Deutsche Staatssymbole

Fahnen, Farben, Hymnen ihr Wandel in den Jahrhunderten (Schluß) Von Theodor Eschenburg

Im Jahre 1930 stritten vier Fahnen um den Rang der Nationalfahne: Neben Schwarz Rot- Gold und Schwarz Weiß Rot die Hakenkreuzfahne der Nationalsozialisten und die kommunistische rote Fahne mit Hammer und Sichel. In dieser bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzung siegte das Hakenkreuz — dank der Hilfe von Schwarz Weiß Rot. Hitler holte die schwarzweißrote Trikolore herunter und degradierte Adler und Eisernes Kreuz in seinen Flaggen und Wappen zu ornamentalen Nebenfiguren unter dem alles beherrschenden traditionslosen Zeichen des Hakenkreuzes.

Nach dem totalen Zusammenbruch und der Kapitulation hatte das in Besatzungszonen aufgeteilte Deutschland keine Flagge mehr. Durch Kontrollratsgesetz wurde als Erkennungszeichen für die deutschen Schiffe die Signalflagge C mit den Farben Blau Weiß Rot Weiß Blau eingeführt. Diese Flagge, die dem internationalen Signalflaggenkatalog entnommen war, symbolisierte den damaligen deutschen Staatszustand.

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Einige deutsche Länder verhalfen dann SchwarzRot Gold wieder zur Geltung, indem sie diese Farben als ihre Landesfarben gesetzlich festlegten. Im Parlamentarischen Rat bestand über die Wiedereinführung dieser Farben Einmütigkeit; nur über ihre Anordnung gab es Meinungsverschiedenheiten. Die Freien Demokraten und die Sozialdemokraten verlangten die schwarzrotgoldene Trikolore als Bundesfarben. Teile der CDU setzten sich für eine Bundesflagge ein, die auf rotem Grund ein schwarzes, liegendes Kreuz, auf dieses aufgelegt ein goldenes Kreuz zeigen sollte Über diese Frage aber wurde nicht hart gestritten. Man einigte sich schnell auf die Wiedereinführung der alten Farben von Frankfurt und Weimar.

Bis 1958 war die Handels- und Nationalflagge der DDR die gleiche wie in der Bundesrepublik. Seitdem trägt sie in der Mitte das Staatswappen mit Hammer und Zirkel; damit gibt die SBZ Verwaltung ihrer Vorstellung von zwei deutschen Staaten auch symbolisch Ausdruck.

Auf Vorschlag der Bundesregierung wurde durch Anordnung des Bundespräsidenten 1950 die Standarte des Reichspräsidenten — der schwarze Adler auf gelbem Feld mit rotem Rand — für den Bundespräsidenten, die Dienstflagge der Reichsbehörden — die schwarzrotgoldene Flagge mit dem Adlerschild — für die Bundesbehörden und die Postflagge übernommen. Eine Bundeskriegsflagge wurde nach Einführung der Wehrpflicht nicht wieder geschaffen; die Dienstflagge ist nach dem Vorbild einer Reihe von Ländern auch die Flagge der Streitkräfte. Lediglich für die Seestreitkräfte ist — um sie von den Handelsschiffen zu unterscheiden — die Buadesdienstflagge in der Form eines Doppelstanders bestimmt. Die Flagge ist an der Außenseite, ebenso wie die alte preußische Dienstflagge und wie die Marineflagge einiger fremder Staaten, gezackt.

Heute sind die Farben Schwarz Rot Gold die unumstrittenen Farben der Bundesrepublik. Nach grauenvollen Katastrophen ist endlich der Flaggenfriede eingetreten.

Weniger umstritten als die Farben SchwarzRot Gold war die Nationalhymne in der Weimarer Zeit. Auf der Verfassungsfeier am 11. August 1922 hatte Reichspräsident Friedrich Ebert „Deutschland, Deutschland über alles" zur Nationalhymne proklamiert.

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