Ein Prozeß mit vertauschten Rollen

Ist das Geständnis des Agenten Staschinskij glaubhaft? G. Z., Karlsruhe

ebenslänglich Zuchthaus forderte die Bundesanwaltschaft für den sowjetischen Staatsbürger Bogdan Staschynskij im Auftrag des sowjetischen Komitees für Staatssicherheit die beiden ukrainischen Exilpolitiker Rebet und Bandera heimtückisch ermordet.

Der Prozeß vor dem Bundesgerichtshof ist ungewöhnlich. Hier geht es nicht darum, an Hand von Indizien einen Täter zu überführen, Staschynskij hat sich freiwillig gestellt und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die Richter müssen ihm nicht erst eine Schuld nachweisen, sie haben vielmehr zu prüfen, ob sein Geständnis der Wahrheit entspricht.

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Dies ist — in großen Zügen — Staschynskijs Geschichte: Nur wenige Stunden bevor in Ostberlin die Arbeitstruppen ausrückten, um an der Grenze zu den Westsektoren eine Mauer aufzurichten, stieg ein junger dunkelhaariger Mann, von einer Frau begleitet, in einen S Bahnzug und fuhr ungehindert bis zur westlichen Station Gesundbrunnen. Im nächsten Polizeirevier brachte er die Beamten in Verwirrung: Er offenbarte sich als Mörder der beiden ukrainischen Exilpolitiker Rebet und Bandera.

Ein Jahr später erzählte er den Richtern in Karlsruhe die Geschichte noch einmal: Als Neunzehnjähriger, 1950, vom sowjetischen Geheimdienst in der Ukraine zu Spitzeldiensten gegen nationalistische Partisanentruppen erpreßt; nach „Bewährung" eine Agentenschulung besonderer Art, am 12. Oktober 1957 in München im Auftrag sowjetischer Staatsorgane den ukrainischen Nationalistenführer Lev Rebet ermordet — das nächste Opfer wird am 15. Oktober 1959 der Führer der konterrevolutionären Ukrainer Stepan Bandera. Beide Ukrainer werden mit einer Giftpistole getötet, die keine Spuren hinterläßt. Bis zu dem Tage, an dem sich Staschynskij in Westberlin stellte, war der Kriminalpolizei der Tod der beiden Exilpolitiker ein Rätsel geblieben.

Man kannte auch schon vor Prozeßbeginn das ganze Abenteuer der Flucht: Staschynskij heiratete ein Ostberliner Mädchen, begann unter ihrem Einfluß sich Gedanken über die Zweifelhaftigkeit eines Lebens als „Berufsmörder" zu machen, seinen Vorgesetzten blieb diese Veränderung nicht verborgen; er wurde beschattet und mußte schließ!ich befürchten, als Mitwisser stillschweigend beieitigt zu werden. Als in Ostberlin sein Kind starb, erhielt er eine Ausnahmegenehmigung, von Mosjau zur Beerdigung nach Berlin zu fliegen. Doch ehe der Kindersarg in das Grab gesenkt wurde, war die Familie Staschynskij verschwunden. Eine aufregende Geschichte — aber in der Karlsruher Verhandlung konnte dieser Stoff keine Sensation mehr hergeben. Und doch war dieser Proteß dramatisch. Anstatt, wie in langer Praxis geübt, einem Angeklagten seine Schuld nachzuweisen, versuchten jetzt die Richter des 3. Strafsenats mühsam zu erforschen, ob das Schuldbekenntnis des Mannes auf der Anklagebank auch tatsächlich die reine Wahrheit ist. Ein Gespensterprozeß. Gericht und Angeklagter spielten mit vertauschten Sollen „Wenn es so war, wie Sie sagen So beginnen immer wieder die bohrenden Fragen des Senatspräsidenten „Herr Staschynskij, die Haus:ür hier auf diesem Tatortbild geht nach innen auf; folglich konnten Sie gar nicht auf dieser Seite gestanden haben Aber dem Sowjetagenten ist nicht beizukommen „Nein, die Tür geht nach lußen auf. Sie hat innen eine Klinke und muß tlektrisch geöffnet werden Und immer wieder bestätigen die Zeugen, daß auch die geringfügigste- Kleinigkeit in den Aussagen des Angeklagten stimmen „Als Sie am Tatmorgen aus dem Hotel tiif die Straße traten, wie war da das Wetter?" Staschynskij: „Es war klar und sonnig Die Wetterwarte München bestätigte es.

So verrinnen Stunde um Stunde der Beweislufnahme. Die Luft ist drückend, der Sitzungssaal ist repräsentativ wie der Konferenzraum eines vohlsituierten Industrieunternehmens — aber er lat keine Fenster. Die Klimaanlage quält sich verSeblich. Mitten in das Warten auf die Antworten des Angeklagten dringt der Lärm einer Baustelle in der Nachbarschaft, wo ein Versicherungs Hochlaus aus der Erde wächst. Die Aufgabe der Richter ist schwierig. Nicht nur, daß sie ergründen vollen, ob Staschynskij tatsächlich der Mörder Ton Rebet und Bandera ist — sie suchen nach dem Schlüssel: Was hat den Sowjetagenten so geständisfreudig gemacht, wo doch lebenslängliches Zuchtiaus auf ihn wartet. Und immer wieder müssen sie sich fragen: Wer könnte an einem „Schaujrozeß" dieser Art interessiert sein? Ganz ohne Zweifel die Verbände der Exil Ukrainer, denen die Opfer angehörten. Außerdem war auch der Verdacht aufgetaucht, die beiden Opfer seien auf dem Schlachtfeld erbitterter „Flügelkämpfe" der ukrainischen Organisationen gefallen. So nützten denn die Exil Ukrainer die Stunde und belieferten jeden Tag die Journalisten mit der „ukrainischen Korrespondenz", erhoben Anklage gegen das Sowjetregim e und gaben Darstellungen ihres Freiheitskampfes.

Diese „Schattenarmee" des kalten Krieges scheint ein solides finanzielles Fundament zu haben. Die ukrainischen Prozeßbeobachter erweckten den Eindruck, als verfügten sie über reichliche Geldmittel, versicherten jedoch, sie würden von keiner westlichen Stelle subventioniert „Staschynskijs Taten können wir nicht billigen, aber begreifen", sagten sie. Mord als politisches Kampfmittel schien sie nicht allzusehr zu beeindrucken „Wir haben noch ganz andere Sachen erlebt, als die StaschynskijGeschichte Auch der Angeklagte selbst spricht nur zweimal während des ganzen Verfahrens, und dann nur sehr zögernd, als koste es ihn eine ungeheure Überwindung, von Mord „Aktion" oder „Attentat" war ihm geläufiger.

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