Als der Tanker „Torrey Canyon" im, Ärmelkanal zerbrach, hatten Engländer und Küsten von der Pest befreit — doch für den Scn-vlen wo' 1 !«- l crmnd z?n'u Franzosen den größten Schaden: Die Ölpest verwandelte feine Sandstrände in In Zukunft sollen die Schiffseigner zahlen, so wurde jetzt in Brüssel entschieden, stinkende Schlammflächen. Erst nach Monaten zäher Kleinarbeit waren die Höchste Wiedergutmachung für eine Tonne ausgelaufenen Rohöls; 490 Mark. Investors Overseas Services Die Klärung läßt auf sich warten

invie Sparer der „Investors Overseas JLJ Services (IOS)" werden wohl vergeblichauf eine amtliche Antwort warten, die sie ihrer Alpträume entheben würde. Die Antwort auf die Frage nämlich, ob sie ihr Vermögen einer Investmentgesellschaft anvertraut haben, die ihre Geschäfte nach „Wildwestmethoden abwickelt.

Das hatte der lange Jahre erfolgreich tätige Vermögensanleger der IOS in Bonn, Bernhard Rayers, schon vor Wochen vor Journalisten behauptet.

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Mitte voriger Woche sollte nun vor einem Bonner Gericht geklärt werden, ob Rayers über IOS behaupten darf, sie arbeite nach „Wildwestmanier", vernachlässige Kundenaufträge, gefährde das Vermögen ihrer Kunden und breche laufend das Bankgeheimnis.

Auf die „unerhörten" Vorwürfe folgte gegen Rayers eine einstweilige Verfügung (Streitwert 250 000 Mark), die dem ExlOS Vertreter untersagte, seine Behauptungen weiter zu verbreiten. Gleichzeitig bezichtigte die IOS ihrerseits ihren Bonner Widersacher unseriösen Geschäftsgebarens im Umgang mit lOS Kunden.

Dies wiederum brachte Rayers mit einer einstweiligen Verfügung (Streitwert: 100 000 Mark) auf den Plan. Er untersagte der IOS damit, die ihn kränkenden Behauptungen weiterhin zu verie Sparer der „Investors O verseas Services (IOS)" werden wohl verbreiten. Daß beide Kontrahenten gegen die gegen sie erwirkten Verfügungen Widerspruch einlegten, versteht sich fast von selbst.

Doch als sich die Richter bereits wappneten, den beiderseitigen Rufschaden zu urteilen, geschah Unerwartetes: Bernhard Rayers nahm den Widerspruch gegen die gegen ihn erlassene einstweilige Verfügung ebenso zurück wie seine Verfügung gegen die „ehrverletzenden Beleidigungen" IOS.

Den Genfer Investors aber wurde auferlegt, binnen eines Monats gegen Rayers eine ordentliche Klage zu erheben, damit vor einer Kammer für Handelssachen geprüft werden kann, ob die Behauptungen Rayers unwahr sind. Verklagt IOS ihren Ex Manager nicht, so darf er seine Anschuldigungen ungestraft wiederholen.

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