KRITIK IN KÜRZE

„Bettina von Arnim — Romantik, Revolution, Utopie" von Ingeborg Drewitz. Der Aufräumprozeß in der Germanistik hat zu dieser soliden und angenehm zu lesenden Biographie ebenso beigetragen wie die Erschließung des Familienarchivs in Wiepersdorf nach der Enteignung des märkischen Gutes der Arnims. Da verwandelt sich also das Kobold Kind, das den Dichterfürsten anschwärmt, in eine energische Gutsherrin mit vielen Kindern, in eine politische „Vordenkerin" der Revolution von 1848 und in eine Vorkämpferin des sozialen Gedankens. Wenn die Kenner es wußten, so war es doch nicht ins Bewußtsein getreten; Romantik konnte man brauchen, Revolutionwurde ausgespart. Frauen durften verliebt um Sonnen kreisen und Poesie produzieren; Einmischung in die Politik konnte nur als Marotte gelten. Bettina Arnim, so unterschrieb sie zuletzt, hat nicht nur Goethe zu bezaubern gesucht, sondern auch Friedrich Wilhelm IV, den sie zum Volkskönig umstilisieren wollte. Freilich wurde, was sie anfaßte, so poetisch, daß es praktisch keine Wirkung mehr tat — bis auf die intensive Hilfe für die Armen, die sie mit großartigem Hausfrauentalent organisierte. Ingeborg Drewitz schreibt mit fraulicher Sympathie über die Dichterkollegin, ohne aus ihr eine „Heldin" zu machen. Bettinas Liebesanbiederungen an berühmte Männer, die der Familie später so peinlich waren, werden nicht sentimentalisiert, sondern richtig als Äußerungen eines unhemmbaren Aktivitätsdranges gedeutet, der sich noch an die Männerwelt anschmiegen mußte, um sich durchzusetzen. Sie war gescheit, aber auf weibliche Art; also nahm man sie nicht ernst. Sie wurde demgemäß gehälftet; als das Kind Bettina durfte sie auf den Parnaß; als Frau von Arnim hatte sie sich danebenbenommen und wurde totgeschwiegen. Auch diesen Epilog hat Ingeborg Drewitz in ihre Darstellung einbezogen, die keine Ehrenrettung der Bettina ist, sondern eine Neuentdeckung (Eugen Diederichs Verlag, Düsseldorf; 316 S, 26 — DM) Werner ROSS „Rot heißt auch schön", Erzählungen von Geno Hartlaub. Liebe, Krankheit, Tod, Langeweile und Leere, Verrat und Angst, Abschied und Wiedersehen: das sind die Themen dieser zwanzig Geschichten und Anekdoten, Studien oder Reisebeschreibungen. Eine sympathisch unambitiöse und manchmal auch fesselnde Erzählerin führt uns in die Bergwelt oder ans Meer, in Häfen, Sanatorien, nach Spanien, Amerika oder in die Schweiz, in Luftschutzkeller oder in ein Schloß an der Loire, wo immer sie Menschen beobachtete, die sie interessierten oder beunruhigten. Sie reagiert sensibel, Erlebtes setzt ihre Phantasie in Gang. Was zuweilen nur feingerasterte Reiseprosa ist, zu nett, ohne Widerhaken, gewinnt in einigen Stücken den literarischen "Reiz makabrer Erfindung, wie in der Agentengeschichte „Das Ende eines Schattens" und der Erzählung über eine nicht endende Seerundfahrt, „Tour de Lac", oder hat Verwandtschaft zum Besten der Wohmann, wie im scharf realistischen „Klassentag" (Ciaassen Verlag, Hamburg; 235 S, 22 — DM) Martin Gregor Dellin „Hexenprozeß — Die Teufelsaustreiber von Ringwil" von Walter M. Diggelmann. Am 9. Januar 1969 begann in Zürich der, wie es hieß, „Hexenprozeß" gegen. Magdalena Kohler, Josef Stocker, Emil Bettio und die drei Brüder Barmettler, die „Teufelsaustreiber von Ringwil". Sie hatten die siebzehnjährige, schwererziehbare Bernadette Hasler bei dem Versuch, ihr mit Stockschlägen den Satan auszutreiben, zu Tode geprügelt und wurden am 4. Februar 1969 verurteilt: Magdalena K (die „Heilige Mutter") und Josef St (der „Heilige Vater") zu je zehn Jahren Zuchthaus, fünfzehn Jahren Landesverweisung und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre, die übrigen zu Gefängnisstrafen bis zu vier Jahren. Sie alle glaubten, dem „Willen Gottes" gefolgt zu sein. Magdalena K : „Ich handle ja immer nur aus der Übernatur heraus. Das steht zur Genüge in den Heilandsbotschaften Und Josef St : ich bin immer nur das Werkzeug Gottes gewesen! . Vor Gott fühle ich mich nicht schuldig am Tode Bernadettes Diggelmann gibt einen faszinierenden Report der Tat und des Prozeßverlaufs, analysiert Leben und psychische Entwicklung der Angeklagten und kommt überzeugend zu dem bedenkenswerten Schluß, daß das Verhalten der Ankläger gegenüber den Angeklagten sich prinzipielll von dem der Angeklagten gegenüber dem Opfer nicht unterschieden hat (Benteli Verlag, Bern; 156 S. 15 — DM) Christel Buschmann 4

 
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