Der Trick am Telephon
Im Prozeß wegen Amtsanmaßung wurde Wallraff freigesprochen / Von Christian Schmidt-Häuer Frankfurt, im Dezember
Betriebsingenieur Düll, klein und rundlich, fühlt sich am wohlsten, wenn er dem Frankfurter Schöffengericht, vor dem er als Zeuge aussagt, mit „Jawoll" antworten kann. Doch der Gerichtsvorsitzende Scholz fragt ihn fast gar nicht. Die Vernehmung wird vielmehr vom Angeklagten, vorgenommen, dem Kölner Schriftsteller Günter Walkaff und seinem Verteidiger Hannover aas BremenAis Ministesialrat Kröver" vom (erfundenen) „Zivilausschijß" des Bündesinnenministeriums hatte Wallraff 1%7 verschiedenen Großbetrieben telephonisch Einzelheiten über einen nicht legalen Werkselbstschutzaufbau entlockt, über Schießübungen, Waffenhaltungen und dabei eine erschreckend militante Blockwart Ideologie aufgedeckt. Wallraff wurde daraufhin vom Bundesinnenministerium angezeigt; nicht wegen Verleumdung — denn am Wahrheitsgehalt der Vorwürfe Wallraffs zweifelte auch im Gerichtssaal kaum jemand — sondern wegen Amtsanmaßung und unbefugten Titelführens. Nach den Paragraphen 132 und 132 a, die pikanterweise 1935 durch die Nationalsozialisten ins Gesetzbuch kamen.
„Jawoll", sagt Werkschützer Düll, Wallraffs Bericht habe übereingestimmt mit dem, was Düll dem Ministerialrat" gesagt habe. Wallraff: „Dann sagen Sie bitte mal etwas über die Listen von Unzuverlässigen und politischen Überprüfungen bei Ihnen!" Düll: Wir haben überhaupt keine Listen Wallraff: „Aber Sie haben mir doch erklärt — ich zitiere: Und da haben wir an und für sich einen Weg, den ich Ihnen offiziell gar nicht sagen darf. Wir haben also hier einen Weg zur Ausländerpolizei. Wenn also irgend etwas vorliegt, wird der Betreffende sofort abgeschoben, das ist ganz klar! Düll, hilflos: „Wir haben nie jemanden überprüft oder abgeschoben " Wallraff: „Wie erklären Sie sich den Widerspruch?" Düll: „Das erkläre ich mir mit Her Überraschung, daß damals jemand vom Ministerium anrief " Verteidiger Hannover: Herr Düll, Sie unterstellten offenbar, daß es im Bonner Innenministerium gut ankommen würde, wenn Sie von Überprüfungen und Abschiebungen berichteten " Der Anwalt, der den Beweis erbringen will, daß Wallraffs Ministerialrats Rolle zur Wahrheitsfindung unumgänglich war, fragt: „Hätten Sie auch einem Journalisten solche Antworten gegeben über Absichten, über Überprüfungen und so weiter?" Düll kleinlaut: „Ich glaube nicht " Einen anderen Zeugen, der sich widerspricht, nimmt Hannover ins Gebet: „Herr Fahlen, hier haben Sie ein Gericht vor sich! Sie dürfen uns jetzt nicht behandeln wie Journalisten, sondern wie Ministerialräte " Ziel der richterlichen Verhandlungsführung und der Staatsanwaltschaft ist es, einerseits Wallraff goldene Brücken zum strafbefreienden Verbotsirrtum zu bauen und andererseits einer Nachprüfung des Wahrheitsgehaltes der WallraffReportage auszuweichen, da hierdurch offensichtlich sowohl das Bonner Innenministerium wie mehrere Firmen beträchtlich belastet würden. Werkschützer aus Hannover und Stuttgart, die die Wiedergabe der Wallraffschen Gespräche mit ihnen als „glatt erfunden" bezeichnet haben, sind wegen „unzumutbarer Anreise nicht geladen worden. Alle Anträge der Verteidigung auf nachträgliche Vorladung dieser Zeugen und des früheren Innenministers Lücke werden abgelehnt. Amtsgerichtsrat Scholz will Wallraff zum Verbotsirrtum verhelfen: „Hielten Sie sich aus eigener Erkenntnis berechtigt, in die Rolle des Ministerialrats zu schlüpfen?" Wallraff: „Nein, ich habe mich vorher mit einem Justitiar und hohen Gewerkschaftsfunktionären abgesprochen. Ich wußte genau, was ich tat " Günter Wallraff will den politischen Prozeß. Amtsgerichtsrat Scholz, fast vorbildlich antiautoritär, überläßt Wallraff zum Ersatz wenigstens den Prozeß im Prozeß. Der Schriftsteller und der Sachverständige der Verteidigung machen die Verhandlung zum Seminar über antidemokratische Tendenzen und „Herrschaftsstabilisierung" in der Wirtschaft. Wallraff über seinen Beruf: Schriftsteller, Journalist, außerdem arbeite ich noch am gleichen Thema Der Vorsitzende milde: „Was darf ich darunter verstehen?" Wallraff: „Ich arbeite über Militarisierung der Wirtschaft Der Vorsitzende nickt beifällig, als habe ein Konditor erläutert, daß er Kuchen backe.
Wallraff darf die widersprüchlichen Reaktionen auf seine Ministerialrats Umfrage auseinandernehmen, darf den Bogen ziehen von Maschinenpistolen bei Continental bis zu BDIPräsident Bergs Ausspruch: „Einen totschießen — dann herrschte wenigstens wieder Ordnung " Wallraff kann schließlich ohne Einspruch den Prozeß eine „formaljuristische Farce" nennen: „Die Methode, die ich wählte, war geringfügig, verglichen mit der Illegalität, die ich aufdeckte " Das Gericht ließ den Zivilschutz Sachverständigen der Verteidigung, Kullmann, die Dementis des Innenministeriums auseinanderpflücken. Er setzte aus Jahresberichten, aus verborgenen Zivilschutzfachblättern das Mosaik einer paramilitärischen Pförtnerschutz Mentalität in der Wirtschaft zusammen, wies auf die Beteiligung des BDI am NATO Manöver „Fallex" hin und zitierte Werkschutzideologen: „Zur Sabotage gehören Unpünktlichkeit, Miesmacherei, Aufforderung zum wilden Streik Das Gericht nahm willig alle Dokumente entgegen. Der Gerichtsvorsitzende bat nur einmal, den „Vortrag nicht zu weit ausweiten zu wollen".
Aus allem leitete Rechtsanwalt Hannover in seinem Plädoyer ab, daß der objektive Tatbestand der Amtsanmaßung und unbefugten Titelführung nicht erfüllt sei und daß seinem Mandanten vielmehr das Notwehrrecht zuerkannt werden müsse. Notwehr sei nicht nur bei Angriffen auf Eigentum und Ehre erlaubt, mit ihr müsse auch der Informationsanspruch der Öffentlichkeit vor Verschleierungsaktionen, des Staates geschützt werden. Auch das Widerstandsrecht decke Wallraffs Verhalten, der einen Trick verwendet habe, um Ungesetzlichkeiten aufzudecken.
Staatsanwalt Hentschel krönt das „Seid nettzueinander" dieser Verhandlung; er beantragt Freispruch wegen „fahrlässiger Amtsanmaßung": „Wenn der Angeklagte geglaubt hat, er habe ein Notwehrrecht, so hat er sich über die Rechtfertigungslage geirrt. Und das hat juristisch zur Folge, daß er wegen vorsätzlichen Vergehens nach den Paragraphen 132132 a nicht bestraft werden kann Damit wurde Wallraffs Freispruch praktisch unaufhaltsam.
Wallraffs Ministerialrats Gespräche brachten etwas ans Licht, was der Journalist Wallraff nie erfahren hätte. Als er offiziell Informationen über Selbstschutzvorbereitungen zu bekommen versuchte, wurde ihm bei „Continental" erklärt: „Das ist barer Unsinn", bei Henschel hieß es: „Also, Wallraff: nichts absolut nichts " Dem „Ministerialrat Kröver" aber wurde anvertraut: bei Continental „siebzig Waffenscheinträger und Waffen", bei Henschel „48 Starpistolen". Ein Werkschützer der AdoxPhoto Werke Neu Isenburg berichtete über eine geheime Tagung der „Gesellschaft zum Schutz der deutschen Wirtschaft" mit Bundeswehr und Grenzschutz. Als sich der Journalist Wallraff nach dieser Tagung erkundigte, hieß es: „Einfach irrsinnig " Ein Werkselbstschützer von der Mannesmann AG berichtete dem „Ministerialrat" von „laufenden Schießübungen". Dem Journalisten sagte er: „Das ist ganz sicherlich ne Ente ,. Wenn es geheim laufen würde, was also nicht der Fall ist, würde ich Ihnen auch kein Wort drüber sagen, das ist doch völlig klar, da läuft nichts Geheimes "
- Datum 12.12.1969 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 12.12.1969 Nr. 50
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