Kirchensteuer Glauben kostet nichts
Die Kirche kann nach diesem Urteil nicht mehr auf dem jetzt in der Bundesrepublik geltenden Kirchensteuersystem bestehen" folgerte der „Bensberger Kreis" katholischer Intellektueller.
Der Ausgangspunkt: Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, das erkannt hatte, von Staats wegen dürfe niemand aus der Kirche ausgeschlossen werden, wenn er sich weigere, Kirchensteuern zu bezahlen.
Bislang konnte man sich der Kirchensteuer nur entziehen, wenn man gegenüber dem Amtsgericht oder dem Standesamt, den Kirchenaustritt erklärte. Mit dem Amtssiegel erloschen sowohl die Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft als auch die Steuerpflicht. Wer aber, auf eine christliche Beerdigung nicht verzichten wollte, kam am Kirchen Obolus nicht vorbei.
Die Richter fanden nun — wie vor ihnen schon progressive Katholiken, wie etwa der „Bensberger Kreis" oder der Sozialwissenschafts Professor und Jesuit Nell—Breuning —, daß es nicht Angelegenheit des Staates sein könne, über die Mitgliedschaft seiner Bürger bei Religionsgemeinschaften zu entscheiden. Zumindest in Niedersachsen wird also auch künftig auf geistlichen Beistand hoffen können, wer nicht willens ist, den Kirchensteuer Zehnten abzuführen.
Freilich, der Beschluß des Oberlandesgerichts ruiniert die Finanzen der Kirchen keineswegs. Den Kirchen bleibt es immer noch vorbehalten, die zahlungsunwilligen Schaf lein von sich aus zu verstoßen und damit „die Spendung von Sakramenten von der Bezahlung der Kirchensteuer abhängig zu machen" (Süddeutsche Zeitung). Das Bonner Kommissariat der deutschen Bischöfe erklärte denn auch umgehend, daß die Weigerung, Kirchensteuer zu bezahlen mit dem Vorbehalt, weiter Katholik bleiben zu wollen, „für die Kirche keinerlei Bedeutung" habe.
Gefährlicher als der Richterspruch könnte den Kirchen dagegen der zunehmende Trend im westdeutschen Christenvolk werden, den Glaubens Oberen die Gefolgschaft ganz aufzusagen. Im Vergangenen Jahr, so schätzt das WirtschaftsMagazin „Capital", traten mindestens 130 000 Bundesbürger aus der Kirche aus.
In den Großstädten war die Abwanderung besonders groß. So verdreifachte sich in Berlin die Austritts Quote gegenüber 1967 auf 16 000 Kirchenflüchtige, in Bremen erhöhte sie sich von 1615 (68) auf 3541.
- Datum 08.05.1970 - 07:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 8.5.1970 Nr. 19
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