Eine Rechnung ohne den Landwirt
Der Heiligenhafener Bauer Reese und die Pläne am grünen Tisch H. W., Heiligenhafen
Der 52 Jahre alte Landwirt Hermann Reese aus Heiligenhafen im Kreis Oldenburg kann triumphieren: Im Streit mit der schleswig holsteinischen Landesregierung, genauer gesagt, mit dem Landesamt für Straßenbau im nördlichsten Bundesland, ist er Sieger geblieben. Der Erste Senat des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg, das für die Länder Niedersachsen und Schleswig Holstein zuständig ist, untersagte nämlich dem schleswigholsteinischen Landesstraßenbauamt, einen 700 Meter langen Gemeindeweg bei Heiligenhafen zum Teilstück der dort geplanten Bäderstraße auszubauen.
Hermann Reese ist nun keineswegs ein Michael Kohlhaas. Und er hat auch nicht die Absicht, Feldzüge gegen die Straßenbaubehörden zu führen. Und sicherlich wäre es zu dem ganzen Prozeß, der etliche Instanzen durchlief, bis er vor dem Oberverwaltungsgericht endete, gar nicht erst gekommen, wenn das Landesamt für Straßenbau etwas geschickter vorgegangen und etwas konzilianter gewesen wäre. Und — wenn man nicht nur vom grünen Tisch her geplant hätte.
Die Wurzeln des Streites zwischen dem Landwirt Reese und den Behörden reichen bis ins Jahr 1953 zurück. Damals hatte Hermann Reese sich an der Flurbereinigung beteiligt. Er hatte in der Nähe von Heiligenhafen neu gebaut. Mit Genehmigung der zuständigen Behörden. Aber Bauer Reese konnte sich seines neuen Besitzes nicht allzu lange erfreuen. Er hatte die Rechnung ohne die Straßenbaubehörden gemacht. Denn sie zogen fein säuberlich auf ihren Meßtischblättern die Entwürfe für die Vogelfluglinie. Und die 22 Meter an Reeses Haus vorbeiführenden Bundesstraße 207 wurden auf dem Papier hernach in der Wirklichkeit Teil der Vogelfluglinie.
Solche Planungen lassen sich nicht ohne erhebliche Bauarbeiten in die Wirklichkeit umsetzen. Und die Erdbewegungen machten auch vor dem Reeseschen Gelände nicht halt. 22 Meter vom Hof des nun über seine Flurbereinigung keineswegs glücklichen Bauern wurde der Boden vier Meter hoch aufgeschüttet. Dadurch fühlte sich der Heiligenhafener Bauer zwar eingeengt, aber er schwieg. Doch damit waren für ihn die Unbequemlichkeiten noch lange nicht zu Ende. Das Landesamt für Straßenbau hatte weitere Pläne. Der Gemeindeweg, der unmittelbar an Reeses Haus vorbeiführte, sollte Teilstück der sogenannten Bäderstraße werden und diese wiederum sollte die Vogelfluglinie unterqueren. Das Kreuzungsbauwerk aber sollte unmittelbar neben dem Hof des Bauern entstehen. Die Strategen hatten am Schreibtisch kühl kalkuliert: Für diese Maßnahme ist eine Bodenbewegung von 125 000 Kubikmeter erforderlich. Außerdem sind besondere Auffahrten zur Bundesstraße 207 notwendig.
Dem Landwirt, der in Frieden seinen Hof bewirtschaften wollte urid für diese Planungen absolut kein Verständnis mehr aufbringen konnte ! geschah nun das, was hin und wieder Staatsbürgern im Umgang mit Behörden geschieht: ihm platzte der Kragen. Er klagte.
Die Klage landete schließlich bei den Richtern in Lüneburg, und sie entschieden, die Arbeiten für den Ausbau des Gemeindeweges seien einzustellen. Denn, meinte der Vorsitzende des Ersten Senats, Senatspräsident Meyer, hier sei offensichtlich das Planungsermessen überschritten worden. Schon der Bau der Vogelfluglinie habe die Interessen des Landwirts stark beeinträchtigt, der zusätzliche Ausbau des Gemeindeweges jedoch habe „das Maß zum Überlaufen" gebracht.
Übrigens: Im ursprünglichen Planfeststellungsverfahren war der in Frage kommende Teil des Gemeindeweges nicht enthalten.
- Datum 16.02.1962 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 16.2.1962 Nr. 07
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:







