Achtung, Sumpfblüten
Wenn zwei dasselbe tun, ist es noch nicht das gleiche. Solange Frau Wilhelmine Lübke in der selbsterwählten Rolle einer Sittenrichterin für eine „ünverbogene Entwicklung der Jugend“ plädierte (was immer das sei) und allen „destruktiven Elementen“ den Kampf ansagte, spricht sie als Privatperson. Die Frau des Bundespräsidenten ist in der Verfassung nicht vorgesehen.
Anders sieht es freilich aus, wenn das Staatsoberhaupt persönlich – wie am 1. Mai geschehen – das Volk ermahnt, sich auf die wahren Werte des Lebens zu besinnen.
Niemand wird Heinrich Lübke das Recht dazu bestreiten wollen. Auch sein großer Vorgänger hat sich nie gescheut, den Deutschen die Leviten zu lesen. Aber jener war in der Wahl seines Vokabulars vorsichtiger. Einem Liberalen hätte es auch schlecht angestanden, pauschaliter den „Schmutz und Schund“ zu verdammen, „der seine Sumpfblüten treibt“, oder sich über „die hemmungslose Sucht am Kritisieren“ auszulassen.
Etwas konkreter müßte der höchste Repräsentant der Bundesrepublik schon werden, wenn er jenen Zeiterscheinungen Einhalt gebieten will, die angeblich unsere „politische und wirtschaftliche Stabilität“ gefährden. Oder er wird sich der Gefahr aussetzen, daß künftig christliche Bücherverbrennen, spießbürgerliche Leinwandsäuberer und staatsbeflissene Kommentatoren der äußersten Rechten ihn zu ihrem Schutzpatron wählen.
K. H. J.




