ordnung. Es beginnt mit der Vorführung einer derben, von Unstetem Triebleben gezeichneten Dreißigerin. Ihr fünf Monate altes Kind begleitete sie bis zum Vortage auf ihren Streifzügen, die sie — zuweilen im Flugzeug — bis nach Athen, Konstantinopel und Rom unternahm. In einem Düsseldorfer Hotel, wo Sofie zuletzt Quartier bezögen hatte, nahm ihre Odyssee ein überraschendes Ende. Als sie von einer „kurzen Besorgung" r- wie sie sagte — ins Hotel zurückkehrte, war das Kind inzwischen auf Veranlassung der argwöhnischen Hotelleituhg vom Jugendamt abgeholt und in ein Heim gebracht worden. Die leichtlebige Mutter nahm die Polizei dann vorsorglich auch in Gewahrsam. Die Tränen flössen unaufhaltsam, als sie von ihrem anscheinend ehrlichen Trennungsschmerz berichtete. Nachdem sie, glaubwürdig versichert hatte, daß die zukünftige Unterbringung ihres Kindes in einer ordentlichen Familie gesichert sei, und auch der Verdacht zerstreut war, sie habe ihr Kind aussetzen wollen, gab man ihr die Freiheit wieder, aber noch nicht das Kind. Erst wenn eine Nachprüfung ergeben wird, daß ihre tränenreichen Beteuerungen stimmen, wird man ihr das Kind wieder anvertrauen. Der 14jährige Max aus einem pfälzischen Weinort ist kein unbeschriebenes Blatt. Der schlaksige Bursche mit den hungrigen Augen und dem fast mädchenhaft weichen Mund wurde bereits fünfmal, wegen Diebstahls bestraft. Zuletzt stahl er seinem Stiefvater 1400 Mark und ging damit auf große Fahrt. Eigentlich hatte er im Campinglager von Düsseldorf Oberkassel Quartier nehmen wollen. Doch landete er schließlich in einem Düsseldorfer Hotel. In der Erwartung, Geld zu finden, stahl er dort einem Studenten aus der Jacke ein Etui mit einem Ausweis und einem Gepäckschein. Was oll mit diesem Früchtchen geschehen? „Nur nicht wieder nach Hause!" bettelt der Junge „Da gibt es doch nur wieder Krach mit dem Vater und dem jüngeren Bruder!" Bis Montag muß Max in Gewahrsam bleiben. Dann wird das Jugendamt über sein weiteres Schicksal entscheiden. Julius aus Schlesien hat eine Passion für Motore, Seine Vorstrafen sind fast alle einschlägiger Art: Trunkenheit am Steuer, fahrlässige Körperverletzung usw. Nachdem man ihm wegen dieser Delikte den Führerschein entzogen hatte, wurde er zum Entsetzen seiner Frau, die inzwischen die Scheidungsklage eingereicht hat, zum Motoi" fetischisten. Wenn Julius ein Motorfahrzeug sieh:, packt ihn der unwiderstehliche Drang, darauf ein paar Runden zu drehen. So auch an jenem verhängnisvollen Samstag, als er mit zwölf Glas Bier und vier Schnäpsen im Magen die Straße betrat und eine Vespa entdeckte. Er schwang sich in den Sattel, aber — da hatte ihn auch schon eine Veikehrsstreife beim Wickel.

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Der Sonntagsrichter versteht in der Seele dieses Motornarren zu lesen. Er stellt fest, daß es sich um „unbefugte Ingebrauchnahme eines Fahrzeuges", nicht um einen Diebstahl handelt, und veifügt die sofortige Freilassung, nicht ohne Julius energisch zu verwarnen.

- "fr Das Abenteuer des zwanzigjährigen Rudi aus Krefeld könnte den Stoff für eine Filmkomödie liefern. Auf dem Martin Luther Platz fand er nachts ein Uhr ein Auto mit einladend geöffneten Türen. Der Besitzer mußte es sehr eilig gehabt haben. Rudi streckte seine müden Glieder behaglich in dem fremden Fahrzeug aus, schloß ordnungsliebend die Türen und entsilurnmerte tief, bis er von der Polizei unsanft geweckt wurde. Er erschrak nicht schlecht, als ihm die Beamten eröffneten, daß der Wagen gestohlen und er wohl der vermutliche Dieb sei. „Glauben Sie", verteidigt sich Rudi entrüstet vor dem Sonntagsrichter, „ich wäre so dumm, mi(h in einen von mir selbst gestohlenen Wagen zu legen?" Die Verteidigung des Angeklagten enthält keinerlei Widersprüche. Der Richter vermag sich seinen Argumenten nicht zu verschließen. Daher: Sofortige Freilassung! Der Sonntagsdienst findet seinen Abschluß im Gefängnis „Auf der Ulm" in Düsseldorf Derendorf. Auf der Tagesordnung steht an diesem Soniitagmorgen das Zeremoniell eines Offenbarungseides „Seit Jahr und Tag ist zu so außergewöhnlicher Zeit kein solcher Eid geleistet worden", sagen die Beamten. Nun, der samstags eingelieferte Klient hatte es brennend eilig, wieder in Freiheit zu kommen. Vor uns sitzt Theodor, ein sympathischer ambulanter Straßenhändler. Der Einarmige handelt mit Obst. Sein „Betriebskapital" besteht aus einer Handkarre. Der Richter stellt eine lange Litanei von Fragen; „Was besitzen Sie an sonstigem Eigentum?" — Und alles wird säuberlich notiert, angefangen bei den 7 50 DM Bargeld, das der Angeklagte mit sich führt, über die billige Armbanduhr, das auf Raten gekaufte und noch unbezahlte Schlafzimmer bis zum Kanarienvogel. Und der Grund seiner Haft? Er schuldete seinem Rechtsanwalt das Honorar für seine Ehescheidung!

 
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