Autobahn-Hygiene

ls einen der Merksätze im Autobahnführer <" des ADAC findet man auf Seite 22 diese Bemerkung: „Parkplätze und Rastplätze finden sich an der Autobahn in großer Zahl. Sie sind Gemeineigentum aller Kraftfahrer. Deshalb ist jeder, der dort haltmacht, verpflichtet, sie sauberuhalten Viele dieser Rastplatze, idyllisch in einem Waldstück gelegen oder an einer Ausbuchtung eines aussichtsreichen Höhenzuges angelegt, sind kleine Schmuckstücke an den langen Karawanenstraßen der Kraftfahrer. Tische und Bänke laden zu beschaulicher Rast ein, Liegeplätze sind ausgespart, und überall waren Drahtkörbe auf überflüssiges Papier und Obstabfälle. Man verschnauft sich ein wenig, man macht ein Spielchen oder hält eine Siesta. Doch die Grenzen zwischen Ordnung und Unsauberkeit, zwischen Hygiene und Schmutz sind erschreckend nahe zusammengerückt. Nur wenige Meter neben diesen Raststreifen sind die Plätze voller Unrat und Exkremente.

Sollte es nicht endlich möglich sein, daß hinter den Bänken und Papierkörben auch noch die kleinen Häuschen mit dem Herzchen aufgestellt werden? Oder sollte in der Bundesrepublik für diese zwingenden Hygienemaßnahmen niemand zustandig sein, obwohl doch die Gesundheitsämter in diesen Dingen, im allgemeinen mit Recht, eine sehr empfindliche Nase haben?

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  • Quelle DIE ZEIT, 1.10.1965 Nr. 40
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  • Schlagworte ADAC | Hygiene | Autobahn | Bank
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