Symposion über Triebverbrechen Es genügt nicht, nur zu kastrieren
Wie schützt sich unsere Gesellsdiaft am wirksamsten vor Triebverbrechen?" Diese Frage hatte der „stern" gestellt, und um ihre Beantwortung bemühten sich die von dem Magazin nach Hamburg eingeladenen Mediziner, Soziologen, Juristen und Journalisten aus Ost und West. Statistisch fallen die sogenannten Triebverbrechen bei der allgemeinen Kriminalität kaum ins Gewicht. Sie hatten an den im Jahre 1968 in der Bundesrepublik verübten Straftaten einen Anteil von weniger als 1 5 Prozent. Statistisch betrachtet ist also die Frage, die sich die Experten beim „stern" Symposion gestellt hatten, nicht brennender als etwa die Verhütung von schwerer Körperverletzung.
Jedoch ist das von Illustrierten und Boulevardblättern unermüdlich aufgeheizte Interesse der Bevölkerung an den Sittlichkeitsverbrechen sehr groß. Nichts scheint so geeignet, den Einklang der Masse mit den. Journalisten herzustellen wie die Veröffentlichung eines Sittenstrolch Berichts mit Kopf ab Tendenz oder eines Photos von der „Bestie".
Beim „stern a Symposion freilich ging es den Teilnehmern nicht Um das Wohlwollen der Öffentlichkeit. Hier sollten vielmehr Kenntnisse" vermittelt werden, die es erlauben, aufklärend so auf die öffentliche Meinung einzuwirken, daß sie von Emotionen und Rückfällen in jenen „Abgrund von Unmenschlichkeit" (stern Redakteur Schwarberg) befreit wird.
Darum standen sachliche Erörterungen der Prophylaxe und Therapie im Vordergrund. Daß dabei der Hintergrund des Problems, die „soziale Funktion" der Triebtäter in unserer Gesellschaft, wie der Frankfurter Soziologe Martin Dannecker formulierte, in den Untergrund abgeschoben und gar nicht behandelt wurde, mag daran liegen, daß viele meinten, dorthin gehöre dieses Frage auch; denn Dannecker ist Mitglied des SDS. So wurde nicht deutlich, daß unsere normative Sexualmoral Tribverbrechen verursacht. Immerhin bestand darüber Einigkeit, daß sie sie so lange nicht vermindert, wie sie normabweichendes Verhalten als kriminell bewertet. Die soziale Schädlichkeit, die allein Kriterium für die Strafwürdigkeit devianten Sexualverhaltens sein dürfte, ist beispielsweise für Exhibitionismus, hetero- und homosexuelle Verführung Jugendlicher, ja selbst für Pädophilie — wo die Gerichtsverhandlung weitaus größeren Schaden verursacht als jede nicht aggressive Annäherung an das Kind — noch nie nachgewiesen worden. Neben der Möglichkeit, die Zahl der Straflosen dadurch zu reduziem, daß man überprüftj, Inwieweit von der Norai abweichendes SeXtiäl" verhalten eigentlich sozial schädlich, das heißt als kriminell zu ahnden ist, gibt es auch Herdie " Verbrechensprophylaxe. Sie wird allerdings — zumal sich das sogenannte „Mörderchromosom" nach den überzeugenden Untersuchungsberichten von Dr. Jan Murken als Fehlspekulation erwiesen hat — vorerst weithin identisch sein mit der Verhütung von Rückfällen in strafwürdiges Verhalten. Das gegenwärtig wirksamste Mittel: die Kastration von Triebverbrechern.
Am 15. August dieses Jahres wurde in Deutschland die Kastration zugelassen — freilich mit zwei erheblichen Einschränkungen: Nach dem Gesetz wird die Kastration immer noch als Körperverletzung betrachtet; die nur unter bestimmten, eng umrissenen Bedingungen nicht strafbar ist; und Männer unter fünfundzwanzig Jahren dürfen nicht kastriert werden.
Als die Hemmungen, das Erbgesundheitsgesetz aus der Nazizeit modifiziert aufleben zu lassen, abgeklungen waren, forderten manche Politiker die zwangsweise Kastration von Triebtätern. Auf Zwang kann man und sollte man darum auch verzichten, meinen die auf diesem Gebiet erfahrenen Juristen. Denn Triebtäter, das wird häufig vergessen, leiden unter ihren Taten oft ebenso wie ihre Opfer und sind deshalb freiwillig dazu bereit, den Eingriff vornehmen zu lassen. Wie wesentlich hierzu die Information- über die Möglichkeit und Konsequenzen der Kastration ist, geht daraus hervor, daß zum Beispiel in Hamburg in den letzten drei Jahren, seitdem die Kastration vielfach diskutiert wird, ebenso viele Strafgefangene einen vAntrag auf Kastration gestellt haben wie insgesamt in den siebzehn Jahren davor.
In welche Verzweiflung ein Mensch getrieben werden kann, der zwar den ernsten Willen hat, sich zu beherrschen, es aber nicht schafft, gegen seine Triebstärke anzugehen, den man also wieder und wieder bestraft, ohne einen Gedanken an Heilung z U verschwenden, ohne zu versuchen, ihn (und damit die Gesellschaft) vor Rückfällen zu schützen, zeigt dies Beispiel: Mit zwanzig Jahren wurde, Erwin K zum erstenmal wegen „unzüchtiger" Handlungen an einem Kind bestraft: ein Jahr Gefängnis. Mit zweiundzwanzig Jahren forderte er einen Jungen zu oral genitalen und manuell genitalen Kontakten auf: ein Jahr und zwei Monate Gefängnis. Mit vierundzwanzig Jahren erhielt er wegen öffentlichem Onanieren, manueller Belästigung von Kindern und ähnlichen Taten zwei Jahre Zuchthau. Mit achtundzwanzig Jahren belästigte er ein Passantin und ein kleines Mädchen. K hatte nie Gewalt angewendet, und offi war es nicht einmal zu unsittlichen" Berührungen gekommen. Dennoch verschärfte man die Strafe jetzt erneut! zwei Jahre und zwei Monate Zuchthaus.
- Datum 03.10.1969 - 07:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 3.10.1969 Nr. 40
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