Verfahren Oberländer
Die Bonner Staatsanwaltschaft hat nach etwa einjähriger, gründlicher Untersuchung das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bundesvertriebenenminister Professor Oberländer wegen dessen angeblicher Mitbeteiligung an Massentötungen in Lemberg im Sommer 1941 eingestellt. In dem Verfahren wurden auch ehemalige jüdische Einwohner Lembergs, die jetzt in Israel leben, gehört. Es ergab, daß Oberländer an jenen Untaten weder direkt noch indirekt irgendeine Schuld trifft. Das Bataillon „Nachtigall", dem Oberländer damals als Verbindungsoffizier angehörte, war nachweislich an jenen Bluttaten nicht beteiligt.
Die monatelange Hetzkampagne der SED und des von ihr gesteuerten „Gerichts" gegen Oberländer ist damit als Rufmordversuch erwiesen. Nach Abschluß eines zweiten Ermittlungsverfahrens gegen Oberländer wegen angeblicher Bluttaten im Kaukasus will Oberländer die Einberufung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses durchsetzen. Der Ausschuß soll, gestützt auf das Untersuchungsmaterial der beiden Staatsanwaltschaften, die Schuldlosigkeit des Bundestagsabgeordneten Oberländer an jenen Taten noch einmal bestätigen. Auch Bundestagspräsident Dr. Gerstenmaier sprach sich für die Einsetzung eines solchen Untersuchungsausschusses aus. R. S.
- Datum 30.09.1960 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 30.9.1960 Nr. 40
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