Die Frage, die ich stellen will und lösen möchte, ist einfach: Was darf ich sagen und was nicht; und wie darf ich’s sagen und wie nicht? Seitdem wir in der Bundesrepublik mit Artikel V des Grundgesetzes eine für jedermann, nicht nur für den Gesetzgeber oder als Programm geltende Verfassungsbestimmung haben, die sagt, daß „jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ –, seither haben sich, wie es in Deutschland üblich ist, Definitionen, Systeme, Theorien und Unterscheidungen über diesem schlichten Grundrecht gebildet, die kaum mehr zu überblicken sind.
Von Richard Sdimid