Wünsche am Fließband

Bundeshaushalt am Rand des Defizits

Bonn, im Februar

Der Bundesfinanzminister sagte kürzlich, nun gebe es in dem umgeschichteten Bundesetat keine Reserven mehr, und deshalb müsse das Fließband der Wünsche zum Stillstand kommen. Das ist auch die Meinung des Bundeskanzlers, aller übrigen Minister und der beiden Koalitionsparteien. Kann man also beruhigt schlafen? Man könnte, wenn es nicht beunruhigende Erinnerungen gäbe: Da war das scheinbar so feste „Nein“ des Kanzlers zu den Forderungen der Kriegsopfer, die er dann doch erfüllte. Da ist noch deutlich in aller Erinnerung seine mit Nachdruck betonte Festigkeit bei der Erhöhung der Telephongebühren, die kurz darauf wieder heruntergesetzt wurden. Zu diesen Reminiszenzen gehört auch die im Prinzip notwendige, in der Durchführung und in ihrer Höhe umstrittene „Vorfeldbereinigung“ für die Landwirte.

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Gewiß darf die Regierung für sich in Anspruch nehmen, daß sie den Plafond des Haushalts nicht aufgestockt hat. Es bleibt – bei Umschichtungen von je 2,5 Milliarden DM auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite – bei 63,9 Milliarden DM. Aber dazu bedurfte es gewisser Manipulationen, die zwar angesichts der Gesamtlage nicht gefährlich sind, die aber auch nicht als bequemer Anfang eines neuen Auswegs angesehen werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Umwandlung der Bundeszahlungen an die Rentenversicherungsträger in Schuldbuchforderungen von 750 Millionen DM. Der oft beschworene Rand des Defizits ist also erreicht.

Wird also an dieser Stelle „das Fließband der Wünsche“ zum Stehen kommen? Zweifel drängen sich auf. Hat nicht erst vor kurzem die CDU verlangt, daß die Degression bei der Zuteilung von Bundesmitteln zum Wohnungsbau (70 Millionen DM jährlich) unterbrochen werde, ja, daß eine Aufstockung zur Zwischenfinanzierung erfolgen solle? Hier dürfte die Wahlschlappe von Nordrhein-Westfalen noch nachwirken, die man bei der CDU nicht zuletzt auf Lückes Wohnungsbaupolitik zurückführt. Da harrt ferner das Mutterschutzgesetz der Verabschiedung. Es soll zwar erst zum 1. Januar 1966 in Kraft treten, aber wird nicht auf einen früheren Termin gedrängt werden? Da arbeitet man in der Bundesregierung an der 18. Lastenausgleichsnovelle, durch die vor allem die Unterhaltshilfe verbessert werden soll. Die Vertriebenenverbände haben eine ganze Reihe Forderungen; auch aus den Reihen der Kriegsopfer werden neue Wünsche angekündigt. Im Bundestag liegt schließlich das Wiedergutmachungsschlußgesetz vor, und 80 Abgeordnete haben das Reparationsschädengesetz als Initiativantrag eingebracht, das mehr Appetit als Wirklichkeitssinn verrät.

Was wird werden, wenn erst die Nervosität des Wahlfiebers um sich greift? Die Regierung sollte sich einmal fragen, ob die Wähler für solche Geschenke eigentlich dankbar sind. Halten sie sie nicht für selbstverständlich und lassen sich am Wahltag von ganz anderen Erwägungen leiten? Das einzige, was wohl die meisten von ihnen anerkennen, ist das, was für die Stabilität der Währung getan wird. R. S.

 
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