Röhl um den Knast gebracht

Der „konkret"-Verleger läßt sich vom Ostberliner Staranwalt Kaul \erteidigen Hamburg

Mit einem Anflug genußvollen Lächelns hält „konkret" Verleger Klaus Rainer Röhl seinem Verteidiger Friedrich Karl Kaul die Freitagausgabe der „Welt" vor die Nase „Verweigerung des Wehrdienstes nimmt zu" steht da auf Saite l zu lesen. Aber die Augen des Ostberliner Anwalts huschen ein wenig zu schnell darüber hin. Wie er nun, hemdsärmelig und jovial, im Zimmer 337 des Hamburger Landgerichts auf und ab schreitet, scheint ihm der Gegenstand des Prozesses schon nebensächlich geworden zu sein. Er hat soeben einen Triumph ausgekostet. Zu aller Überraschung hat die Große Strafkammer des Hamburger Landgerichts am zweiten Verhandlungstag den Prozeß, in dem Röhl wegen staatsgefährdender Zersetzung angeklagt ist, auf unbestimmte Zeit vertagt, damit der Staatsanwalt neue Ermittlungen aufnehmen kann. Offensichtlich wünscht das Gericht nicht den politischen Schauprozeß, zu dem Kaul und der Hamburger APO Anwalt Groenewold ihrem Mandanten und „konkret" verhelfen möchten. Kaum hat Landgerichtsdirektor Ehrhardt den Gerichtsbeschluß verlesen, erhebt sich auch schon das Gericht und verläßt mit wehenden Talaren den Raum. Die beiden Verteidiger, die sich auf eine wortreiche Schlacht gerüstet hatten, kommen gar nicht dazu, einzuhaken. Selbst Kaul, immer flink und schlagfertig, ist verblüfft. Er flüchtet sich in militärhistorische Metaphern, die dem Star Juristen der DDR anscheinend geläufiger sktd als Lenin Zitate: „Napoleons Rückzug über die Beresina war dagegen eine Vorwärtsverteidigung Und dann verbreitet er sich vor den Journalisten über die vorgeblich repressiven Tendenzen der westdeutschen Staatsgewalt und Justiz. Das geringste Publikum genügt ihm, wenn er nur agitieren kann. Doch, im Gehen, klopft er seinen Begleitern auf die Schulter: „Die schreiben ja doch wieder bloß über meinen Mustang, mit dem Ihr mich gleich hinüberschlittert " Ob er in diesem Verfahren noch einmal gebraucht wird, steht dahin. Voreilig hatte „konkret" gemeldet, Chef Röhl packe schon „die Koffer für den Knast". In einem Stil, der „Weltbühnen" Autor Tucholsky nachempfunden ist, hatte Röhl mit einem Leitartikel am 2. Oktober, noch ehe der Prozeß begann, den Angriff auf die Bundeswehr verschärft: „Meine Herren ehemalige Nazigenerale und Nazibeamte: Jawohl! Wir wollen zersetzen! Aber nicht den Staat, dessen Bürger wir sind und dessen noch vorhandene Grundrechte schaft , sondern die Angriffsbereitschaf t Dafür erhielt er dann die Genugtuung, daß sich am ersten Prozeßtage etliche Bundeswehruniformen auf der Zuhörerbank drängten.

Kaul knallte einen ganzen Packen von Beweisanträgen auf den Richtertisch: Vorbereitung des Angriffskrieges, marxistisches Feindbild in der Bundeswehr, Ausbildung an und für A, B- und C Waffen, psychologische Kampfführung, Unterdrückung der inneren Opposition mit Waffengewalt — all diese (noch zu beweisenden) Vorwürfe sollten die Schutzbehauptung erhärten, daß „konkret" nur tat, was rechtens war, als es in Heft Nr. 8 vom August 1968 Wehrdienstunwilligen Tips gab, wie man sich dem Militär entziehen könne („Wie drücke ich mich vor der Bundeswehr?"). Die drei ehemaligen Verteidigungsminister Strauß, Hassel und Schröder und der gesamte Führungsstab der Bundeswehr sollten als Zeugen vernommen werden — immer nach der Devise: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

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Denn auch die Anklageschrift war nicht eben zimperlich abgefaßt: Da wurde Röhl gleich einer ganzen Anzahl von Vergehen beschuldigt: Aufforderung zum Ungehorsam und zu strafbaren Handlungen, Einwirkung auf Bundeswehrangehörige, arglistige Wehrpflichtentziehung, Beleidigung und anderes mehr. Angedrohte Höchststrafe für diese Delikte: fünf Jähre Gefängnis. Der inkriminierte Artikel war nach Auffassung des Staatsanwalts „Teil einer umfassenden gegen den Wehrdienst und gegen die Bundeswehr gerichteten Kampagne von konkret"; es wurde Röhl auch zum Nachteil angekreidet, daß er sich in einem Leitartikel mit Rudi Dutschke identifiziert habe und daß seine Zeitschrift „eine radikale politische Tendenz" widerspiegele. Zum Beweise dessen zitierte der Ankläger Artikel über USDeserteure in Schweden, über die Kommunen, über Sex und Erziehung in Kuba und über CohnBendits Linksradikalismus.

Das Gericht ging weder auf das eine noch das andere Argument ein „Wir stehen vor einer veränderten Situation. Die Einlassung des Angeklagten am ersten Verhandlungstag wich in vielem von der Sdmtzschrift seines ersten Verteidigers ab Der erste Verteidiger war Rechtsanwalt Josef Augstein gewesen. Er hatte zunächst versucht, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, das auf Grund der Strafanzeigen von Bundeswehroffizieren und von Verteidigungspolitikern der CDU eingeleitet worden war. Augstein wollte einen juristischen, keinen politischen Prozeß führen. Da er mit einer Verurteilung Röhls rechnete mochte er sich auf keinerlei Eskapaden einlassen. Daraufhin entzog ihm Röhl das Mandat „Da sehen Sie mal, wie gefährlich es war, was Ihr erster Anwalt wollte", schärfte Zweitverteidiger Kaul seinem Mandanten ein, nachdem das Gericht, wie es ihm schien, vor seinen Beweisanträgen zu Kreuze gekrochen war. Auch Anwalt Groenewold schloß zufrieden seinen roten Aktenkoffer: „Was wir wollen, ist Har: Freispruch und Aufklärung " Aber der Tenor des Gerichtsbeschlusses läßt her vermuten, daß die Richter der undankbaren Aufgabe, Sündenböcke für politische Pannen zu Gelangen, gern ledig wären. Sie wollen Röhl Zeit kssen für den Nachweis, „ob er seine Sorgfaltspflicht als Chefredakteur bezüglich des inkrimiierten Artikels erfüllt hat". Damit wird genau die „rein juristische Linie" angepeilt, die seinerzeit Anwalt Augstein einschlagen wollte. Gefragt ist nach dem subjektiven Tatbestand; würde Röhl ein Tatbestandsirrtum zuerkannt, wäre der Vorsatz ausgeschlossen. Wie die Affäre auch ausgehen mag — vermutlich wies Hornberger Schießen —, vorläufig spricht nichts dafür, daß Klaus Rainer Röhl als ein zweiter Ossietzky in die deutsche Pressegeschichte eingehen wird.

 
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