Kontroveisen auf der Tnsune des Vereins für Socialvolitik Wissenschaft braucht noch nicht zu kapitulieren
Keine „Patentlösung" für die Konzentrationsfrage — aber immerhin Möglichkeiten der Einflußnahme / Von Erwin Topf
Der Anstoß, sich mit den Konzentrationserscheinungen in der deutschen Wirtschaft der Nachkriegszeit kritisch auseinanderzusetzen, kam wesentlich zunächst aus der politischen Ecke. Hier ist das klassische Dokument die Regierungserklärung vom 29. Oktober 1957, in der Dr. Adenauer gesagt hat: „Wir wollen nicht, daß schließlich bei immer größerer Konzentration das Volk aus einer kleinen Schicht von Herrschern über die Wirtschaft und einer großen Masse von Abhängigen besteht — Dabei liegt also der Akzent ganz deutlich auf der Erhaltung einer breiten Schicht selbständiger oder, wie man auch sagen kann, mittelständischer Existenzen; maßgebend sind nicht primär wirtschaftspolitische, sondern politische Erwägungen jener Art, die man neuerdings mit dem (freilich nicht ganz eindeutigen) Wort „Gesellschaftspolitik" zu bezeichnen pflegt. Natürlich kam das Abrücken des Bundeskanzlers von („übermäßigen") Konzentrationstendenzen nicht von ungefähr. Vorausgegangen waren, seitens der „kleineren" und der „mittleren" selbständigen Unternehmer, mancherlei Bekundunger, eines erheblichen Mißbehagens gegenüber der sehr viel stärkeren und, schnelleren Expansion bei jenen Unternehmungen, die man in den USA (und neuerdings auch bei uns) als big business zu bezeichnen pflegt; vorangegangen war aber auch eine sehr lebhafte Kritik der Sozialdemokratie gegenüber dem Konzentrationsgeschehen. Es erschien aus innerpolitischen Gründen offenbar wichtig, diese Kritik „abzufangen", auch wenn sie de: Ausfluß der einigermaßen paradoxen Situation war, daß die ursprünglich von Marx her beeinflußt deutsche Sozialdemokratie sich dabei gegen jede Form von Kapitalakkumulation wandte, während gleichzeitig die von dem klassischen sozialistischen Dogma weit weniger berührten britischen Labour Leute sich durchaus positiv zu den Vorgängen der Betriebs, der Unternehmens- und der Eigentumskonzentration verhielten — überzeugt davon, den Wandlungsprozeß der spätkapitalistischen Wirtschaft (und hierbei speziell dei Funktionswandel des Eigentums) früher oder später durch handfeste staatliche Kontrollen in ihrem Sinne regulieren und zugleich fördern zu könnet. Die Tatsache, daß es in der Bundesrepublik: zwischen Regierungskoalition und Opposition während der letzten Jahre kaum irgendwelche nennenswerte Unterschiede in der Beurteilung der Konzentrationsvorgänge gab, hat allerdings nicht zu einer besonderen wirtschaftspolitischen Aktivität gegenüber. Ursachen oder Folgen der Ballungsprozesse" geführt. Abgesehen von vielerlei Vergünstigungen — namentlich steuerpölitischer Art — für die (nach ihrer Umsatzhöhe) „kleineren" mittelständischen Unternehmungen ist nichts erfolgt, was etwa in Vergleich zu den Bemühungender USA Administration gestellt Werden könnte, über den small business act allen denjenigen Unternehmen zu helfen, die sich durch die Angebots- oder auch die Nachfrage Übermacht von big business bedrängt fühlen. Ebensowenig ist es zu einem Abbau der steuerlichen Privilegien gekommen, die bei uns für big business gelten — oder, vorsichtiger gesagt: zu Reformen jener steuerrechtlichen Bestimmungen, die, nach Ansicht der mittleren und kleineren Unternehmungen, sich konzentrationsfordernd auswirken: wie generell das System der Allphasen Umsatzsteuer, speziell das Organschaftsprinzip, und weiterhin, bei der Einkommensbesteuerung, das Schachtelprivileg.
Die Gesetzgebung der Bundesrepublik ist sogar, in einem Punkte, den entgegengesetzten Weg gegangen, indem sie nämlich (mit Wirkung vom 1. April 1958) die Umsätze innerhalb eines Konzerns — zwischen der „Obergesellschaft" und den „Organgesellschaften" — von der Umsatzsteuer freigestellt hat. Der Finanzpolitische Ausschuß des Bundestages gab damals dieser seiner Vorlage bei der Behandlung im Plenum die Begründung mit, daß es ohne ein solches steuerliches Privileg zu „unerwünschten Fusionen und damit Konzentrationen innerhalb der Industrie" kommen werde. Man hat also mit dem Argument gearbeitet, daß eine bereits vorhandene Konzernbildung einen geringeren Grad von Konzentration darstelle als eine Fusion, und deshalb den Vorzug verdiene, obwohl die „gewisse Selbständigkeit" der einzelnen Konzernfirma bloß rechtlich besteht, und nicht faktisch. Mit dieser Art von Argumentation hat sich, um es grob auszudrücken, denn auch die Parlamentsmehrheit düpieren lassen.
Dieses Beispiel wird nicht etwa deshalb angeführt, um alte Sünden wieder in Erinnerung zu rufen, sondern um deutlich zu machen, wie kompliziert und schwer durchschaubar eigentlich alle Vorgänge im Bereich des Konzentrationsgeschehens sind. Mit allgemein gehaltenen Sentenzen — wie etwa der Forderung: die Unternehmen sollten „so klein wie möglich und so groß wie nötig" gehalten werden — ist weder ein Anhaltspunkt für die Beurteilung eines konkreten Konzentrationsvorganges zu gewinnen, noch ein Ansatzpunkt für irgendwelche praktikablen wirtschaftspolitischen Maßnahmen.
Das gleiche gilt für die häufig zu hörende Formulierung, daß es darauf ankomme, „unerwünschte" Ballungen von Marktmacht zu verhindern (oder gegebenenfalls wieder rückgängig zu machen). Es ist, darüber hinaus, sogar einigermaßen fraglich, ob eine gegen Konzentrationstendenzen gerichtete Wirtschaftspolitik sich vom Wettbewerbsprinzip her aufbauen läßt, also nach dein Modell des vollständigen Wettbewerbs orientiert werden könnte, das keinerlei marktbeherrschende Unternehmen zuläßt — und ob nicht vielmehr dabei „rein pragmatisch" verfahren werden müßte, wie das neue Modewort besagt: nämlich so, daß immer dann prüfend und notfalls auch handelnd eingegriffen wird, wenn der Eindruck besteht, daß kleinere und mittlere Unternehmen einer bestimmten Sparte ohne eigenes Verschulden in Bedrängnis geraten sind und sich gegenüber den mannigfachen Privilegien des big business nicht mehr zu behaupten vermögen.
Das gilt zunächst für den Bereich der Unternehmenskonzentration, im weiteren auch für den Bereich der Vermögensballung, gegen den nun allerdings weniger aus wirtschaftspolitischen denn aus allgemeinpolitischen (oder „gesellschaftspolitischen") Motiven anzukämpfen wäre — wenn auch natürlich mit wirtschafts- und finanzpolitischen. Mitteln. Was die vielberufene Konzentration wirtschaftlicher Macht, angeht, so ist ihre wohl gefährlichste Auswirkung — im Sinne einer Einflußnahme auf „die Politik" oder, konkret gesagt, auf die Politiker — eine Angelegenheit, die primär die Staatspolitik betrifft und von ihr aus abzuwehren ist; mit dem wirtschaftspolitischen Instrumentarium läßt sich da wohl kaum etwas Durchgreifendes tun. Bleibt schließlich die Betriebskonzentration, also das in einer ganzen Anzahl von Sparten technologisch bedingte überproportionale Wachstum beim Großbetrieb: hier kann und soll die Wirtschaftspolitik dafür sorgen, daß die Wachstumstendenz nicht zusätzlich durch irgendwelche nur dem Großunternehmen vörbehaltene Privilegien gefördert wird, und daß sie sich eben in dem Rahmen hält, den die technischen (oder technologischen) Erfordernisse abgeben.
- Datum 30.09.1960 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 30.9.1960 Nr. 40
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