Reiner Tisch
Von zwei kleineren Änderungen abgesehen, haben SPD und FDP ihren Entwurf zur Reform des Demonstrations-Strafrechts im zuständigen Bundestagsausschuß durchgepaukt. Sie waren dazu gezwungen, weil es zu dem Gegenentwurf der CDU/CSU, der alles beim alten belassen wollte, keine Brücke geben konnte. Im Bundestagsplenum wird es deshalb zu einer Kampfabstimmung kommen.
Eine Kampfabstimmung wird es auch geben, wenn es um jene Amnestie geht, die mit der Reform der Strafrechtsparagraphen verknüpft werden soll. Auch hier hat die Opposition bei der ersten Lesung des Entwurfs der Regierungsparteien eine Fülle von Einwänden vorgebracht. Sie richten sich vor allem gegen die Absicht, auch jene nicht zu bestrafen, die sich bei politischen Demonstrationen etwa des Hausfriedensbruchs oder der Sachbeschädigung schuldig gemacht haben.
Charakteristischer als die juristischen Bedenken war der Einwand der Opposition, daß eine so weitgehende Amnestie als ein Zeichen staatlicher Schwäche ausgelegt werden könne und die Rechtsautorität beeinträchtigen müsse. Von dieser These bis zu der Empfehlung, den Gnadenweg zu beschreiten, war es nicht weit. Dagegen argumentierte der SPD-Abgeordnete Krockert, amnestieren heißt nicht, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, amnestieren heiße auch, daß „von dem Gesetzgeber eine gewisse Mitverantwortung bekannt wird an dem, was geschehen ist.“ C.-C. K.






