Späte Amnestie
Bonn, in Dezember
Die viel propagierte und viel befehdete Amnestie für Demonstrationsdelikte hat lange auf sich warten lassen. In Bonn scheint sich der Gedanke durchgesetzt zu haben, daß zuvor erst einmal die entsprechende Reform des Straf rechts verwirklicht werden müsse.
Die Reform, also die Milderung der Strafbestimmungen für Demonstrationsdelikte, ist nicht populär. Obwohl die Einsicht wächst, daß gerade die aufsässigen Studenten eine Entwicklung in Gang gebracht haben, die auf größere Durchsichtigkeit und mehr Teilhabe an den politischen Entscheidungsprozessen, auf mehr Demokratie hinausläuft, so überwiegt doch noch immer die Zahl jener, die die Unruhestifter wenn nicht hinter Schloß und Riegel gebracht, so doch empfindlich zur Rechenschaft gezogen sehen möchten. Daraus vor allem erklärt sich, daß der erste Anlauf zur Reform der Strafparagraphen über Aufruhr, Auf lauf, Landfriedensbruch und Widerstand gegen die Staatsgewalt in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert ist.
Von einer der Reform vorhergehenden Amnestie, wie sie der Bonner Regierungswechsel als politische Zäsur nahegelegt hätte, ist kaum noch die Rede. Hier hätte eines jener Zeichen gesetzt werden können, die Willy Brandt gleich für den Anfang seiner Regierung angekündigt hat. Aber ein solches Zeichen hätte nur gesetzt werden können, wenn die Frage „Amnestie — ja oder nein" unter politischen und nicht, wie es nun geschieht, unter juristischen Gesichtspunkten entschieden worden wäre.
Kein Zweifel, daß diese Entscheidung eine gehörige Portion Mut verlangt hätte. Sie wäre nicht nur unpopulär gewesen, sie hätte auch bewußt das Risiko hervorgerufen, daß bei neuen, nach der Amnestie ausbrechenden Unruhen sehr unklar gewesen wäre, wie man sie rechtlich behandeln sollte. Die Franzosen haben, obwohl die Zusammenstöße zwischen den Pariser Studenten und der Staatsgewalt im Mai 1968 weitaus heftiger gewesen sind als hierzulande, diesen Mut besessen und das Risiko nicht gescheut. Eine Amnestie auch in der Bundesrepublik wäre ein Signal gewesen für einen neuen Anfang.
Diese Chance ist vertan, und unter juristischen Aspekten nimmt sich eine vorgezogene Amnestie in der Tat höchst problematisch aus, besonders, was die einwandfreie Unterscheidung zwischen Demonstrationsvergehen und kriminellen Delikten betrifft. Allem Anschein nach wird es deshalb zunächst zu einer Änderung der Strafbestimmungen und dann erst zu einer daran orientierten Amnestie oder Strafmilderung für die bereits Verurteilten kommen. Um den Gesetzgebungsweg abzukürzen, wollen FDP und SPD im Parlament die Initiative ergreifen. Ihre Vorstellungen gehen über das hinaus, was in der letzten Legislaturperiode vergeblich ausgehandelt worden war: Der Tatbestand des Auflaufs soll in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt, der Sachverhalt des Aufruhrs und Landfriedensbruchs zusammengefaßt, beide Paragraphen über Landfriedensbruchs und Widerstand gegen die Staatsgewalt sollen differenzierter formuliert werden.
Welchen politischen Bedenken diese liberaler als zuvor gehaltenen Vorschläge, und zwar in allen Bundestagsfraktionen, begegnen werden, steht dahin. Hinzu kommen juristische und rein gesetzestechnische Schwierigkeiten. Werden also Reform und Amnestie, wie es Justizminister Jahn hofft, bis zum Frühjahr 1970 entscheidungsreif sein, oder werden sie, wie es andere befürchten, bis zum Sommer nächsten Jahres oder noch länger auf sich warten lassen? Die Zeit drängt. Die Flut der Demonstrantenprozesse steigt, Prozesse, bei denen die Richter von Bestimmungen ausgehen müssen, die dem Obrigkeitsdenken der wilhelminischen Zeit entsprungen sind; Prozesse, bei denen manchmal sehr milde und oft genug sehr harte Urteil gefällt werden und im Sinne von Ruhe und Ordnung ein Exempel statuiert wird.
Bundestag und Bundesregierung müssen die überfällige Reform rasch vorantreiben. Mitte Januar wird der Bundeskanzler seinen Bericht zur Lage der Nation erstatten. Dann sollte er auch sagen können, was für jene in dieser Nation geschehen wird, die bei ihren Protesten mit Gesetzen in Konflikt geraten sind, die den Muff von hundert Jahren an sich haben.
- Datum 05.12.1969 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 5.12.1969 Nr. 49
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