Berlin Gewinn durch Verlust
Nur noch bis zum Jahresende gilt die alte Fassung des Berlinhilfegesetzes (BHG). Die „Anlageberater" nutzen ihre Stunde: Mit Abschreibungssätzen von 200 und mehr Prozent werden anlagesuchende Gelder in die ehemalige Hauptstadt gelockt. Denn das ist das Schöne am BHG: Es funktioniert Buchverluste in Steuergewinne um. Im Idealfall der allerdings so gut wie nie auch wirklich eintritt — bezahlt das Finanzamt die gesamte Einlage.
Risiken lassen sich freilich nicht ausschließen: Wenn die Berlinobjekte nicht fertig gebaut werden, müssen dem Finanzamt die so schön „eingesparten" Steuern doch noch bezahlt werden.
Spektakulärster „Fall" unsauberer Berlin Praktiken war in diesem Jahr die „Berg Wirtschafts Treuhand KG (BWT) K.
Ihr persönlich haftender Gesellschafter wurde einige Wochen lang in Haft gehalten, weil der Verdacht bestand, daß er mit den ihm anvertrauten KommanditGeldern nicht so verfuhr, wie das Gesetz es vorschreibt. Nun wurde die Firma umstrukturiert und in „Berliner Industriebeteiligungen Hahn KG" umbenannt. Frisch saniert und ohne Berg, soll nun alles anders und besser werden.
Ein zweiter „Fall Berlin" betrifft den Unternehmer Friedrich Brante. Brantes „Consulta Wirtschafts- und Finanzberatung GmbH & Co KG" wurde es gerichtlich untersagt, mit Abschreibungsmöglichkeiteh von 248 Prozent zu werben. Solcherlei Prozentsätze errechnen sich nämlich nur, wenn ein Fünfzigjahreszeitraum zugrunde gelegt wird. Das für Brantes „Consulta" zuständige Kölner Landgericht hielt jedoch nur die ersten drei Jahre und maximal 170 Prozent für werbe würdig. Brante stellte sich Jetzt geriet Brante wieder ins Licht der Öffentlichkeit: Er erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Zeitschrift „Capital", in der „Capital" untersagt wird, die Behauptung, in seinem Hause habe eine Steuerfahndungsprüfung stattgefunden (oder sei noch im Gange), weiter zu verbreiten „Capital", freilich, war bei Erwirkung der gerichtlichen Verfügung bereits ausgeliefert. Die Zeitschrift wird Widerspruch gegen die Verfügung einlegen.
Trotz solcherlei Vorgänge wimmelt es nach wie vor von „Berlin Unternehmern". Sie offerieren Verlustzuweisungen von 115 bis weit über 200 Prozent für Einlagen ab 1000, 10 000 oder 25 000 Mark. Ihre Grundlage ist die zum Jahresende auslaufende Fassung des BHG Paragnphen 14, der über die Rechtsform der GmbH & Co KG auch kleineren Anlegern Abschreibungen auf Berlinobjekte ermöglicht, wenn die Gebäude zu höchstens einem Drittel Wohnzwecken diensn.
Die Abschreibungen können, wenn bis Ende dieses Jahres mit dem Bau der Objekte begonnen wurde, noch zwei Jahre lang in Anspruch genommen werden.
- Datum 05.12.1969 - 07:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 5.12.1969 Nr. 49
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