Amnestie

Viel schneller als erwartet hat die Bundesregierung ihren etwas unklaren Leitlinien zur Amnestie von Demonstrationsvergehen den Entwurf des Amnestiegesetzes selbst folgen lassen. Danach soll, rückwirkend vom 1. Januar 1965 an, straffrei bleiben, wer nach politischen Demonstrationen auf Grund jener veralteten Bestimmungen zur Rechenschaft gezogen worden ist, deren Reform im Bundestag ansteht. Darüber hinaus soll nicht belangt werden, wer sich im Zusammenhang mit politischen Demonstrationen etwa des Hausfriedensbruchs oder der Körperverletzung schuldig gemacht hat; hier allerdings endet die Amnestie bei einem Strafmaß von neun Monaten.

Der Amnestie-Entwurf folgt der Liberalisierung, wie sie im SPD/FDP-Entwurf zur Reform des Demonstrationsrechts vorgesehen ist; die Einbeziehung von Hausfriedensbruch und ähnlichen Delikten wird auch Polizisten zugute kommen, die im Eifer des Gefechts über die Stränge geschlagen sind.

Anzeige

Noch ist ungewiß,welches Schicksal der Reform der Strafparagraphen beschieden sein wird. Obwohl die oppositionelle CDU/CSU einen sehr restriktiven Gegenentwurf zur Reformvorlage der Regierungskoalition eingebracht hat, sind die Bemühungen um einen Kompromiß, der eine breite parlamentarische Mehrheit sichern soll, noch nicht abgeschlossen. Solche Bemühungen sollten freilich dort enden, wo der liberale, auf eine wirkliche Reform abzielende Impuls des Koalitionsentwurfs erstickt zu werden droht. C.-C. K.

 
Service