Wie frei darf Fernsehen sein?
Schlittert die Bundesrepublik in ein kommerzielles Fernsehen hinein, ohne vorher die Folgen zu bedenken? Im Augenblick wissen anscheinend nur die Interessenten, was sie wollen, während Bundestag, Bundesregierung und die große Mehrheit der Länder sich mehr Zeit zum Nachdenken lassen, als sie in Wirklichkeit haben. Schon formiert sich auch in unserem Lande, was in Amerika den treffenden Namen „Rundfunkindustrie" erhalten hat. Damit sind erst in zweiter Linie die Gerätehersteller gemeint; vor allem gehören dazu die Sendeanstalten, die Netzwerk und die Programmproduzenten. Es gibt keinen Anlaß zu vermuten, sie würden sich bei uns weniger um politischen Einfluß bemühen als zum Beispiel in Großbritannien und den USA.
Wer unmittelbar nacheinander das Fernsehen dieser beiden Länder auf sich wirken läßt, erlebt augenfällig, daß kommerzielle Systeme sich keineswegs wie ein Ei dem ändern gleichen. Es gibt viele Erklärungen für die Unterschiede etwa zwisehen dem Londoner Programm der Thames des Columbia Broadcasting Systems; aber es gibt, wie mir scheint, nur einen Grund: In Großbritannien hat man nicht nachträglich eine bereits kräftig entwickelte Rundfunkindustrie zu. reglementieren versucht, sondern vor der Zulassung kommerzieller Unternehmen die kommunikationspolitischen Konsequenzen bedacht. Dabei ist man auf das entscheidende Problem gestoßen: Wie ist eine ausreichende gesellschaftliche Kontrolle jener Programme zu schaffen, die „frei" ins Haus zu kommen scheinen, die aber tatsächlich der Zuschauer durch den Kauf der im werbenden Programm vorgestellten Konsumgüter bezahlt? Diese Programme haben zwei Eigenschaften, die eine öffentliche Aufsicht unerläßlich machen.
Erstens: Kommerzielles Fernsehen steht seiner. Natur nach in der ständigen Spannung, wie gutes Programm und gutes Geld zu vereinbaren sind. Entsprechend dem Verhältnis von Auflagenhöhe und Anzeigenpreis in einer Zeitung muß sich der Fernsehunternehmer stets um die größtmögliche Zahl von Zuschauern bemühen und sich darum nach den Wünschen der jeweiligen Mehrheit richten. Daß es einen Unterschied gibt zwischen dem, was Menschen wünschen, und dem, was sie brauchen, und daß keine Gesellschaft darauf verzichten kann, die Wünsche der Mehrheit an den Bedürfnissen der Gesamtheit zu messen —, ein solcher Gesichtspunkt läßt sich in ein kommerzielles Programm nur dann einbauen, wenn die Interessen des Gemeinwohls ebenso wirksam vertreten werden wie die Geschäftsinteressen. Zweitens: Kommerzielles Fernsehen übt seiner Natur nach einen entscheidenden politischen Einfluß aus. Er ist gerade deshalb bedenklich, weil die Rundfunkindustrie keine eigenen politischen Ziele verfolgt, sondern Politik als Mittel zur Erhaltung und Vergrößerung von Geschäftsvolumen und Gewinn betreibt oder doch ausnutzt. Sie tut damit nichts anderes als andere Interessenvertreter auch; aber ihre Stellung ist unvergleichbar, weil hier das wirtschaftliche Interesse gleichzeitig den Zugang zur Öffentlichkeit kontrolliert Am auffälligsten ist dieser Einfluß dort, wo Inhaber politischer Ämter gleichzeitig Rundfunkunternehmer sind (Lyndon B. Johnson!). Weniger auffällig und:darum wirksamer geschieht er, wo das Fernsehen regionale oder örtliche Struktur hat. In den USA gehört die Mehrzahl der Stationen örtlichen Unternehmern. Da alle Sitze für den Kongreß in Direktwahlen vergeben werden, können die Fernsehstationen die Wahl beeinflussen und darum auch während der Legislaturperiode ihren Wünschen Nachdruck verleihen. Gravierende Fälle einer Beeinflussung von Abgeordneten habe ich selbst miterlebt. Sie gehen, wie jeder Kenner des Kongresses versichert, in die Hunderte und entsprechen ja auch der Logik der Interessen. Sie sind also nicht Ausdruck einer besonderen amerikanischen Korrumpierbarkeit, sondern entstehen dort, wo ein kommerzielles System regional gegliedert ist oder wo der gebündelte Einfluß der Rundfunkindustrie auf Bundesebene ins Spiel gebracht werden kann. Welche Möglichkeiten gibt es, die Natur eines kommerziellen Fernsehens zu kultivieren? Mir scheinen die folgenden Mittel die wichtigsten zu sein: Institutionen der öffentlichen Aufsicht; Trennung von Programm und Werbung; öffentliche Ausschreibung bei Lizenzvergabe und erneuerurig; Regelung der Eigentümerschaft und des Gegendarstellungsrechtes.
Die Federal Communications Commission (FCC) in Washington regiert ein Kommunika- „ tionsimperium. Sein Kern sind mehr als sechshundert Fernsehanstalten und mehr als zwanzigmal soviel Radiostationen der USA. In dem gernieteten Bürohaus in der M Straße trifft man einige fachlich hervorragende und selbstkritische Männer. Aber trotz mancher Einzelerfolge werden sie mit den beiden strukturellen Fehlern der FCC nicht fertig - mit dem Mangel an politischer Selbständigkeit und mit einer überholten gesellschaftspolitischen Theorie.
„Die Annähme, daß die FCC die Interessen der Hörer bei der Lizenzerneuerung wirksam repräsentiert, ist angesichts der tatsächlichen Erfahrung nicht mehr gültig — Dieser Satz aus einem Urteil des Appellationsgerichts für den Studie, die zwei mit der Lizenzierungspolitik ihrer Behörde unzufriedene Commissioner, Kenneth Cox und Nicholas Johnson, 1968 veröffentlichten, wobei sie ein gutes Beispiel persönlicher Unabhängigkeit gaben.
Denn die FCC selbst ist keine wirklich unabhängige Institution. Sie arbeitet zwar unter der Charta eines selbständigen bundesstaatlichen Amtes, das nur dem Kongreß verantwortlich ist. Aber die sieben Commissioner, die der Behörde gleichberechtigt vorstehen, werden vom Präsidenten der USA im Einvernehmen mit dem Senat berufen, und zwar nur auf sieben Jahre Über ihre Berufung und Wiederwahl entscheiden also auch parteipolitische Gesichtspunkte und der Einflaß, den die von der FCC kontrollierte Industrie in dieser Frage auf den Präsidenten zu nehmen vermag. In einigen Beschlüssen der letzten Jahre hat die FCC gegen die Interessen der Rundfunkindustrie entschieden. Sie verdankt das dem Einsatz einzelner. Wie lange deren Einfluß dauert, wird die amerikanische Öffentlichkeit spätestens am Ende ihrer jetzigen Amtsperiode erfahren. Die gesellschaftspolitischen Grundsätze der FCC lassen sich etwa so zusammenfassen: Erstens: Ein System örtlicher, möglichst unabhängiger Rundfunkstationen wird den Bedürfnissen der Bürger und der politischen Selbstverwaltung am besten gerecht.
; Zweitens: Freie Konkurrenz im Äther bringt das freieste Programm hervor.
- Datum 12.12.1969 - 07:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 12.12.1969 Nr. 50
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