Presse und Paragraphen

Die Schrift gibt einen guten Überblick über den Rechtszustand. Der Verfasser, Ministerialdirigent im niedersächsischen Innenministerium und Referent für die Pressegesetzgebung, hat sich um die Koordinierungsbemühungen auf Länderebene verdient gemacht. Seine Arbeit wird vor allem wegen ihrer Darstellung von sieben Landespressegesetzentwürfen große Beachtung finden. Handelt es sich doch um den ersten Versuch einer kritischen Betrachtung, bei der wichtiges Detailmaterial aufgearbeitet wurde. Der Abdruck beider Modellentwürfe der Länder Innenminister Konferenz und beider Rahmengesetzentwürfe der frei demokratischen und sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, die jeweils in ihren korrespondierenden Bestimmungen gegenübergestellt wurden, ergänzt diesen wichtigen Teil der Schrift. Der Verfasser distanziert sich von Martin Löf f lers wiederholt publizierter These, die Presse sei in der Lage und berufen, neben Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung heute als vierter Träger öffentlicher Gewalt gegenüber dem Machtstreben des „ständelosen Parte das gesunde Gegengewicht zu bilden. Hier lehnt sich Thiele an Rehbinder, Dagtoglou und Scheuner an und unterstreicht die gesellschaftspolitische Funktion der Presse, die weder eine Macht außerhalb des Staates darstellt noch vom Grundgesetz her als eine den drei Gewaltenträgern gleichgestellte Macht konzipiert wurde. Von den Gesetzgebern in den Ländern fordert Thiele eine Füllung des Begriffs „öffentliche Aufgabe".

Dem Informationsanspruch der Presse stellt Thiele Informationspflicht der Behörden gegenüber. Der Verfasser vertritt diese Ansicht auch gegen den Widerstand bestimmter Kreise der Ministerialbürokratie. Thiele bat ei kannt, daß die Presse — was man sich auch immer unter ihrer „öffentlichen Aufgabe" vorstellen mag — als Informations- und Kontrollorgan nur wirksam werden kann, wenn die Behörden zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Daß die meisten Landergesetzgeber solchen Überlegungen Rechnung tragen wollen, bedeutet für den Journalisten den einklagbaren Rechtsanspruch auf Information.

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In der Frage der Beschlagnahme von Druckschriften macht sich Thiele die Argumentation des Presserates zu eigen und plädiert dafür, daß diese Präventivmaßnahme ausschließlich dem Richter zustehe. Die Ausnahmeregelungen einzelner Ländergesetze oder entwürfe unter dem Stichwort „vorläufige Sichemellung" (durch Staatsanwaltschaft oder Polizei) hält der Verfasser angesichts der Vielzahl der ins Auge gefaßten Straftatbestände für problematisch.

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