Kassmann bleibt dabei

Eine Antwort des Wirtschaftsministers von Nordrhein-Westfalen

Die Ausführungen von Herrn Kemmer in der Ausgabe der ZEIT vom 5. Dezember 1969 fußen auf der durch das Bundeswirtschaftsministerium angestellten globalen Betrachtung für die gesamte deutsche Stromversorgung. Ihr wesentliches Ergebnis war, daß die Kostenerhöhungen für die deutsche Stromversorgung infolge der letzten Lohnwelle im großen und ganzen durch die Kostendegression auf Grund höherer Ausnutzung, der Kraftwerke und Netzanlagen aufgefangen werden können.

Dabei wurde vom Bundeswirtschaftsministeriüm, was in der Presse leider meist übersehen wurde, sehr dringlich darauf hingewiesen, daß diese gegenläufigen Wirkungen nicht bei allen Energieversorgungsunternehmen im gleichen Maße gegeben sind. In der Tat besteht nicht bei jedem Energieversorgungsunternehmen die Möglichkeit, die eingetretenen und noch zu erwartenden Kostenerhöhungen in vollem Umfang aufzufangen, und, wie die sehr eingehende Prüfung der Anträge von RWE und VEW in meinem. Hause ergeben hat, gewiß nicht bei diesen Unternehmen. Ich verzichte hier darauf, die von mir bereits veröffentlichte zahlenmäßige Begründung zu wiederholen, und beschränke mich darauf, deren Grundlagen darzustellen: 1. Die allgemeinen Tarife und Sonderabnehmerpreise des RWE liegen an der Untergrenze der vergleichbaren Strompreise in der Bundesrepublik. Die Preise der VEW halten sich, ebenfalls im unteren Bereich. Dennoch hat das RWE seine Sonderabnehmer Strompreise mit Wirkung ab 1. Januar dieses Jahres aus freien Stücken im Durchschnitt um 8 Prozent und bei Abnehmern mit hoher Ausnutzung um bis zu 18 Prozent ermäßigt. Bei VEW war eine vergleichbare Preissenkung fällig und wurde zum 1. Dezember dieses Jahres auch durchgeführt. Damit haben beide Unternehmen den Erlösspielraum, der ihnen aus der mit der Absatzsteigerung verbundenen Kostendegression zugewachsen war und für die nähere Zukunft erwartet wurde, an ihre Abnehmer weitergegeben.

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Stromerzeugung in einem höheren Anteil als zum Beispiel die norddeutschen und die süddeutschen Stromversorgungsunternehmen auf die einheimischen Brennstoffe Braunkohle und Steinkohle, die von der letzten Lohnerhöhung stark betroffen wurden. Die übrigen Brennstoffe, Heizöl, Erdgas und importierte Steinkohle, wurden von der Lohnerhöhung weniger berührt beziehungsweise durch die erfolgte Aufwertung sogar entlastet so daß die Versorgungsunternehmen, die standortbedingt diese Brennstoffe zu einem höheren Anteil einsetzen, hieraus keine oder nur eine geringe Mehrbelastung erfahren haben.

3. Herr Kemmer beruft sich unter anderem darauf, daß sich „die Personalaufwendungen je kW seit 1950 nicht wesentlich verändert" haben, es den Stromversorgungsunternehmen also gelungen ist, die durch die stetigen Lohnerhöhungen in den letzten zwei Jahrzehnten entstandenen Mehraufwendungen je Mitarbeiter durch Rationalisierung, Automatisierung und durch die mit der Absatzsteigerung verbundene Kostendegression aufzufangen. Dabei wird übersehen, daß die Lohnsteigerungen in diesen 20 Jahren nur etwa 7 Prozent jährlich ausgemacht haben, während bei dieser letzten Strompreiserhöhung eine Lohnerhöhung ursächlich war, welche die Löhne im Gleichklang mit der Lohnentwicklung bei der Stahlindustrie und dem. Bergbau- im rheinisch westfälischen Wirtschaftsraum um mehr als 14 Prozent anhob.

4. Die Lohnerhöhungen wirken sich zwar in den Kosten aller Versorgungsstufen, besonders aber im Bereich der Niederspannungsversorgung der Tarifabnehmer aus. Soweit die Kostenerhöhungen nicht, wie oben ausgeführt, durch Mehrabsatz aufgefangen werden können, müssen diese Mehrkosten anteilig an die Tarifabnehmer weitergegeben werden, weil man eine Verzerrung zwischen dem Kosten- und dem Preisgefüge vermeiden muß. Da eine Erhöhung- des Grundpreises um 50 Pfennig beziehungsweise 70 Pfennig monatlich — bei unveränderten Arbeitspreisen — den einzelnen Haushalt nur geringfügig belastet ist das auch für Herrn Kemmer, gemessen an der Lohn und Rentenerhöhungen, „ein kleiner Fisch". Es kommt aber nochhinzu, daß sich der durchschnittliche Strompreis für die Kilowattstunde nur im Augenblick der Grundpreiserhöhungen um ein, geringes erhöhen wird, aber sehr bald, mi: weiter zunehmendem Stromverbrauch, infolge der Dynamik des Tarifsystems wieder fallen und den heutigen Stand unterschreiten wird.

5. Eine Verzerrung zwischen dem Kosten- und Strompreisgefüge muß jeder Wirtschaftsministein Nordrhein Westfalen übrigens auch im Interesse der Tarifabnehmer ablehnen. Schließlich ist die große Zahl aller Tarifabnehmer gleichzeiti; entweder Arbeitnehmer oder in einer einkommensmäßig nicht viel stärkeren Rolle. Alle Ar beitnehmer aber müssen lebhaft daran interessiert sein, daß die Wirtschaft gedeiht. Das kann, jedenfalls in Nordrhein Westfalen, nur durcli eine erfolgreiche Strukturpolitik sichergestellt werden. Für die Ansiedlung neuer wachstumsorientierter und produktivitätskräftiger Industrien braucht man aber billigste Strompreise. 6. Billigen und sicheren Strom können nur Unternehmen von wirtschaftlicher und deshalb auch technischer Leistungsfähigkeit liefern. Man. sollte diese, Leistungsfähigkeit nicht durch staatliehe Eingriffe beeinträchtigen, wenn die Unternehmen ohne Verzerrung des Kosten- und Preisgefüges nur einen Teil der Kosten beanspruchen, die andere Unternehmen unabhängig davon, ob sie sie zur Erhaltung ihrer Wirtschaftskraft brauchen, aus eigenem Entschluß ungehindert nehmen können.

7. Herrn Kemmer ist voll beizupflichten, wenn er die Notwendigkeit betont, ständig zu rationalisieren. Er wird aber zugeben, daß NordrheinWestfalen, was die Energieversorgung anlangt, da sehr weit ist, nicht zuletzt, weil RWE > und VEW als „Stromriesen", wie Herr Kemmer sie nennt, gerade durch ständige Rationalisierung eine vergleichsweise optimale Größe erreicht haben.

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