Wohlwollen mit Kammervirtuosen
Berlin führte die Titel „Staatsschauspieler“ und „Kammersänger“ wieder ein
Wenn der Vorhang über den nächsten, den XII. Berliner Festwochen wieder hochgeht, werden aller Voraussicht nach wieder Staatsschauspieler und Kammersänger in den städtischen Häusern dieser Stadt auf den Bühnen stehen, und den Orchestern Berlins gehören möglicherweise zwei oder drei Kammervirtuosen an. Mit einem Senatsbeschluß hat die Regierung von Berlin die rechtliche Voraussetzung für diese Titelverleihungen geschaffen, „aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit Berlins gegenüber anderen Bundesländern und unter Berücksichtigung des Ausbaus der Stadt zu einem kulturellen Mittelpunkt“.
Es liegt in der Natur der Sache, daß die Hand, die Titel und Ehrenzeichen verleihen kann, nicht untätig bleibt: man müßte den Lauf der Welt nicht kennen, wenn nicht bald schon die Namen von Titelanwärtern zwischen den Intendantenstuben und dem Senat hin- und herschwirrten. Mit dieser Entscheidung ist Berlin dem Beispiel Bayerns, Baden-Württembergs, Bremens und Hamburgs gefolgt, und es macht lächeln, daß sich die christlichdemokratisch regierten Länder in dieser Sache mit den puristisch-gesinnungsstarken SPD-Ländern freundlich die Waage halten. Halb nur ist übrigens Berlin ihnen nachgeschritten, denn vor dem württembergischen „Ehren-Professor“ und vor dem bayerischen „Kommerzienrat“ ist man vorläufig noch zurückgeschreckt, vom „Hofrat“ ganz zu schweigen, den in Wien republikanische Politiker gelassen verleihen.
Der Vorgang, bedeutenden Künstlern immaterielle Ehrungen zukommen zu lassen, hat unsere Sympathie, und hätte er sie nicht, würden wir ihn aus Nützlichkeitserwägungen billigen; denn es ist vorgekommen und auch für die Zukunft denkbar, daß große und nahezu unersetzliche Angehörige der Bühnenwelt nicht mit Geldern und nicht mit guten Worten davon abzuhalten sind, begehrliche Blicke nach anderen Theaterstädten zu werfen, weil ihnen von dort mit Titeln gewinkt wird.
Einige heitere Gedanken verwenden wir allerdings doch auf die Repräsentationslust des Künstlers, des sich im gewagten Zwischenreich der Musen Aufhaltenden, der sich als Außenseiter der bürgerlichen Sozietät versteht und der doch der bürgerlichen Titel und der Ehrenbenennungen landesfürstlicher Herkunft so sehr bedürftig ist. Diese ironische Demontage der heiklen Barrieren zwischen dem Begriff des Staates und dem Begriff des Künstlers macht wieder einmal auf die Zähigkeit der Lebenszusammenhänge aufmerksam und auf die Brüchigkeit revolutionärer Errungenschaften: Der Rigorismus der Enthaltsamkeit hält nicht lange vor.
Auch aus dem „Bürger General“ der Französischen Revolution ist nach ein paar Jahren ein Empereur geworden, und aus dem „Genossen Divisionsführer“ der Russischen Revolution der wiedergeborene Generalleutnant; vor zwei Tagen erst mußten sich tschechische Parteifunktionäre in offiziellem Auftrage mit der Frage beschäftigen, ob Prager Parteimitglieder rechtens die Frauen von Genossen mit „Gnädige Frau“ anreden.
Doch dies sind Meditationen, die in weite Fernen führen und deren Richtung hier, dem theatralischen Anlaß gemäß, einigermaßen summarisch mit einem Bühnenwort signalisiert sei: Am Titel hängt, zum Titel drängt doch alles.
Wolf Jobst Siedler




