Der Biedenkopf-Bericht zur Mitbestimmung enthält einen Widerspruch zwischen Analyse und Empfehlungen: Rentabilität will jeder

Von Günter Apel

Der Bericht der Biedenkopf Kommission ist just ein Vierteljahr alt.

Die Bewertung dieser Arbeit schwankt, wie: nicht anders zu erwarten, je nach der vorgefaßten Meinung der an der Diskussion beteiligten Gruppen und Personen. Nach und nach aber werden zwischen Anerkennung und Kritik drei Aspekte sichtbar, die ein differenziertes Urteil ankündigen. Die Kommission führt die Mitbestimmung auf ethische Grundwerte zurück, die sie in der Gesellschaft „vorgefunden" hat, und erkennt, daß es die Würde der Person und die Menschenrechte sind, die die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Betrieben und Unternehmen erforderlich machen. Diesen humanitär demokratischen Ansatz der Mitbestimmung weiterhin kurzerhand als „Demokratismus" abzutun, wie das lange bei den Gegnern der Mitbestimmung beliebt war, dürfte wegen der insoweit absolut überzeugenden Argumentation der Kommission künftig nicht mehr verfangen.

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Zum zweiten hat die Kommission in dem Teil des Berichts, der auf wissenschaftlich empirischem Tatsachenmaterial beruht, gewissermaßen ganze „Kompanien von Pappkameraden erschossen". Stellt man stichwortartig das Wichtigste aus dem Arsenal der AntiMiebestimmungs Kampagne zusammen, so ist das Ergebnis beachtlich. Nicht ein einziges ernst zu nehmendes Argument bleibt unwiderlegt: Paritätische Mitbestimmung hat nicht zur „Umfunktionierung" unternehmenspolitischer Ziele geführt, die Unternehmerinitiative nicht beschränkt, die Rentabilität nicht gefährdet, die Kapitalversorgung nicht beeinträchtigt, das Auslandskapital nicht zur Flucht veranlaßt.

Die Investitionen wurden nicht gehemmt, es wurden „keine Fälle bekannt, in denen Arbeitnehmervertreter den Investitionsvorhaben oder Gewinnausschüttungen ihre Zustimmung etwa mit dem Argument verweigert hätten, die vorhandenen Mittel sollten statt dessen für Leistungen für die Belegschaft verwendet werden".

Verzögerungen von Entscheidungen hat es nur in Ausnahmefällen gegeben, paritätisch besetzte Aufsichtsräte waren funktionsfähig und insgesamt „bereichert", die Vorstandspositionen wurden — wie sonst auch — nach sachlicher Qualifikation besetzt. Die Vertraulichkeit von Aufsichtsratsentscheidungen i oder Informationen ist nicht gefährdet, und — vor allem — eine Fernsteuerung der Unternehmen des Montanbereiches fand und findet nicht statt.

Was angesichts dessen bei den Gegnern der Mitbestimmung bleibt, ist ihre Interessenlage. Mit den Argumenten aber ist es dünn geworden.

Der dritte und eigentlich strittige Aspekt liegt in den Empfehlungen, die die Kommission zu unterbreiten für opportun hielt. Hier gerät sie ins Zwielicht und in Widersprüche zu ihren eigenen Feststellungen. Und zwar geschieht das genau da, wo die Kommission den Boden des wissenschaftlich Zugänglichen verläßt und einen sicherlich gut gemeinten politischen Kompromiß anbietet; denn die Antwort auf die Frage, ob und wieviel Mitbestimmung sein soll, orientiert sich eindeutig nicht an dem von der Kommission festgestellten empirischen Material, sondern an den gesellschaftlichen Wertvorstellungen der neun Professoren.

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