Richter in Nöten

S. W., Winterthur, im Dezember

5. W, Winterthur, im Dezember Anfangs war es nur eine Posse, nun ist es doch ein Spektakulum geworden — der Prozeß um den Anschlag gegen ein israelisches Flugzeug vor dem Bezirksgericht im schweizerischen Winterthur. Anfangs sah es so aus, als stünde nur der ehemalige israelische Geheimdienstbeamte Mordechai Rachamim vor Gericht, der einen der arabischen Attentäter bei dem Überfall erschossen hatte; nun hat zum erstenmal einer der drei angeklagten Palästinenser das Schweigen gebrochen. Es kam sogar zum Krach: Aus Protest gegen die Prozeßführung legte der Verteidiger des Israeli, Hans Meisser, sein Mandat nieder. Für sein Schimpfwort „Bastardgericht" wird er sich vor der Anwaltskammer verantworten müssen. So hat ein Prozeß, der einseitig und langweilig zu werden drohte, mit einem Mal Spannung und Dramatik bekommen.

Beides lag von Anfang an in der Luft: durch die Tat, die ungewöhnlich war, und durch den Umstand, daß ein Schweizer Gericht mit der Tat befaßt werden mußte. Denn es handelt sich um einen Vorfall, der zum Nahost Konflikt gehört, zum Kleinkrieg zwischen Arabern, und Israelis. Er ereignete sich aber auf Schweizer Boden, und er war, abseits aller politischer Begründungen, ein Verbrechen.

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Dem Geschworenengericht in Winterthur gab der Fall von Anfang an manche Probleme auf: Wie läßt sich ein politischer Prozeß verhindern? Wie kann, andererseits, ein Schüldspruch gefällt werden ohne Einsicht in einen komplizierten politischen Konflikt, der sich noch dazu ganz woanders abspielt? Es handelt sich nicht um ein normales Verbrechen, es geht nicht um gewöhnliche Angeklagte. Dieser Prozeß steckte, noch ehe er begann, voller Probleme. Und er wurde, von Tag zu Tag, problematischer.

Darum geht es: Am 18. Februar hatten vier Mitglieder der „Volksfront zur Befreiung Palästinas" auf dem Zürcher Flughafen Kloten eine zum Start rollende El Al Passagiermaschine beschossen. Sie benutzten, wie die Verhandlung ergab, eine Spezialmunition, die im Westen unbekannt ist. Hätte eine der Kugeln den vollgefüllten Treibstoff tank getroffen, wäre das Flugzeug mit den Passagieren und Besatzungsmitgliedern explodiert. Bei dem Überfall wurde der Pilot tödlich verwundet, vier andere Insassen wurden verletzt. Der Sicherheitsbeamte Rachamim, der zum Schutz mitfliegen sollte, hatte mit seiner Pistole zurückgeschossen und dabei einen der Attentäter getötet. Die übrigen drei wurden von herbeigeeilten Schweizer Beamten festgenommen. Dem Israeli wirft die Anklage vorsätzliche Tötung vor, den Arabern vorsätzliche Tötung aus Absicht.

Und das spielte sich vor den Schranken des Bezirksgerichts von Winterthur ab: Die Araber, der Automechaniker Heiga, der Feuerwehrfunker Yousef und die Lehrerin Dahbar hüllten sich in Schweigen. Sie gaben keine Auskünfte zur Person, sie sagten nichts über den Hergang der Tat aus, sie verteidigen sich nicht gegen die Beschuldigungen. Stumm protestieren sie so gegen alles, gegen die Voruntersuchung, gegen das Hauptverfahren und gegen die Prozeßführung. Nur einer durchbrach jetzt den Boykott: Als der Jerusalemer Polizeichef als Zeuge der Verteidigung über die arabischen Terrorakte berichtete, sprang Yousef auf und hielt ihm angebliche Vergehen der Israelis gegen die Palästinenser vor. Dann fiel er wieder in sein Schweigen zurück.

Dafür gab der angeklagte Israeli um so bereitwilliger Auskunft. In der ersten Prozeßphase drohte die Verhandlung daher ein Verfahren allein gegen Rachamim zu werden. Er stand im Mittelpunkt, er schien plötzlich der Hauptangeklagte zu sein. Was er getan hatte und wie er behandelt worden war, beschäftigte Gericht und Öffentlichkeit. Warum war nur er gegen Kaution und Ehrenwort aus der Untersuchungshaft entlassen worden und nicht auch die Mitangeklagten? Hatte er aus Notwehr geschossen oder aber einen unbewaffneten Attentäter erschossen, der sich ergeben wollte? Rachamim behauptet, der Araber Mehsen habe noch ein Gewehr in der Hand gehabt; auf seinen Ausruf hin habe er eine Bewegung gemacht, so daß er mit einem Angriff rechnen mußte. Darum habe er auf ihn geschossen „Wenn man in Gefahr ist, sieht man nur den Mann, der einen bedroht Dazu zitierte der Israeli ein jüdisches Sprichwort: „Wenn dich einer töten will, mußt du ihm zuvorkommen " Doch dann traten die Zeugen auf, allen voran der Flughafenpolizist Dürr. Er sagte aus: Der Araber Mehsen sei unbewaffnet gewesen. Erinnern könne er sich aber nicht mehr, wie dessen Gewehr in seine Hände gekommen sei, mit dem er dann die Attentäter in Schach gehalten habe. Einen Augenblick sah es schlecht für den Israeli aus, seine Notwehrthese geriet ins Wanken , Doch meldeten sich, Tage später, Kollegen des Zeugen Dürr vor Gericht: Kurz nach dem Überfall, so sagten sie aus, habe ihnen Dürr erzählt, daß der Araber doch eine Maschinenpistole in der Hand gehalten hätte. Das habe er mit eigenen Augen gesehen. Der Verdacht tauchte auf, der Belastungszeuge der Anklage sei vor Prozeßbeginn bedroht oder sogar bestochen worden. Daraufhin verlangte Rachamims Verteidiger Meisser vom Gericht, neue Zeugen vorzuladen und den Polizeibeamten Dürr noch einmal ins Kreuzverhör zu nehmen. Als das abgelehnt wurde, kam es zum Eklat: Der Anwalt warf dem Gericht Parteilichkeit vor, er verließ unter Protest den Saal und beschuldigte anschließend in einer Pressekonferenz Richter und Polizei. Der Klotener Sicherheitsdienst, so empörte er sich, wolle vertusehen, daß allein sein Mandat die Attentäter daran gehindert habe, ihr Verbrechen auszuführen; dafür wolle sie den Eindruck erwecken, als sei es allein ihr zu verdanken, daß es nicht zu einer Katastrophe gekommen sei. Die Richter von Winterthur haben einen schweren Stand: Die drei arabischen Angeklagten halten den Mund, über die Tat des Israeli gibt es verschiedene Aussagen, Zeugen verwickeln sich in Widersprüche, außerhalb des Gerichtssaales polemisieren arabische und Schweizer Anwälte gegen die Prozeßführung. Und überschattet wird dies alles von einem politisch militärischen Konflikt, der sich in weiter Ferne abspielt. In Flugblättern die zur Ausrüstung der Attentäter gehörten, hatte die palästinensische „Befreiungsfront" die Schweizer vorsorglich um Verständnis für ihren Anschlag gebeten und für den Fall, daß er Menschenleben kosten sollte — „im Namen Wilhelm Teils", wie es dort hieß. Um das Maß der Verwirrung und Verirrung voll zu machen; Einen Tag nach seinem demontrativen Rücktritt nahm Anwalt Meisser wieder Platz auf der Verteidigerbank. Es habe sich, so bekannte er, um „ein Mißverständnis" gehandelt. Was als Posse begann und überraschend zu einem verwickelten Drama wurde, hat sich nun doch zur Farce weitergesponnen. In Winterthur findet ein höchst ungewöhnlicher Prozeß statt. Er wird noch manche Rätsel aufgeben, dem Gericht und der Öffentlichkeit — manche Rätsel und viele Probleme.

 
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