Tarifverhandlungen Genschers schwerer Gang
Die in der nächsten Woche beginnenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst stellen die neue Bundesregierung vor eine ernste innenpolitische Probe. Von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Transport und Verkehr werden Lohnerhöhungen verlangt, die zwischen 14 und 23 Prozent betragen, und Gehaltserhöhungen zwischen 12 und 13 Prozent. Diese geradezu abenteuerlich erscheinenden Zuwachsraten ergeben sich daraus, daß die Gewerkschaft zwar nur eine Erhöhung der Ecklöhne und der Grundgehälter um 6 Prozent fordert, aber zugleich einen monatlichen Zuschlag von weiteren 70 Mark und eine Reihe seit Jahren überfälliger struktureller Verbesserungen.
Demgegenüber ist in der mittelfristigen Finanzplanung nur ein Zuwachs der Personalausgaben um 5 Prozent eingeplant. Jedes zusätzliche Prozent an Lohn- und Gehaltserhöhungen für die Arbeiter, Angestellten, Beamten und Soldaten kostet den Bund ohne Post und Bahn 136 Millionen Mark. Hinzu kommen weitere 76 5 Millionen Mark für die Bahn — hiervon hat der Bund etwa 45 Millionen über den Haushalt zu tragen —, 67 5 für die Post, 250 für die Länder und 150 Millionen für die Gemeinden. Für den Bundeshaushalt sind zwar je Prozent „nur" etwa 180 Millionen von Bedeutung, für die konjunkturelle Entwicklung in Gestalt wachsender Kaufkraft hingegen die gesamten rund 675 Millionen. Es hat auch wenig Sinn, die Beamten aus der Rechnung auszusondern, weil die Bundesregierung das Ergebnis der Tarifverhandlungen nur deshalb abwartet, um dann einen entsprechenden Gesetzentwurf für die höhere Beamtenbesoldung im nächsten Jahr vorzulegen.
Im übrigen ist die CDUCSU in der Beamtenbesoldung bereits vorgeprellt. Sie brachte einen Gesetzentwurf ein, der 1 harmloser aussieht als er ist. Zwar sind für die Grundgehälter nur Zuwachsraten von 12 Prozent vorgesehen, aber zugleich enthält der Entwurf eine Bestimmung, wonach die Erhöhung des Grundgehalts mindestens hundert Mark im Monat betragen muß. Das ergibt bei den unteren Gruppen der Beamten Zuwachsraten von über 15 Prozent, so daß sich für die ganze Gehaltssumme der Bundesbeamten nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums ein Zuwachs von etwa 14 Prozent ergeben wird.
Ober die Vermögensbildung wird in dem CDUCSU Entwurf kein Wort gesagt. Bundesinnenminister Genscher will zwar darüber bei den Tarifverhandlungen sprechen und einen ernsten Anlauf nehmen, um einen Teil der Lohnund Gehaltserhöhungen vermögenswirksam anzulegen. Die Gewerkschaft öffentliche Dienste, Transport und Verkehr hat jedoch bereits kühl zu erkennen gegeben, daß ihr an der Vermögensbildung im Zusammenhang mit den TarifverHandlungen nichts liegt. Für sie ist das kein Thema der Tarifverhandlungen, sondern höchstens ein Thema von zusätzlichen Vereinbarungen. Sie will den Zuwachs von Löhnen und Gehältern bar auf den Tisch und nichts anderes. Angesichts der Haushaltslage und angesichts Schillers Warnungen vor einer zu expansiven Lohnpolitik gerät die Bundesregierung in eine Zwangslage. Auf der einen Seite möchten sich die Sozialdemokraten nicht mit den Gewerkschaften anlegen. Das gleiche gilt für die FDP. Auf der anderen Seite aber zwingen der Haushalt und die Konjunktur dazu, sich zurückzuhalten. Und zu allem Überfluß geht der öffentliche Dienst mit seinem Tarifabschluß anderen Bereichen voran.
Ein Zuwachs der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst bei Bund und Ländern um zehn Prozent bringt für das kommende Jahr eine tun 6 8 Milliarden Mark vermehrte Kaufkraft — allein für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes; und das sind nur gut 10 Prozent aller Arbeitnehmer. Abgesehen davon werden Zuwachsraten von mehr als 10 Prozent die Absicht der Bundesregierung vereiteln, den Kriegsopfern nicht mehr als 16 Prozent auf ihre Renten draufzulegen. Es muß nämlich bedacht werden, daß diese 16 Prozent gegeben werden, um die von 1966 bis Ende 1969 eingetretene wirtschaftliche Entwicklung auszugleichen. Und dabei wurde ohnehin nur das reale Wachstum des Bruttosozialprodukts berücksichtigt, nicht dagegen der inzwischen ebenfalls eingetretene Kaufkraftverlust.
Wenn nun die Kriegsopfer Anfang 1970 sozusagen mühsam auf den wirtschaftlichen Stand von Ende 1969 angehoben werden, der öffentliche Dienst aber am gleichen Tag Lohn- und Gehaltserhöhungen von mehr als 10 Prozent bekommt, dann läßt sich die Reaktion der Kriegsopferverbände unschwer abschätzen. Und die Bundesregierung wird dann wahrscheinlich ausgerechnet in der Kriegsopferversorgung zum erstenmal vor der Entscheidung stehen, den Artikel 113 des Grundgesetzes anzuwenden — oder auch nicht, wie weiland Ludwig Erhard.
- Datum 12.12.1969 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 12.12.1969 Nr. 50
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