Sind Beamte unterbezahlt?

Immer wieder taudien Gehaltswünsche der Beamten auf. Der Beamtenbund behauptet, gestützt auf den ersten Bericht des Sachverständigenrates zur Begutachtung der wirtschaftlichen Lage in der Bundesrepublik, daß die Beamtengehälter um über zwanzig Prozent hinter denen in anderen Wirtschaftszweigen zurückliegen. Der Sachverständigenrat hat dagegen lediglich festgestellt, daß die Beamtengehälter in den letzten sechs Jahren (bis zum 31. 12. 1964) um mehr als zwanzig von hundert weniger gestiegen sind als in der gewerblichen Wirtschaft. Damit ist nicht gesagt, daß die Beamten grundsätzlich unterbezahlt sind; und darauf hat der Sachverstdndigenrat ausdrücklich hingewiesen.

Die Hauptursache der Unzufriedenheit und der geringen Attraktivität des öffentlichen Dienstes liegt daran, daß der Abstand zwischen dem einfachen und mittleren Dienst zum höheren Dienst größer ist als der Abstand von Löhnen und Gehältern in gleichwertigen Berufsgruppen der privaten Wirtschaft. Desgleichen sind Führungspositionen — Ministerialdirektor und Staatssekretäre — im Verhältnis zur Führungspositionen in der gewerblichen Wirtschaft verhältnismäßig niedrig dotiert. Auf die Bundeswehr und ihren Bedarf an Unteroffizieren, Feldwebeln und Offizieren bis zum Hauptmann und Major wirkt sich zudem nachteilig aus, daß die jüngeren Bediensteten des öffentlichen Dienstes mindestens 15 bis 20 Jahre warten müssen, bis sie in ihrer Besoldungsgruppe ein angemessenes Einkommen erzielen. Unteroffiziere und Feldwebel, aber auch die niedrigeren Offiziersdienstgrade dienen zumeist nur acht oder zwölf Jahre.

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Hier einige Beispiele für die Besoldung (jeweils verheiratet ohne Kinder): 1. Einfacher Dienst: Oberamtsgehilfe (Gefreiter) Ortsklasse A mit vier Dienstjahren 565 Mark, mit 20 Dienstjahren 677 Mark. 2. Mittlerer Dienst: Obersekretär (Oberfeldwebel), mit sechs Dienstjahren 765 Mark, mit 20 Dienstjahren 917 Mark.

3. Gehobener Dienst: Oberinspektor (etwa wie Oberleutnant, Oberstabsfeldwebel), mit sechs Dienstjahren 972 Mark, mit 20 Dienst Jahren 1231 Mark.

4. Höherer Dienst: Oberregierungsrat (Oberstleutnant), mit zehn Dienstjahren 1601 Mark, mit 20 Dienstjahren 1896 Mark. Ministerialdirektoren erhalten mit Ortszuschlag, unabhängig vom Dienstalter, rund 3800 Mark pro Monat, Staatssekretäre rund 5100 Mark. Bei den Gehältern im öffentlichen Dienst ist allerdings zu berücksichtigen, daß die später gezahlte Pension, gemessen an den Prämien privater Lebensversicherungen, noch mal mit rund einem Viertel des Gehaltes angesetzt werden muß. Außerdem erhalten Beamte verbilligte Wohnungen, Beihilfen von mindestens 60 Prozent aller Kosten im Krankheitsfall (je nach Kinderzahl pro Kind fünf Prozent mehr) und haben bei Krankheit eine zeitlich unbegrenzte Gehaltsfortzahlung, gegebenenfalls bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie krankheitshalber pensioniert werden.

Die 1 6 Millionen Beamten verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Laufbahnen: Bund, Länder, Bahn Post Kommunen einfacher Dienst 12800 77500 122000 mittlerer Dienst 236000 136000 95000 gehobener Dienst 344000 24000 26000 höherer Dienst 132000 2300 1700

 
  • Quelle DIE ZEIT, 1.10.1965 Nr. 40
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