Unbändiger Tiger

Klingelpütz-Urteil Köln

Swenn „psychisch auffällige" Häftlinge aus dem Lande Nordrhein Westfalen weiland in das inzwischen abgerissene Uralt Lazarett des Kölner Klingelpütz eingeliefert wurden. Zumindest aber hielten sie — die Ärzte, Beamten und Kalfaktoren — ihre Schutzbefohlenen für Simulanten, Renitente oder andere Verrücktspieler. Die gewalttätigen Dressurakte der Gefangenenbändiger vom Klingelpütz sollen jetzt den beiden verantwortlichen Ärzten kräftig ans Portemonnaie gehen. Durch die Kleine Strafrechtsreform vom 1. September 1969 vor der Unbill geschützt, selbst einmal die Umwelt aus der Gitterperspektive sehen zu müssen, heimsten ExChefarzt Rudolf Wachsmuth und sein einstiger dritter Mann, Walter Schramm, deftige Geldstrafen ein: Der einstige Gerichtspsychiater Wachsmuth soll 10 200 Mark in die Justizkasse zahlen, sein nunmehr frei praktizierender Kollege Schramm 7500 Mark.

Fünf Richter, Schöffen und Berufsrichter verabfolgten mit diesem Urteil einer feingesponnenen Mär den Todesstoß, der in den letzten Jahren mancher gern sein Ohr geliehen hatte. Hieß es doch nicht nur im Verteidigungskonzept der Ärzte und ihrer vormals zu Gefängnis ohne Bewährung verurteilten Ex Sanitäter Halfen und Naudet, sondern auch in der Beamtenpresse, die Klingelpützaffäre sei ein grandioser Bluff, das Resultat eines Komplotts Krimineller, der Hirngespinste Verrückter und schließlich einer — so Nervenarzt Wachsmuth — „sagenhaften Pressekampagne".

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Der 107 Tage in einer halbdunklen, kahlen B Zelle eingesperrte, nachweislich schwerkranke, passiv apathische Bargheer bildete den Angelpunkt des Urteils gegen Wachsmuth und Schramm „Bargheer ist unschuldig in einen Leidensweg geraten. Indem die Ärzte seine Blutergüsse sahen, aber nichts unternahmen, um die Herkunft zu klären und die Täter aus dem Lazaweiteren Mißhandlungen schuldhaft vorbereitet", resümierte der Vorsitzende. Insgesamt elf Zeugen hätten die Kammer überzeugt, daß Bargheer — weil er sich krankheitsbedingt mit seinen Exkrementen beschmutzte — von Beamten und Kalfaktoren wiederholt schwerste Schläge erhalten habe. Backpfeifen, Knüppelhiebe, Schläge mit Leibgurten, Magenhaken und Fußtritte, ferner eine mehr als robuste Therapie mit umstrittenen, weil veralteten „Kotzspritzen" gehörten fortan z u den. Dressurmitteln, mit denen die „Tiger und Löwen" gebändigt wurden.

Während solcher Aktionen, die nun einmal mit Geräusch verbunden waren, arbeitete der Arzt Wachsmuth hinter der eigens gepolsterten Tür, an der — so der zitternde Beamte Bibritzki als Zeuge — „oft ein Schild hing: Bitte nicht stören". Einer störte den Chefarzt doch. Es war der 19jährige, gemütsleidende Armin Milewski aus Dortmund, ein offenbar kleptomanischer, kleiner Warenhausdieb, der sich Anfang Mai vor Wachsmuth auf die Knie warf und kindlich bettelte: „Ich habe Angst vor der Einzelzelle, legen Sie mich auf Gemeinschaft Wachsmuth befahl, den „Bittsteller fortzuschaffen", wie ein 2euge erklärte. Wenige Tage später erhängte sich Armin, der zuvor wegen Essensverweigerung „Ermünterungsschläge" bekommen hatte, in seiner Zelle. Wasilenko, Milewski, Bargheer und wie sie alle heißen — laut Schlußwort ihres einstigen Arztes Wachsmuth waren sie „tobende Kriminelle". Eben Tiger und Löwen. Richter Eckert: „Acht der neun in dieser Verhandlung zur Debatte stehenden Geschädigten waren nicht renitent Hans Wüllenweber

 
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