Katholische Springprozession
Der päpstliche Mischehenerlaß stößt auf Kritik
yer Befund ist eindeutig und erschreckend: Fast yierzigmal verwendet Papst Paul VI, in seinem jüngsten Motu proprio über die „konfessionsverschjedene Ehe" die Begriffe Gesetz, Recht, Norm, Pflicht oder Gehorsam, nicht ein einziges Mal aber ist von der Liebe die Rede. Seit langem angekündigt, mit Vorschußlorbeeren bedacht, immer wieder hinausgezögert, schließlich durch eine gezielte Indiskretion vorzeitig bekanntgeworden und dann flugs auch offiziell veröffentlicht: der neue „Mischehenerlaß" der höchsten vatikanischen Autorität ist wieder ein Rückwärtsschritt in der katholischen Springprozession.
Die Zugeständnisse des Papstes an die „Situation unserer Zeit" sind schnell aufgezählt: Die bislang aus Rom einzuholende Dispens vom prinzipiellen Verbot einer gemischtkonfessionellen Ehe kann vom 1. Oktober dieses Jahres an von den zuständigen Bischöfen gegeben werden.
Von der Notwendigkeit der Eheschließung in „kanonischer Form" (vor einem katholischen Geistlichen und zwei Zeugen) kann in Zukunft bei „erheblichen Schwierigkeiten" entbunden werden.
Geblieben sind die Forderungen, die in aller Schärfe die unbeugsame Haltung der römischen Kurie zeigen:
Konfessionsverschieden Getauften ist es nicht erlaubt, eine Ehe ohne vorhergehende Dispens einzugehen.
Eine Ehe zwischen einem Katholiken und einem Nichtgetauften wird ohne vorherige Dispens gar nicht erst gültig.
Prinzipiell muß die Ehe vor einem katholischen Geistlichen geschlossen werden.
- Datum 08.05.1970 - 07:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 8.5.1970 Nr. 19
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