Tagt unser Wahlrecht?
ie Bundestagswahl hat um Haaresbreite ein Zweiparteiensystem im Bundestag etabliert. Daß es anders gekommen ist, daß wiederum drei Parteien in das Parlament einziehen und die Freien Demokraten nicht durch die Fünf Prozent Klausel des Wahlgesetzes guillotiniert wurden, das haben knapp 260 000 der 1 9 Millionen FDP Wähler bewirkt. Sie verhalfen den Liberalen zu ihrem hauchdünnen Oberlebenserfolg (5 8 Prozent der Stimmen) und zu dreißig Abgeordneten. Sie schufen damit die Vorausset zung für den sich, nun anbahnenden bedeutsamsten machtpolitisehen Wechsel in der Bundesrepublik. Bei der Kanzler Wahl im Bundestag freilich genügt arithmetisch schon die Mehrheit von einer Stimme, und daß sie i auch politisch ausreichen kann, wissen wir aus dem Jahre 1949, in dem Konrad Adenauer tatsächlich mit nur einer Stimme Mehrheit zum Kanzler gewählt wurde. Aber viele Gegner einer: linken Koalition entzünden sich nun an der riesigen Diskrepanz zwischen dem arithmetischen Ergebnis der Bundestagswahl und dem wahrscheinlichen politischen Effekt. Im ersten Anflug ihref tiefen Enttäuschung wünschen sie unser Wahlsystem zum Teufel — ein Wahlrecht, das trotz der Möglichkeit, mit Hilfe der Erststimme wie bei der Mehrheitswahl zu verfahren und einen Direktkandidaten ins Parlament zu wählen, ein reines Verhältniswahlrecht ist, weil die Gesamtverteilung der Kandidaten durch das Ergebnis der Zweitstimmen und nach dem Proporz bestimmt wird. Die Frage nach dem „richtigen" und „gerechten" Wahlrecht ist so alt wie die Parlamentsgeschichte: Verhältniswahlrecht oder Mehrheitswahl? Aber in der Bundesrepublik hat der Wahlrechtsstreit, ausgenommen die kurze Episode um das von der CDU gewollte „Graben Wahlrecht" Mitte der fünfziger Jahre - erst mit Ludwig Erhards Sturz und der fast unvermeidlichen Bildung der Großen Koalition Ende 1966 seinen festen Platz in der Tagespolitik erobert. Der Wunsch nach klaren und regierungsfähigen Mehrheiten, der Verdruß über den Zwang zur Koalition mit der kleinen FDP, die bis dahin in Bonn obendrein nur als botmäßiger, wenn auch störrischer Komplementär der Unionsparteien aufgetreten war, führte damals immerhin zur Absichtserklärung der Regierung Kiesinger Brandt, die Mehrheitswahl einzuführen. Außer den Christlichen Demokraten, den alten prinzipiellen Verfechtern der Mehrheitswahl, fanden auch immer mehr Sozialdemokraten Geschmack am institutionalisierten Zweiparteiensystem.
Doch Politiker sind keine Politologen: Kein Wahlrecht, das um die Regierungsmacht kämpfende Politiker nicht vor allem daran messen, ob es ihren eigenen Erfolgsaussichten förderlich ist oder nicht. In der SPD fiel die Wahlrechtsreform durch, nur auf einem Parteitag könnte ein Beschluß zur Reform gefaßt werden. Alle Kniffe, der Reform dennoch zum Durchbruch zu verhelfen, sind immer wieder gescheitert. Erst am Wahlabend erlangte das Thema vorübergehend wieder eine praktische Bedeutung, jedenfalls in den ersten Stunden, als Demoskopen und Hochrechnungen noch den Blick trübten und eine Mehrheit von zwölf Sitzen für eine Links Koalition noch nicht zu erkennen war. Die Fortdauer der Großen Koalition erschien deshalb für einen flüchtigen Augenblick nicht ausgeschlossen. Seitdem jedoch äußern nur noch Unionspolitiker den Wunsch nach einem neuen Wahlrecht und brechen nur noch diejenigen Zeitungen für Größe Koalition und Mehrheitswahl eine Lanze, die dadurch den Wechsel der Union in die Opposition abzuwenden hoffen. Auf beiden Seiten haben machtpolitische Erwägungen den Vorrang. Niemand in der SPD will jetzt noch etwas von der Wahlrechtsreform hören, und bei der Union wäre es nicht anders, wenn sie ein Regierungsbündnis mit Walter Scheel begründen könnte. Die Wahlrechtsdiskussion ist gewiß nicht aus der Welt, aber politisch relevant ist sie nicht, wenn die FDP Regierungspartei wird und solange sie es bleibt. Zerbräche freilich die künftige Koalitionsregierung im Laufe der nächsten vier Jahre und wären die beiden großen Parteien zugleich zu einer Erneuerung der Großen Koalition gezwungen, dann bliebe ihnen kaum eine andere Lösung, als das Wahlrecht zu ändern und sich darauf zu einigen, gemeinsam eine der wenigen verfassungsmäßigen Voraussetzungen zur vorzeitigen Auflösung des Bundestages künstlich herbeizuführen. Eine Regierung, der nur dreißig Oppositionsabgeordnete gegenüberstünden, wäre nur kurzfristig und unter außergewöhnlichen Bedingungen zu rechtfertigen. Die Freien Demokraten haben schon deshalb keine Wahl, ob sie in eine Koalitionsregierung eintreten wollen oder nicht. Sie sind zum Mitregieren verurteilt. Die Alternative wäre ihre Auslöschung durch eine Wahlrechtsreform, durch eine Mehrheitswahl, die ihnen den Zugang nach Bonn versperren würde. Aus alledem ergibt sich, daß der Wahlrechtsdiskussion wohl einstweilen nur noch theoretische Bedeutung zukommt. Es ist nicht einmal sicher, ob die Unionsparteien, wenn sie in die Opposition überwechseln müssen, das Wahlrecht zum Bestandteil künftiger Kampagnen machen werden. Ob sich die Qualität des geltenden Wahlrechts arn letzten Sonntag bewährt hat, wird indessen umstritten bleiben.
Alle Erfahrung lehrt, daß das Wahlsystem immer als ein Instrument im politischen Machtkampf betrachtet wird und die staatspolitischen Aspekte schnell in Vergessenheit geraten, wenn sie sich mit den eigenen Interessen nicht mehr decken. Aber die Öffentlichkeit sollte sich hier ihre eigenen Maßstäbe setzen.
Bisher jedenfalls, und das ist entscheidend, hat unser Wahlrecht die Bildung von regierungsfähigen Mehrheiten nicht verhindert. Daß 1966 eine Große Koalition und nicht unter einem Nachfolger Erhards eine CDU FDP Koalition gebildet wurde, war nicht eine Konsequenz des Wahlgesetzes, sondern der inneren Gegensätze in den Unionsparteien; ebensowenig ist jetzt die Regierung Brandt Scheel eine unausweichliche Folge des Wahlgesetzes. Arithmetisch wäre ein Bündnis der Union mit der FDP ebenso gut möglich. Es hätte sogar eine viel stattlichere Basis, aber die Mehrheit der Liberalen wünscht eine salche Koalition nicht.
In den letzten Tagen sind an das Wahlergebnis allerlei Spekulationen geknüpft worden. So wurde errechnet, daß im Falle des Mehrheitswahlrechts (bei einer Halbierung der bestehenden Wahlkreise) die SPD um zwölf Abgeordnete stärker gewesen wäre als die Union. Berechnungen nach dem Vierer Wahlkreis Modell ergaben hingegen eine solide CDU Mehrheit. Doch das ist alles pure Theorie. Sie läßt außer acht, wie sich der Wähler bei der Mehrheitswahl verhält. Niemand weiß es. Schon diesmal hat das Publikum es verstanden, das Korrektiv der Erststimme zu handhaben, Kandidaten aus dem Rennen zu werfen oder zu favorisieren.
Die Sozialdemokraten haben am letzten Sonntag zum erstenmal mehr Wahlkreise in direkter Wahl gewonnen als die Unionsparteien. Das Verhältnis betrug 127:121, während es im Jahre 1953 noch 45:246 gelautet hatte. Riesige Veränderungen werden hieran erkennbar, und einenicht auf Anhieb sichtbare Verschiebung besteht darin, daß die Unionsparteien ihre Direktkandidaten fast nur noch in den Landkreisen durchbringen können, während in den großen Städten fast ohne Ausnahme allein die sozialdemokratischen Kandidaten den Sieg davontragen. Das hat zwar politische Ursachen, aber ein Mehrheitswahlrecht würde den Effekt überbetonen, das Verhältniswahlrecht ihn hingegen abschwächen.
Die Bewunderer der englischen Mehrheitswahl vergessen oft, daß es dort neben den beiden großen Parteien auch die kleine Gruppe der Liberalen gibt. Sie ist bei einem Stimmenanteil von 8 5 Prozent im Unterhaus freilich nur mit zwölf Abgeordneten vertreten. Daß aber von der Mehrheitswahl ein Automatisrnus ausgehe und das Zweiparteiensystem garantiere, ist gewiß nicht auf ewig verbürgt. Die britische Unterhauswahl von 1964 beispielsweise erbrachte auch nur eine hauchdünne Mehrheit für die Labour Party, so daß Wilsdn schon anderthalb Jahre später Neuwahlen ausschreiben lassen mußte. Der letzte Wahlsonntag taugt weder als Argument für noch gegen unser Wahlrecht. Es ermöglicht arithmetisch und offensichtlich auch politisch eine regierungsfähige Mehrheit. Und die Konzentration auf die beiden großen Parteien hat sich bei uns sogar ohne die instrumentelle Nachhilfe eines Mehrheitswahlsystems vollzogen. Für die fernere Zukunft, wenn Wahlrechtsfragen nicht nur debattiert, sondern auch tatsächlich gelöst werden könnten, stellen sich vor allem zwei Fragen: mungen im Volke durch zwei Parteien auf längere Fristen gesehen hinreichend repräsentiert? weitgehend erreichte Zweiparteiensystem nun auch durch eine Wahlrechtsreform institutionalisiert werden, damit Rückfälle in die Zersplitterung und die parlamentarische Vertretung radikaler Gruppen verhindert werden? Aber die Lösung dieser Probleme schien vor Beginn des Wahlkampfes dringlicher und zwingender als nach dem Wahltag. Und ihre politische Brisanz werden sie erst zurückerhalten, wenn die sich gerade anbahnende Machtkonstellation in Bonn eines Tages wieder zerfällt.
- Datum 03.10.1969 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 3.10.1969 Nr. 40
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