Deutsche Autofahrer

Tjin sonderbarer Engländer, der sich offenbar der Narrenfreiheit, die wir Ausländern einräumen, völlig bewußt war, schrieb nach Hause an die englische Wochenzeitung Observer einen sonderbaren Bericht über Justizminister Stammbergers geplante Alkoholgesetzgebung für Autofahrer: In Bonn hätten sich „ Sauf Interessenten" zu „lobbies" zusammengeschlossen Er vergaß, seine eigenen Landsleute daran zu erinnern, daß vor englischen Gerichten der Alkoholgehalt des Blutes nichts gilt, daß alles von den Reaktionen des der „Trunkenheit"verdächtigten. Fahrers abhängt und daß noch nie ein Autofahrer in England allein deswegen bestraft worden ist, weil er etwas getrunken hatte ( solange er sein Fahrzeug vorsichtig und verantwortungsbewußt über die Straßen steuerte): daß es also vor allem die verhaßten „Schnüffelkontrollen" dort nicht gibt. In Deutschland — und das machen wir Autofahrer dem Justizminister und seinen Ratgebern zum Vorwurf — handelt es sich bald überhaupt nicht mehr darum, wie einer sein Auto fährt, sondern nur noch darum, was er getrunken hat. Allein, wie dieser Triumph des Puritanismus in die Wege geleitet wurde, sagt dem Kundigen alles, was zu sagen ist. Wurde nicht den Gesetzgebern ein Volltrunkener mit mehr als 15 Promille Alkohol im Blute vor Augen gestellt, damit si- sich ohne Hemmungen bereit erklärten, den Alkohol Im Blut führenden Autofahrer nackt den filzlaussuchenden Kalfaktoren unter der Gefängnisbrause auszuliefern? Und nun werden langsam, langsam die Promille herabgeschraubt — das Bild des „Volltrunkenen"( viele von uns sind bei 08 Promille noch sehr nüchtern) bleibt haften. Wurde nicht die Flensburger Verkehrssünderkartei installiert mit dem Versprechen, sie werde immer nur rein statistischen und niemals strafrechtlichen Zwecken dienen? Ein neunmalkluges Punktesystem, offenbar von Nichtautofahrern erdacht, droht nun,dafür zu sorgen, daß Flensburg in Zukunft mehr Führerscheine abnehmen wird als irgendein deutsches Gericht.

Wir sind für die Promillegrenze! Aber da wir die Verlogenheit desjenigen fürchten, der alle Untugenden nun beim urdeutschen Sündenbock, also bei „den anderen", sieht, schlagen wir drei Zusatzklauseln vor: 1. Nicht erst 0 8 Promille sind strafbar — jeder Alkoholgenuß wird für Autofahrer unter Strafe gestellt (Einige Gutachten von ausgesuchten Fachleuten deuteten schon schamhaft darauf hin, daß 0 1 Promille kaum weniger gefährlich seien als 0 8 Promille ) Diese Strafe sollte „vernünftig" sein, das heißt: den Autofahrer, der nur fahrlässig, nicht grob rücksichtslos oder verantwortungslos gehandelt, der niemandem ein Leid zugefügt hat, nicht zum „Kriminellen" stempeln.

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. 2. Jeder, der als Jurist, als Mediziner, als AntiAlkoholiker, als Politiker, als Journalist am Zustandekommen dieser Gesetzgebung mitgewirkt hat, wird bei einem Verstoß dagegen zehnfach bestraft.

3. Polizeiliche Überprüfungen des Blutalkohols dürfen nur dort erfolgen, wo ein Autofahrer sich nachweislich einer groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig gemacht hat.

Was ist eigentlich gegen diese Zusatzklauseln einzuwenden? Daß sie fair wären ? Leo

 
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