Warum noch Wachttürme?

Elf Forderungen, den Straf Vollzug endlich zu verändern - Die alten Zwingburgen müssen abgerissen werden / Von Hans Peter Bull

Unser Strafvollzug ist in den letzten Jahren humaner geworden ist, wissen wir nicht; er ist immer noch ineffektiv. Gibt es Hoffnung, daß sich das ändern wird?

Staatliches Strafen ist an sich zutiefst fragwürdig: Sein Sinn ist umstritten, sein Zweck wird selten erreicht, seine Folgen sind oft verhängnisvoll. Für einen humaneren und wirksameren Strafvollzug, soweit er überhaupt bei diesen Zweifeln möglich ist, setzen sich einige hundert Experten und sogar ein paar Politiker ein, und seit Herbst 1967 arbeitet die Strafvollzugskommission des Bundesjustizministeriums unter Vorsitz von Professor Rudolf Sieverts an einem unfassenden Reformprogramm; sie hat inzwischen schon umfangreiche Grundsätze und Richtlinien veröffentlicht.

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Aber ein realer Wandel ist noch lange nicit abzusehen. Es fehlt an Geld, Menschen und Gesetzen. Mit mehr Mitteln, besserem Personal und besseren Gesetzen könnte man einige — kleine — Schritte vorankommen. Schon dies ist mühsam genug. Zu vieles liegt im argen, zu verflochten sind die Probleme — wer eines davon anpacken will, sieht sich mit Hunderten konfrontiert, und am schwersten wiegt das gesellschaftliche Vorurteil gegenüber den Kriminellen: Straf rechts- und Strafvollzugsreform ist Gesellschaftsreform. Und dennoch: man kann nicht auf die Revohtionierung der Gesellschaft warten, sondern muß herumkurieren und das eine oder andere Glied amputieren, wenn man nicht ganz resignieren will. Aus der Fülle der Vorschläge und Forderungen seien elf Punkte zusammengestellt, bei denen man ansetzen könnte und müßte.

IDie alten Zuchthäuser und Gefängnisse, die zum Teil noch im Kaiserreich gelbaut worden sind, müssen abgerissen und durch moderne Anstalten ersetzt werden. In den düsteren alten Zwingburgen mit ihren viel zu engen, menschenunwürdigen Zellen lassen sich zeitgemäße päagogische Methoden nicht praktizieren. Hier atmen die Mauern autoritären, erziehungsfeindlichen Geist, auch wenn sie gelegentlich frisch gestrichen werden; die kalten Kirchsäle ersetzen nicht Gruppenräume und Werkstätten; sanitäre und technische Anlagen sind nicht mehr zu modernisieren. Es kommt keineswegs darauf an, „schön" oder gar luxuriös zu bauen. Funktionsgerecht sollen die Anstalten sein, das heißt so, daß die Gefangenen unter möglichst normalen Bedingungen wohnen, arbeiten, lernen und miteinander und mit der Umwelt kommunizieren können. Ihre sichere „Verwahrung" darf nickt zum Hauptzweck werden.

Leider sind selbst nagelneue Anstalten nick immer modern: Während etwa die im vorigen Jahr eröffnete Jugendstrafanstalt Bremen BlockArt hat, wird die soeben bezogene Jugenianstalt Hamburg Neuengamme (ZEIT Nr. 10) von Kritikern als „die modernste Anstalt des 19. Jahrhunderts" bezeichnet: ein Zellenbau mit vier zum Treppenhaus hin offenen Geschossen, :n der Mitte eine riesige Aufsichtszentrale, lanje Gang, auf der Außenmauer Wachttürme (freilich gibt es auch vorzüglich ausgerüstete Schulräume und Werkstätten). Von der seit langen empfohlenen Alternative zu den „Konzentra tionsbauten", dem Pavillonsystem, hat man bedauerlicherweise keinen Gebrauch gemacht. Kein Strafvollzugsbeamter brauchte heute mehr auf zugige Wachttürme zu klettern, wem man sich konsequent der Technik bediente. D;r Leiter des Untersuchungs- und Strafgefängnisses in Stuttgart Stammheim, Regierungsdirektor Alfred Fraß, schreibt: „Die technische Einrichtung ist ein Baustein auf dem Wege zur Reform dss Strafvollzuges, indem sie die Überwachungs- und Schließerfunktion weitgehend der Technik überläßt und damit den Mitarbeiter im Strafvollzug nicht überflüssig, sondern erst frei macht für die wirklichen Aufgaben der Menschenführung und Resozialisierung Wichtiger als solche — unentbehrlichen — „festen" Anstalten sind aber die „offenen" und „halboffenen", in denen überhaupt erst Spielraum für Erziehung gegeben ist.

2Das Personal der Strafanstalten muß erheblich vermehrt und seine Ausbildung verbessert werden. Durch bessere Besoldung ließen sich höher qualifizierte Nachwuchskräfte anwerben. Es fehlt an Fürsorgern, Lehrern und Berufsausbildern, aber auch an gut geschulten Aufsichtsbeamten (ZEIT Nr. 11). Wenn zuwenig Leute da sind, können sie die vorhandenen Gefangenen nicht individuell behandeln, und dann geschielt es — wie der Anstaltsbeirat im früheren Zuchthaus Hamburg Fuhlsbüttel festgestellt hat —, daß Gefangene jahrelang mit keinem Menschen ein längeres Gespräch führen können.

Ganz dringend fehlt es an Bewährungshelfern, die sich der entlassenen Gefangenen (und derer, die noch einmal ohne Freiheitsentzug davonkamen) annehmen. Ein Bewährungshelfer kann nicht fünfzig bis achtzig Menschen betreuen — aber das wird von vielen verlangt.

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