An der Leine

Bonn, im Februar

Die SPD-Führung ist bei zwei wichtigen Vorhaben gebremst worden. In der Diskussion über die Notstandsgesetze hat die Bundestagsfraktion den Regierungsentwurf nach ihren Vorstellungen abgeändert. Bedeutsam hieran ist vor allem, daß die Änderungen noch über das hinausgingen, was die sozialdemokratischen Kabinettsmitglieder ohnehin gefürchtet hatten.

Anzeige

Jetzt hat die SPD-Führung auch bei der geplanten Wahlrechtsreform zurückstecken müssen. Ursprünglich sollten sich die Sozialdemokraten auf einem außerordentlichen Parteitag im Herbst über diese Frage schlüssig werden. Über die Absicht der Parteiführung gab es keinen Zweifel: Sie hatte sich geschlossen für das Mehrheitswahlrecht ausgesprochen. Am letzten Wochenende aber deutete Willy Brandt an, das Wahlrecht sollte erst auf dem übernächsten ordentlichen Parteitag behandelt werden. Auch Staatssekretär Ehmke, bisher einer der eifrigsten Verfechter des Mehrheitswahlrechts, meinte, der Wahlrechtsparteitag sollte erst 1970, also nach den nächsten Bundestagswahlen, stattfinden. Inzwischen nämlich ist der Widerstand in der Partei gegen die Wahlrechtsreform gewachsen; eine Reihe von Bezirken haben ablehnende Beschlüsse gefaßt. Die SPD-Führung muß also damit rechnen, daß sie das Parteivolk für eine Wahlrechtsänderung vorläufig nicht gewinnen kann.

Diese Kurskorrekturen zeigen, daß der SPD-Führung in der Großen Koalition enge Grenzen gezogen sind. Dies wird auch im März, auf dem SPD-Parteitag, deutlich werden. R. Z.

 
Service