„Hände an die Hosennaht

Streitgespräch um das Prozeßritual Frankfurt

H inten im Saal geht eine Tür auf. Das Gericht zieht ein. Alles erhebt sich, der Angeklagte, der Verteidiger, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Gerichtsberichterstatter, das Publikum. Sie bleiben so lange stehen, bis das Gericht Platz genommen hat. Ein alltägliches Bild.

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„Das war immer schon so", antworten Juristen, wenn man sie fragt, warum das so ist. Es ist eine Frage, die laut gestellt wird, seit es „Demonstrantenprozesse" gibt. Jugendliche Angeklagte in diesen Verfahren blieben nämlich gelassen sitzen, beim Einzug des Gerichts, bei der Vernehmung, bei der Urteilsverkündung.

Reformfreudige Juristen wollen das Thema „Zeitgemäßer Stil der Gerichtsverhandlung" nicht der Außerparlamentarischen Opposition überlassen. Im Frankfurter „Rundschau-Haus" arrangierte der Sprecher des „Aktionskomitees Justizreform", Landgerichtspräsident Wassermann, ein Symposium mit Senatspräsidenten an Bundesgerichten, leitenden Beamten in Staatsanwaltschaften, Richtern mit „Fronterfahrung", Professoren, Anwälten, Fachjournalisten. Die Runde war sich keineswegs darüber einig, was man tun könnte und was man lassen müßte. Aber sie hätte sich sicher nicht zusammengesetzt, wenn sie sich nicht darin einig gewesen wäre, unser Strafverfahren zu „vermenschlichen".

Wenn Professor Werner Sarstedt und seinem BGH-Senat durch Aufstehen Reverenz erwiesen wird, dann sieht er darin keine Ausdrucksform des Autoritären. Für ihn ist es ein Akt der Höflichkeit. Der Berliner Generalstaatsanwalt Hans Günther oder der Frankfurter „Staranwalt" Schmidt-Leichner, die aufstehen müssen, wenn ein Gericht einzieht, fühlen sich nicht erniedrigt und beleidigt; sie sind auch der Meinung, es handele sich hier um eine Art Begrüßung. Für den Amtsrichter Jan-Wolfgang Berlit aus Hannover dagegen ist das „Aufstehen im Gericht" eine „völlig überflüssige Stehgymnastik der Justiz", auf die man verzichten sollte.

Aber auch die Traditionsbewahrer, die auf das allgemeine Zeremoniell nicht verzichten wollen, bestehen nicht darauf, daß ein Angeklagter während seiner Vernehmung zu stehen habe. Hier sind sich auch Praxis und Theorie einig: Wer kann sich schon vernünftig verteidigen, wenn ihm die Beine weh tun? Das Stehen ist eine Unterwerfungshandlung, sie hat für den Angeklagten etwas Bedrückendes, sie hemmt ihn. (Wassermann: Auch bei der Urteilsverkündung sollte dem Opfer erlaubt sein, den Keulenschlag im Sitzen entgegenzunehmen.) Und kann man es einem Zeugen zumuten, daß er bei seinen Aussagen stehen muß? Da war nun mit der Höflichkeitstheorie nicht mehr viel zu machen, gab es nur vereinzelt noch die Hilfskonstruktion von der „besonderen Bedeutung" der Vernehmung eines Zeugen unter Eid. Einstimmig war aber der Chor, den Eid überhaupt abzuschaffen. "Wozu dieses Ritual noch? Dazu fiel keinem etwas Rechtes ein.

Wer ist „Herr«?

Auch, daß ein Mensch auf der Arme-Sünder- Bank ein „Herr" ist und kein „Angeklagter" („Stehen Sie auf"), setzt sich langsam durch. Zumindest in der Großstadtjustiz, wo Gerichtsreporter auf der Lauer liegen. Aber für den „Herrn" auf der Anklagebank ist der Herr hinter dem Richtertisch noch lange nicht „Herr Schulze". Beim Frankfurter Symposium versicherten Richter und Ankläger, es wäre ihnen völlig gleichgültig, wie sie von einem Angeklagten angeredet würden. Aber ist das allen Richtern und Staatsanwälten gleichgültig? Die Prominenten der Frankfurter Diskussion konnten sich die schöne Pose leisten: Was sollen schon die Titel? Es interessiert mich überhaupt nicht, wie ich angeredet werde! Aber: Die Anrede müsse sich doch nach der Funktion im Verfahren richten — also: Herr Richter, Herr Staatsanwalt. Mit einer Ausnahme: Der Angeklagte sollte „Herr Müller" sein. Wie widersinnig! Nur die Professoren (Günther Baumann aus Tübingen und Ulrich Klug aus Köln) waren für Kompromisse nicht zu haben: Weg mit den Titeln, Schluß mit der Aufsteherei! Und sie haben eine Vision, die viel mit den Freiheitsgarantien unserer Verfassung, indessen nur wenig mit der Justizwirklichkeit zu tun hat: Die Gerichtsverhandlung am runden Tisch und ohne Robe. Nur so könne die Resozialisierung verwirklicht werden; sie müsse schon im Gerichtssaal beginnen.

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  • Von Gerhard Ziegler
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  • Quelle DIE ZEIT, 13.06.1969 Nr. 24
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